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Mittelreferenz

? Mittel ohne Gegensätze oder eine Mitte als Extremismus ?

DualismusExtremismusTafel                                          


NACH OBEN Extremisten bzw. Radikalisten wollen die Verhältnisse laut Definition, die hier noch zu hinterfragen sein wird, von der Wurzel (lat. radix) her verändern, d.h. sie können also Umstürzler, Revolutionäre sein, müssen sie aber nicht. Seit der Bürgerlichen Revolution war und ist der bürgerliche Extremismus bzw. Radikalismus das konsequente Eintreten für Demokratie und Nation, also ein Nationalismus. Er war ursprünglich eine Bewegung der Linken, danach aber, nämlich nachdem die Linke sich vom Nationalismus ab- und dem Internationalismus zugewendet hatte, wurde er eine Bewegung der Rechten, doch erst seit der Phase des Globalismus, die ich Befruchtung oder Cäsarismus (Befruchtung) nenne, wurde er eine Bewegung des gesamten Außen, weil seitdem die Mitte für den Globalismus verantwortlich gemacht und folglich bekämpft wird. Es könnte aber auch sein, daß seitdem das gesamte Außen gar kein Extremismus mehr ist, was bedeutet, daß entweder das Nichts oder aber die Mitte selbst der Extremismus ist.
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„Die semantische Erfindung des Extremismus ist ein Kind polemischer Bedürfnisse wie jeder politische Begriff. Den Gegner plakativ schon mit einem Schlagwort zu diskriminieren hat Tradition. Gegenüber seinem begrifflichen Kern führt das Wort vom Extremisten in der parteipolitischen Arena und den Massenmedien ein Eigenleben. Es hat wie seine Vorgängerbegriffe des Heiden, des Ketzers, des Arbeiterverräters, des Novemberverbrechers, des Nazis und viele andere mehr den Zweck, sein Objekt sozial zu isolieren, zu diskriminieren und schon verbal zu stigmatisieren. Im Vormärz stempelte man amtlich zu Demagogen diejenigen, vor denen man die biedermeierlichen Bürger warnte und deren Schriften die Zensur verbot. Heute heißt man sie Extremisten. Gegenwärtig werden mindestens drei Extremismusbegriffe nebeneinander benutzt: Der eine ist inhaltsleer und dient zur medialen Stigmatisierung, der zweite steht als Rechtsbegriff synonym für »Verfassungsfeind«.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 75).

„Ausgangspunkt des dritten Extremismusbegriffes ist die Totalitarismushypothese, ein Kind der Nachkriegszeit. Wer von Extremismus spricht, sieht sich selbst als Mittelpunkt eines selbstgeschaffenen politischen Kosmos, von dem aus andere Positionen mehr oder weniger weit entfernt sind, manche sogar extrem weit. Die Beobachtung struktureller Ähnlichkeit der Herrschaftsorganisation von Sozialismus und National-Sozialismus führte zur Totalitarismustheorie, die besagt, daß die Extreme von rechts und links sich phänomenologisch berühren. Als Diktatur setzen sie ihre Parteimacht total durch und bedienen sich typischer Organisationsstrukturen wie Massenorganisationen. Eine verbindliche Ideologie mit Wahrheitsanspruch rundet das Bild totalitärer Herrschaft ab. Unter dem Begriff Ideologie stellten die Schöpfer der Totalitarismustheorie sich eine mit Wahrheitsanspruch auftretende falsche Lehre vor, im Gegensatz zu ihrer eigenen, richtigen Lehre. Die letztgenannte erklärt für gewiß richtig und wahr, daß es Gewißheit über Wahrheit und Richtigkeit überhaupt nicht gebe.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 75).

„Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang der 1950er Jahre die national-sozialistische SRP und die international-sozialistische KPD aufgelöst hatte, wurden diese Ideologien nur noch in mannigfacher Verkleidung und Abschwächung vertreten. Um einem erneuten Verbot zu entgehen, teilweise wohl auch unter dem Eindruck gewandelter tagespolitischer Probleme, organisierten sie sich als NPD bzw. DKP neu und paßten sich verbal weitgehend dem Zeitgeschmack an, so daß ihnen mit dem Totalitarismusvorwurf nicht direkt beizukommen war. Aus dem polemischen Bedürfnis, gleichwohl selbst noch die Rudimente ihres Denkens bekämpfen zu können, erfand man in den 1960er Jahren den Begriff des Radikalen. Nachdem der linke Marsch durch die Institutionen massenhaft »Linksradikale« und radikale Ökologen in Amt und Würden befördert hatte, ging man zartfühlend zum Extremisten als Nachfolgebegriff über. Als Extremisten wurden diejenigen Subjekte, die einen bestimmten ideologischen Standpunkt verabsolutierten, von denjenigen Subjekten bezeichnet, die einen anderen Standpunkt verabsolutierten.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 75-76).

