Nachdruckrecht (Kopierrecht, Copyright).Das
Recht für meine Ideen vergebe ich unter bestimmten Bedingungen an die Nachrduckenden
bzw. Kopierenden auf vierfache Weise:1.) |
Privatpersonen. | | Privatpersonen
dürfen diese Texte kostenlos wiedergeben, falls sie mit Quellenangabe und
- im Internet - mit einem Verweis (Link) auf die Originalseite oder
auf die Internetadresse meines Internetangbots versehen sind. | 2.) | Publizisten. | | Zeitungen,
Zeitschriften und Verlage, die ihre Publikationen mit meinen Ideen aufwerten wollen
und folglich damit Geld verdienen, müssen sich vorher mit mir in Verbindung
setzen und eine angemessene Vergütung aushandeln. Die Vergütung richtet
sich nach der Auflagenzahl der Zeitung. | 3.) | Politiker. | | Politiker
dürfen sich für ihre Reden aus meiner Ideen zwar grundsätzlich
bedienen, doch wenn deren Parteien im Bundestag vertreten sind, müssen sie
mir ein Honorar als Redenschreiber entrichten - über eine Festanstellung
als Redenschreiber läßt sich ebenfalls reden. | 4.) | Unternehmen. | | Mit
den von mir veranschlagten Kosten biete ich Unternehmen einen Anhaltspunkt für
ihre Kalkulation, wobei ich die Unternehmensgröße niemals teilweise,
sondern immer nur nach dem gesamten Unternehmen ge- und berechne. Ein Zwei-Mann-Büro,
das als unabhängige Firma z.B. zu einer Weltfirma mit zwei Millionen Mitarbeitern
gehört, unterliegt damit dem für diese Weltfirma gültigen Tarif,
also dem eines Großunternehmens. Die Übernahme einer Idee ist in jedem
Fall anzuzeigen, und die Einstufung erfolgt durch meine Bestätigung. Bei
Verstoß gegen diese Regelung ist der Tarif für Großunternehmen
zu entrichten. | Diese
Regelungen gelten für Nachdrucke und Auszüge in jeder Form. Daß
der Text im unveränderten Original verwendet werden muß, gehört
dabei zu den Selbstverständlichkeiten. Im Gegensatz zum Kommentieren ist
das Manipulieren meiner Texte nicht in Ordnung. In anständigeren Zeiten hätte
es solcher Regelungen nicht bedurft, weil allein schon die guten Sitten dafür
sorgten, jeden Ideengeber entsprechend zu würdigen. Anstand und Rechtschaffenheit
sind jedoch heute leider zu Fremdwörtern geworden, und weil ich im nachhinein
nicht (wieder einmal) der Betrogene sein möchte, treffe ich diese Regelungen
lieber jetzt. Meine Internetseiten werden kostenlos angeboten, weil sie der Unterhaltung
und der Information der Leser dienen soll. Sie sind als reine, kostenlose Dienstleistung
zu verstehen. Dann (und nur dann!) jedoch, wenn jemand aus meinen Internetseiten
und Profit erzielt oder erzielen wird, erwarte ich eine Unterlassung oder eine
angemessene Beteiligung. 

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