Beim
Amtsgericht Geislingen (Baden-Württemberg) kam es am 14. Januar zu tumultartigen
Szenen. Amtsrichter Reinhard Wegener mußte gar die Polizei um Hilfe rufen.
Während einer nichtöffentlichen Verhandlung gegen fünf Jugendliche
(15 bis 17 Jahre alt) »überwiegend türkischer Abstammung«,
die sich wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hatten,
rottete sich eine Gruppe von 40 Jugendlichen »überwiegend türkischer
Abstammung« vor dem Eingangsportal des Amtsgerichts und im Flur zusammen,
um Zeugen »einzuschüchtern oder zu bedrohen«, wie die Südwestpresse
berichtet.Die Angeklagten sollen am 8. April 2009 in eine Schlägerei
zwischen »rivalisierenden Gruppen« verwickelt gewesen sein, in deren
Verlauf »mit Baseballschlägern auf Personen und ein Auto eingedroschen«
worden sei. Als es kurze Zeit später zu einer »Revanche« kommen
sollte, war die Polizei bereits vor Ort und verhinderte eine zweite Prügelei.
Die Ermittlungen bezogen sich auf »Bildung einer bewaffneten Gruppe«.Die
40 jungen Türken, die sich vor dem Gerichtsgebäude versammelten, sollen
»derart massiv in Erscheinung getreten sein, daß sich die Zeugen nicht
mehr getrauten, das Gebäude zu betreten oder das Zeugenzimmer zu verlassen«,
so die Südwestpresse. Erst das von Amtsrichter Wegener herbeigerufene Polizeiaufgebot
konnte die Lage wieder unter Kontrolle bringen.Bereits seit etwa zwei
Jahren treffen im Stadtgebiet Geislingen immer wieder Jugendliche aufeinander,
»um die sich die Kommune mit Integrationsmaßnahmen bemüht«,
schreibt die Südwestpresse weiter.In den meisten Fällen gehörten
Täter und Opfer unterschiedlichen Gruppierungen an, doch waren vereinzelt
auch völlig unbeteiligte Passanten verprügelt worden. Oft werde schon
allein das Aussehen der anderen als Anlaß für provokantes Verhalten
genommen, so die Polizei. Das städtische Ordnungsamt führt »die
Zusammenstöße auf landsmannschaftliche Gepflogenheiten, Alkohol
und Streitsucht zurück. Der hohe Bevölkerungsanteil von Migranten
führe dazu, daß die Fußgängerzone nach Geschäftsschluß
fest in deren Hand sei. »Imponiergehabe, laute Musik oder Anmache
gegenüber Frauen wirke abschreckend und störe das subjektive Sicherheitsempfinden«,
so das Ordnungsamt. (Ebd., 1. Februar 2010, S. 15). |