„Wie die Begriffe des Ketzers, des Demagogen und viele andere gewinnt der Begriff des Extremisten also nur Sinn aus einer bestimmten weltanschaulichen Perspektive und funktioniert nur im Rahmen des jeweils eigenen ideologischen Koordinatensystems. Aus Sicht wertfreier, deskriptiver Betrachtung hingegen ist er inhaltsleer. Wie der Begriff des Heiden nur besagt, daß einer kein Christ ist, nicht aber, woran er denn glaubt; wie der Ketzer nur besagt, daß einer Christ ist, aber kein rechtgläubiger; wie der des Dissidenten nur besagt, daß einer Sozialist ist, aber kein linientreuer, trifft auch der des Extremisten nur eine negative und keine positive Einordnung. Er besitzt damit die gewünschte Elastizität, mittels deren - jenseits aller verfassungsrechtlichen Definitionen - alle in denselben Topf geworfen werden können.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 76).

„Der derzeit geltende Rechtsbegriff des Extremismus hat mit dem politikwissenschaftlichen Begriff nichts zu tun. Juristisch gilt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Verfassungsschutzgesetze zur Zeit als Extremist, wer Verfassungsfeind ist. Das ist, wer die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, also konkret, wer einen oder mehrere derjenigen materiellen Prinzipien und Werte beseitigen will, die grundlegender Bestandteil dieser Ordnung sind. Weil sich die Rechtsbegriffe des Verfassungsfeindes und des Extremisten decken, ist einer überflüssig. Weil die einschlägigen Gesetze das Wort »Extremist« nicht kennen, sollte der Begriff nur politikwissenschaftlich benutzt werden. Die FDGO wurde vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetztext abgeleitet und in ihren Einzelmerkmalen rechtsverbindlich definiert als eine »Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu ihren Grundprinzipien sind mindestens zu rechnen die Achtung vor den Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der Parteien mit dem Recht auf ungehinderte Ausübung der Opposition.« (BVG, Amtliche Entscheidungssammlung (BVG, E) 2, S. 12; 5, 199 [206]). Materiell ist also aus Sicht dieser Wertordnungsentscheidung des Grundgesetzes ein Extremist, wer nicht an dieselben Werte glaubt, die sich in diesen Grundprinzipien verkörpern, oder der sie sogar bekämpft. Wer nicht an sie glaubt, eignet sich aufgrund des Beamtenrechts zum Beispiel nicht zum Lehrer. Eine Gruppierung, die andere Werte für vordringlich hält, kann verboten werden. Handelt es sich um eine politische Partei, kann sie verboten werden, wenn sie aggressiv-kämpferisch auftritt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 76-77).

„Die offenkundige Lücke zwischen agitatorischer, diskriminierender und stigmatisierender Begriffsverwendung einerseits und verfassungsrechtlichen Definitionsversuchen andererseits versucht derzeit eine »Extremismusforschung« zu füllen, die eine Marktlücke für die sonst brotlose Kunst politikwissenschaftlicher Studien entdeckt hat und sich der liberalen Rechtgläubigkeit als Großinquisitor empfiehlt. Selbst mit wissenschaftlichem Anspruch auftretende »Extremismusforscher« erliegen regelmäßig der Versuchung, in den Anschauungen Andersdenkender genau die Inhalte vorzufinden und als extremistisch zu verdammen, die sie aufgrund ihrer eigenen Wertentscheidung zuvor für Unwerte erklärt haben. Statt brauchbare Kriterien aufzustellen, anhand deren jede politische oder philosophische Theorie unter übergeordneten Gesichtspunkten verglichen und beurteilt werden könnte, werden Kriterien aufgestellt und angewendet, die nur innerhalb des wertsetzenden Koordinatensystems des Extremismusforschers und nur aus seiner weltanschaulichen Perspektive einen Sinn ergeben. So beweist die Extremismusforschung im Endeffekt nur, was sie schon voraussetzt, daß es nämlich Leute mit anderer Meinung als derjenigen der Extremismusforscher gibt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 77).

