WWW.HUBERT-BRUNE.DE Heimseite

© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  http://www.Junge Freiheit.de/   1. Februar 2002

 


Original oder Fälschung
Wie der Verfassungsschutz das Profil der NPD mitbestimmt
(von Klaus Kunze)

Vom Vater hab ich die Statur“, reimte einst Goethe, „vom Mütterchen die Frohnatur.“ Die äußere Statur der West-Altpartei NPD wird heute von jugendlichen Demonstranten im Osten bestimmt, doch ihre geistige Elternschaft ist höchst zweifelhaft. Ist sie ein illegitimes Kind des Verfassungsschutzes? Sitzen Ziehväter und Einflüsterer der Parteiparolen - oder muß man geistige Brandstifter sagen - in Amtsstuben? So mag ihr Parteivolk frei nach Goethe rätseln - „Was ist denn an dem ganzen Wicht original zu nennen?“

Daß nicht nur deutsche Behörden Informanten in der NPD haben, ist banal und seit Jahrzehnten bekannt. Es wirft auch weder Rechts- noch politische Probleme auf, wenn sich der VS aus verdeckten Quellen informiert. Die geheimdienstlichen Aktionen haben aber offenbar eine andere Qualität angenommen. Solange nur der eine oder andere kleine Parteiindianer spitzelte, veränderte er weder die Statur noch die ideologische Natur der NPD. Was aber, wenn sich ein Häuptling nach dem anderen als Agent des VS entpuppt? Die Legitimität des Verbotsverfahrens erhielte einen irreparablen Schlag, sollten Behörden nur umwerfen, was sie zuvor selbst maßgeblich aufgebaut oder mitgesteuert haben. Wenn der Staat reihenweise Leute in die Führungsspitze einer Opposition schleust, arbeiten sie im Zweifel nicht nur als Spitzel, sondern auch als Saboteure. Das wäre ungesetzlich, und so war „wehrhafte Demokratie“ nicht gedacht.

Selbst die formale Legalität des Verbots ist zweifelhaft, wenn die Reihen der Parteivertreter von V-Leuten durchsetzt sind. Wie in jedem Gerichtsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ein faires Verfahren zu gewährleisten, in dem beide Seiten zu Wort kommen. Falls auf der staatlichen, quasi der Klägerseite, Verfassungsschützer darlegen, was die NPD für staatsfeindliche Thesen vertritt, und wenn auf der Beklagtenseite „Parteivertreter“, in Wahrheit aber V-Leute, eifrig nicken und noch eins draufsetzen, ist das Verfahren eine Farce. Genau dieser Eindruck drängt sich umso stärker auf, je mehr scheinbare NPD-Vertreter sich als Zuarbeiter des VS entpuppen: Wurde die Partei von ihren eigenen „Häuptlingen“ in einen Hinterhalt gelockt und absichtlich ins verfassungswidrige Abseits gelenkt?

Wer repräsentiert eigentlich die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn sich rechts und links von den Schranken des Gerichts Mit- und Zuarbeiter des VS die Bälle zuspielen? Was ist noch echt an ihr, oder führt sie eine virtuelle Scheinexistenz, genährt aus Filmkonserven finster blickender, glatzköpfiger, stiernackiger Demonstranten? Will man dieses Gaukelbild packen und eines echten Verantwortlichen habhaft werden, dann löst sich die telegene Fratze des Neonazismus leicht in Rauch auf, der aus den Schloten verschiedener Geheimdienste quillt.

Was da gelegentlich dumpf brüllend und demonstrierend über unsere Straßen trottet, ist juristisch unschwer verbietbar. Ein guter Teil der Straßenaktivisten ist gar nicht Mitglied der NPD, sondern setzt sich zusammen aus Skinheads, Altmitgliedern schon verbotener Gruppen wie der FAP und freien Kameradschaften, die sich nicht verbieten lassen, weil sie absichtlich jede Rechtsförmigkeit scheuen. Das Verhalten der Anhänger genügt für ein Parteiverbot. Fröhlich die ihnen - von wem? - in den Mund gelegten Parolen schmetternd sind sie eine Augenweide für staatliche Verfolger: Keine verfassungsfeindliche Phrase, kein historisches Fettnäpfchen, kein verdächtiges Symbol wird da ausgelassen. So, ja so möchte man sie haben: so radikal und so böse und so offen system- und verfassungsfeindlich, daß es eine Lust sein muß, sie verbieten zu lassen.

Im Bundesverfassungsgericht sitzen zwar parteipolitisch handverlesene Richter, denen nichts ferner liegt als Sympathie für Rechtsextremisten. Doch jeder von ihnen hat einen Ruf zu verlieren und wird sich zu schade sein für ein Possenspiel, in dem beide Rollen, die des Räubers und die des Gendarmen, von Schauspielern derselben VS-Truppe gespielt werden. Das Gericht wird alles daransetzen, keine „Beweismittel“ zu verwerten, die von bezahlten VS-Spitzeln selbst produziert wurden, und es muß unbedingt sicherstellen, der NPD nicht ausgerechnet durch den Mund von VS-Zuarbeitern rechtliches „Gehör“ zu geben.Wer wird noch irgend einem NPD-Oberen glauben, ausgerechnet er sei kein Spitzel? Selbst wenn die Karlsruher Richter formal legal die NPD verböten: Die Legitimität des staatlichen Verbotsaktes ist unwiderbringlich verloren. Sie hing von der Glaubwürdigkeit der wehrhaften Demokratie ab, sich vor ihren Feinden zu verteidigen. Wer aber nur den Wolf totschlägt, den er selbst gezüchtet hat, macht sich ebenso lächerlich wie die Ideen, für die er angetreten ist.

Dem Verbot wird die Legendenbildung auf dem Fuße folgen: Die Verschwörungstheorie von den geheimen Drahtziehern, an deren Strippen unsere Politiker mit all ihren Schlapphüten gezogen werden, von der angeblichen Scheindemokratie und ihren Nutznießern und der unversehrte Glaube an die eigene, die gute rechte Sache. Denn alles Wirrköpfige - das wird als sicher gelten - hatte von VS-Agenten gestammt. Wenn mit dem Verbot irgend eine Wirkung hätte erzielt werden sollen: Schon jetzt ging dieser Schuß gründlich nach hinten los.

Klaus Kunze ist Rechtsanwalt in Uslar.

Junge Freiheit vom 1. Februar 2002


 

Zur benutzten und empfohlenen Literatur von:

WWW.HUBERT-BRUNE.DE