„Ein brauchbarer Extremismusbegriff müßte in der Lage sein, seine Kriterien auf sich selbst anzuwenden: Den eigenen Standpunkt muß er ebenso wertfrei beurteilen können wie einen fremden. Extremismus-Forschung mit einem inhaltlichen Vorverständnis, das den eigenen Standpunkt und die eigenen Werte von vornherein aus der kritischen Betrachtung ausnimmt, besitzt allenfalls den Wert weltanschaulicher Selbstvergewisserung. Fruchtbar ist allein die Frage nach gemeinsamen Denkstrukturen (Backes / Jesse), nicht nach vom Standpunkt des Betrachters abweichenden Denkinhalten, also nach Strukturen, auf deren Vorhandensein der Forschende sich selbst kritisch befragen und so die Nagelprobe wissenschaftlicher oder bloß polemischer Motivation ablegen muß. Diese gemeinsamen Denkstrukturen sind tatsächlich der zur Intoleranz führende Normativismus, das Ableiten eines ideologischen Gedankengebäudes aus einer verabsolutierten Zentralnorm, die fanatische Unterordnung des eigenen Ichs und des Lebenswertes anderer Menschen unter eine fixe Idee und der universalistische Geltungsanspruch eines Wertes, an dessen Wesen die ganze Welt genesen soll. Nur diese rein deskriptive Betrachtung ohne mitgebrachtes wertendes Vorurteil eignet sich dazu, eine »extremistische« Denkstruktur nicht nur beim jeweils Andersdenkenden zu entdecken. Diesem Irrtum unterliegt dagegen jeder, der seine subjektive Wertentscheidung objektiviert. »Die formale Struktur der objektivierten Entscheidung läßt sich an allen bisher historisch bekannten umfassenden kollektiven und individuellen normativistischen Weltbildern wiedererkennen.« (Kondylis).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 77-78).

„Als Magd polemischer Bedürfnisse macht die Extremismusforschung richtige Teilaussagen über ihre Gegner, ist aber unfähig, extremistische Denkstrukturen bei den Etablierten selbst zu finden, deren Brot sie ißt. Backes und Jesse teilen ihre Bösewichter traditionell in rechte und linke ein: »Linksextreme Doktrinen« ziehen aus der Idee der menschlichen Fundamentalgleichheit die denkbar radikalen Konsequenzen, »indem sie die totale Befreiung des Menschen von allen gesellschaftlichen (politischen, ökonomischen, kulturellen) Zwängen postulieren und die Errichtung einer herrschaftslosen Ordnung Freier und Gleicher für prinzipiell realisierbar erachten.« Damit sind sowohl der materielle Gehalt linken Denkens überhaupt als auch die ideologische, »extremistische« Denkstruktur treffend beschrieben.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 78).

„Der Rechtsextremismus hingegen sei »eine antiindividualistische, das demokratische Grundaxiom menschlicher Fundamentalgleichheit negierende Abwehrbewegung gegen die liberalen und demokratischen Kräfte und ihr Entwicklungsprodukt, den demokratischen Verfassungsstaat.« (Backes / Jesse). Ein materieller Inhalt »rechtsextremen« Denkens jenseits der Abwehr »linker« Postulate ist damit noch ebensowenig beschrieben wie eine ideologische Denkstruktur. Darum führen Backes und Jesse fort: »An die Stelle eines auf das Prinzip gleicher politischer Rechte aller Mitglieder gegründeten Gemeinwesens soll eine politische Ordnung treten, in der die auf Herkunft, Leistung, nationaler, ethnischer oder rassischer Zugehörigkeit basierende fundamentale Ungleichheit der Menschen institutionalisiert ist.« Positionen, die diese Merkmale aufweisen, müßten sich tatsächlich als »normativistisch« beschreiben lassen. Wer die Fiktion einer abstrakten Menschengleichheit zum Wert erhebt, ist ebenso Normendiener und Ideologe wie derjenige, der jenseits bestehender Gleichheiten eine fiktive »natürliche« Ungleichheit zur transzendenten Norm erhebt und den Anspruch an sie knüpft, aufgrund einer »natürlichen Ungleichheit« sollten bestimmte Menschen im Namen einer »natürlichen Ordnung« über andere herrschen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 78-79).

„Infolge begrifflicher Unschärfe vermag die auf ein vorgegebenes Rechts-Links-Schema geeichte Extremismustheorie den wesentlichen Unterschied nicht zu erfassen, der zwischen realistischen und idealistischen Ordnungsideen besteht. Eine auf unterschiedlicher Leistung beruhende Herrschaftsordnung ist die liberale des Grundgesetzes auch, und die unterschiedliche Leistungskraft der Menschen ist durchaus »institutionalisiert.« Sie nimmt das Faktum verschiedener Leistungsfähigkeit schlicht hin und institutionalisiert es insofern, als es dem Individuum grundsätzlich die Früchte seiner Leistungskraft und mit ihnen unterschiedlichen Einfluß auf das Gemeinwesen beläßt. Sie macht die unterschiedliche Leistung aber nicht idealistisch zum Ausgangspunkt einer Ideologie, und daher ist sie ebensowenig »extremistisch« wie jede andere Ordnungsidee, welche die menschliche Ungleichheit als Faktum hinnimmt, ohne ideologische Folgen an sie zu knüpfen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 79).

„Realistische Ordnungsideen suchen die Menschen in ihrer Verschiedenheit zu nehmen, wie sie sind, und rechnen mit den Menschen in ihrer Vielfalt und Unzulänglichkeit. Idealistische hingegen setzen auf eine Idee vom Menschen an sich und gründen darauf ihre Ordnungsvorstellungen. Idealistisch sind daher »rechte« Ordnungsideen, die auf eine Rassenmetaphysik die Legitimation stützen: die einen Menschen sollten wegen »Höherwertigkeit« über Menschen »niederer« Rasse herrschen. Idealistisch sind ebenso »linke« Ideen, die aus transzendentem Gleichheitsglauben die sich aus der vorgefundenen Ungleichheit von allein ergebende Hierarchisierung beseitigen wollen. Läßt man den Menschen unter Obwalten nur ökonomischer Faktoren freien Lauf, differenziert sich die Gesellschaft aufgrund unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Einzelnen bald von allein aus in Reiche und Arme. Läßt man ihnen unter Geltung rein kriegerischer Bedingungen ihren Lauf, steht der beste Kämpfer oben in der Hierarchie. Dasselbe gilt entsprechend in allen denkbaren Bereichen menschlicher Ungleichheit. Realistisch ist jede politische Theorie, die dieser Ausdifferenzierung gleichgültig gegenübersteht. Fundamentalistisches Denken möchte die Vielzahl möglicher menschlicher Lebensentwürfe und die Pluralität der Prinzipien bewußt beseitigen und der Welt ein Ideal als alleingültig aufzwingen. Der Idealist denkt strukturell eingleisig immer nur in den Kriterien eines bestimmten Sachgebiets: Er reduziert die Welt auf das Moralische, das Ökonomische oder ein anderes Sachgebiet.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 79).

„Ein geeigneter Anknüpfungspunkt für eine allgemeingültige Extremismushypothese läßt sich also nur durch die Definition strukturell extremistischen Denkens finden. Dieses zeichnet sich dadurch aus, daß es die Wirklichkeit auf ein Sachgebiet reduziert und nur nach seinen isolierten Kriterien behandelt. Es verbindet sich mit bestimmten materiellen, absolut gesetzten Wertinhalten. Solcher »Rigorismus der einzelnen Werte« kann sich »bis zum Fanatismus steigern«, schrieb Hartmann im Kapitel über die »Tyrannei der Werte« (Hartmann). Der Wert wird dann zum Ausgangspunkt einer Ideologie. Diese sucht alle anderen möglichen Kriterien, für die andere Menschen sich entschieden haben, gänzlich aus dem sozialen Leben zu tilgen. Das ist der Kern jeder extremistischen Haltung. Extremisten waren die Ideologen kommunistischer Provenienz, indem sie die elementaren Bedürfnisse nach individueller Freiheit und nationaler Einheit auszutilgen und die Menschen auf ihre soziale Komponente zu reduzieren suchten. Extremisten waren die nationalsozialistischen Ideologen, indem auch sie die individuelle Freiheit unter grundsätzlichen Verdacht der Schädigung des Volksganzen stellten und die Menschen letztlich auf ihre rassische Zugehörigkeit reduzierten. Extremismus finden wir aber auch, wo in den geistigen Chefetagen unserer Zeit alles Nationale und alles Sozial(istisch)e unter Extremismusverdacht gestellt und ein liberaler Kosmopolitismus zur Staatsräson erhoben wird.“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 79-80).

NACH OBEN Ideologisches Weltbild, Herrschaftsideologie und Indoktrinierung

„Ideologisch im engeren Sinne ist ein Weltbild, das den Kosmos, die menschliche Existenz und die Sinnhaftigkeit des Daseins aus einem alleinigen axiomatischen Prinzip ableitet. Axiome sind nicht hinterfragbare und nicht objektivierbare Wertsetzungen. Es entspricht ihrem Wesen, daß sie nur angewendet, nicht aber bewiesen werden können. Sie verkörpern somit den Erkenntnismodus des Glaubens gegenüber dem des Wissens. Im Lichte der geglaubten Grundannahme entschlüsseln sich dem Ideologen alle zwischenmenschlichen Probleme wie durch Zauberhand. Die fixe Idee führt zum Glauben an ein die Welt regierendes Grundprinzip. Mit diesem Schlüssel lassen sich scheinbar alle Türen öffnen. So in den Besitz »der Wahrheit« gesetzt zu sein, bedeutet, ein Netz der Vertrautheit über die ganze Ewigkeit geworfen zu haben. Es gibt keine Überraschungen, keine Unbekannten.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 81-82).

„Wer sein Weltbild auf ein axiomatisches Prinzip stützt, das er in der ihn umgebenden Wirklichkeit vergeblich sucht, muß sich eines metaphysischen Kniffs bedienen: Das theologische Weltbild verlegte seine Seinsprinzipien in ein eigens dazu geschaffenes Jenseits. Transzendente Werte in diesem engeren Sinne erfordern immer ein dualistisches Weltbild, in dem das Diesseits einem Jenseits unterworfen ist. So trennte man etwa sauber den Leib von der Seele: Das eigentliche Wesen des Menschen sei ein Geist. Seit der Aufklärung bemühte man das Jenseits immer weniger und ging zu einem monistischen Weltbild über. Zwar glaubte man nicht mehr an eine Person namens Gott, doch seine ewigen und heiligen Werte rettete man, indem man sie ins Diesseits hineinverlegte: Jetzt galten diese metaphysischen Prinzipien als der Natur immanent. Man suchte im Menschen nach seinem Wesen, für das man, je nach Bedarf, das Gute, das Böse, die Vernunft oder andere Eigenschaften erklärte.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 82).

„Alle Ideologien bauen sich um eine metaphysische Idee herum auf: Der Metaphysiker stellt sich einen Zentralwert vor und leitet von ihm eine bestimmte subjektive Wirklichkeit ab. Ihr widersprechende Ideen hält er für nicht wahr. ... Im schlimmsten Fall vermag der Ideologe die wirklichen Menschen in ihrer realen Beschränktheit nur noch als Menschenmaterial anzusehen. ... Niemand kann sich orientieren, bevor er der Welt sein persönliches gedankliches Koordinatensystem übergestülpt hat. Dessen Maßstäbe finden sich aber ebensowenig in der beurteilten Welt vor, wie die Längen- und Breitengrade etwa auf der Erdkugel. Mit ihm deutet er die Ereignisse und verortet sich selbst in einem Dasein mit einem sinnhaften Mittelpunkt. Dieser Mittelpunkt ist selbstgesetzt und von der subjektiven Perspektive abhängig - seiner höchstpersönlichen Weltanschauung oder Ideologie. Zum Phänomen der Entfremdung kommt es, wenn die reale Position eines Menschen von seiner idealen hoffnungslos abweicht. ... Entfremdung ist die schmerzlich empfundene Abweichung seiner realen Stellung in der Welt mit der idealen. Je entfernter der ideale Fixpunkt von der Wirklichkeit ist, desto fanatischer kämpft der Ideologe gegen diese an. Mit seiner Ideologie verteidigt er seine Identität: seine geistige Existenz.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 82-83).

„Mit verzweifelter Wut sucht der Ideologe die Phänomene der Wirklichkeit auszurotten, die sein idealisiertes Selbst bedrohen. Logische Bedingung jedes positiven Ideals ist ein negatives Anti-Ideal. Jeder Ideologe braucht darum einen metaphysischen Feind, ein Gegenprinzip des Bösen. Nur die Existenz dieses Bösen erklärt die schreckliche normative Unordnung, die das reale Diesseits gegenüber dem idealen Jenseits kennzeichnet. Der Feind ist »also nicht nur die Negation, sondern auch der Existenzgrund des Ausbaus eigener Macht, und deshalb muß er auch, so paradox dies auch sein mag, gleichzeitig im Zaume gehalten und am Leben erhalten werden.« (Kondylis). Der Metaphysiker braucht seinen Feind. Ohne ihn wäre ihm nicht nur seine Entfremdung vom Ideal unerklärlich. Gäbe es kein metaphysisches Gegenprinzip, dann gäbe es auch keine Hoffnung auf endliches Verschmelzen von Ideal und Wirklichkeit. Erst durch die Vernichtung des Feindes in der Realität wird die Entfremdung aufgehoben: Ideal und Wirklichkeit decken sich wieder, der Entfremdete wird wieder eins mit sich selbst, nämlich mit seinen eigenen Ideen. So verspricht die Metaphysik ihm »eine kompakte, unzersetzbare Ganzheit. Sie gibt dem Menschen die Geborgenheit einer Festung mit Sehschlitzen und Schießscharten.« (Safranski). Wehe dem, der in ihr Schußfeld gerät: Der Ketzer, der Kapitalist, der Jude, der Nazi und wie auch immer sie genannt wurden, die historisch schon einmal die Vorlage für ein metaphysisch verstandenes Feindbild abgeben mußten. Die Ausrottung dieses Feindes mit bestem Gewissen ist immer die letzte, konsequente Folge normativer Wahnideen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 83-84).

„Eine für alle Menschen verbindliche Menschheitsmoral empfehlen uns diejenigen Moralisten wie Jürgen Habermas (Habermas), die meinen, es gebe schlechthin verallgemeinerungsfähige Interessen. Gäbe es diese, hätten wir allerdings einen übergreifenden, objektivierbaren Bezugspunkt gefunden, von dem aus die verschiedenen weltanschaulichen Entwürfe gleichmäßig beurteilen könnten. Habermas' universalistische Moral kleidet sich in die Form unbedingter und kategorischer Imperative aus Sicht einer vorgestellten weltweiten, uneingeschränkten Kommunikationsgemeinschaft. Weder aber hat diese Fiktion eine reale Entsprechung, noch gibt es schlechthin verallgemeinerungsfähige Interessen. Gegen wen sollten diese sich konkret richten? Der Begriff des Interesses setzt ein Gegeneinander zweier Subjekte voraus. Ein Subjekt namens Menschheit gibt es aber nur als fiktives Abstraktum. Die tatsächlichen Interessengegensätze finden innerhalb dieses Abstraktums statt. Es streiten die Interessen der einen Menschengruppe gegen die von anderen. Darum ist es eine Anmaßung, solche Gruppen- oder Völkerinteressen im Namen eines Abstraktums Menschheit vorzutragen. Wer das beginnt, will mit den Worten Carl Schmitts betrügen. (Schmitt). Wer einen Anspruch im Namen der Menschheit vorträgt, grenzt nämlich alle Gegner dieses Anspruchs mit ihren Interessen aus der Menschheit aus und darf sie entsprechend behandeln.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 85).

Alle Rechtsordnungen beinhalten immanente, unhinterfragbare Prinzipien wie Sitte, Werte, Normen. (Sitte, Werte, Normen). Diese machen es den Rechtsanwendern zur Pflicht, bestimmte sittliche Ideale wenigstens annäherungsweise zu verwirklichen. „Mit ihnen sind sie aber nicht zum Nennwert ihrer eigenen idealistischen Einschätzung zu nehmen. Vielmehr dienen sie je nach Bedarf wechselnden Einrichtungen zur Erreichung irdischer Zwecke: »Das Recht kann von der Politik nicht getrennt werden, denn es ist ein wesentliches Instrument der Politik. Seine Erzeugung sowohl wie seine Anwendung sind politische, und das heißt von Werturteilen bestimmte Funktionen.« (Schmitt). Jedes politische System braucht eine letzte metaphysische Begründung, um damit die bestehende Form der Herrschaft und der Machtausübung ideologisch zu legitimieren. Zwischen der Moral und einem Recht, in dem sich deren Prinzipien verkörpern, besteht ein notwendiger Zusammenhang. Sittliche Werte wie Billigkeit oder Gerechtigkeit sind nur Worte für wertgeschätzte menschliche Eigenschaften.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 86).

„Nicht der Anspruch legitimiert ein Gesetz, Ausfluß göttlicher Offenbarung der Wahrheit zu sein, sondern der gültige staatliche Willensakt. Wer immer mit autoritativem Gehabe eine transzendente Moral beschwört, will damit meist seinen Anspruch auf Gehorsam festigen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 87). Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz. ist quasi der zwischen Gerechtigkeit und Befehl. Ein Gesetz ist die Anordnung des Souveräns, der seine Macht gebraucht, und diese Macht ist seine Freiheit gegenüber den positiven Gesetzen.

„Ohne Glauben an metaphysische Transzendenz oder Immanenz fallen Recht und Gesetz immer in eins zusammen: In jedem Gesetz steckt eine Moral. Eine für alle Menschen vor jedem menschlichen Gesetz gültige Moral, die sich in einer Art Naturrecht verkörpert, kann es nur durch die Vorstellung geben, außerhalb des Diesseits gebe es ein Jenseits. Dort halten sich alle schönen Ideen auf, und von dort kommen jene geheimnisvollen Befehle verborgener Mächte, die berufenen Propheten dann und wann den wahren Inhalt der natürlichen Gerechtigkeit offenbaren. Wer dran glaubt, verlegt durch diesen Kunstgriff seine Normen in eine unzugängliche Sphäre und entzieht sie damit listig dem Zugriff seiner Gegner. (Kondylis). So gibt es für ihn alles Recht doppelt, aber Quelle ist immer das platonische Gute (Habermas): Aus dem transzendenten natürlichen folgt das positivierte gesetzliche Recht. Entspricht das positivierte Gesetz dem natürlichen oder vernünftigen, ist es legitim. Dann gilt: »Eine Rechtsordnung kann nur legitim sein, wenn sie moralischen Grundsätzen nicht widerspricht. Dem positiven Recht bleibt, über die Legitimitätskomponente der Rechtsgeltung, ein Bezug zur Moral eingeschrieben.« (Habermas). So ist auch der Diskurstheoretiker Habermas, wie jeder Moralist, auf Metaphysik angewiesen, aus der er seine Moral schöpft. Es gibt keine andere Quelle für eine allgemeingültige Moral. Dabei ist es nur eine argumentationstechnische Nebensache, ob er seine Werte in ein transzendentes Jenseits verlegt oder intuitiv immanente Werte erfühlt. Vom Glauben an die eigene Metaphysik und ihren jeweiligen angeblichen Inhalt hängt der Wert jeder Theorie ab, die ein Naturrecht gegen das gesetzte Recht ausspielt: Wer daran glaubt, wird mit ihr selig.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 87-88).

„Allein diese zweckbezogene Betrachtung politischer Ordnungsvorstellungen eröffnet den nüchternen Blick auf die Doppelfunktion jeder Systembildung: Einerseits gibt sich ein Staat eine Rechtsordnung zu dem Zweck, den effizienten Schutz nach außen zu garantieren. Leistet ein Gemeinwesen das nicht, geht es in äußerer Gefahr zugrunde wie 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Andererseits dient das Verfassungssystem auch innerstaatlich dem Zweck, eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Seine herrschenden Gruppen errichten und verteidigen ein System zur Absicherung ihrer innergesellschaftlichen Macht. (Schmitt). Zu ihm gehören neben dem rein faktischen Herrschaftsinstrumentarium alle konkreten Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen, deren sich die Gruppe zur Erhaltung ihrer Macht bedient. Nach einer Einsicht Humes kommt keine Partei ohne ein System von philosophischen oder spekulativen Grundsätzen aus, die sie an ihre politischen und praktischen anschließt. Darum hat jede ein solches Lehrgebäude errichtet, um ihre Absichten und Handlungen abzuschirmen. (Schmitt).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 88).

„Eine metaphysische Rechtfertigung läßt sich im Fundus der Geistesgeschichte für jede beliebige Herrschaft leicht finden. Die Requisitenkammern menschlicher Phantasie bersten von Glaubenslehren und hochtönenden Worthülsen, die sich, wenn sie nicht schon eigens zur Stabilisierung der Herrschaft konkreter Menschen ersonnen wurden, doch bestens dazu eignen. Kluge Gesetzgeber lassen darum schon nach Beobachtung Machiavellis nicht nur die guten Gründe ihres Werkes für sich sprechen, sondern nehmen zur Gottheit ihre Zuflucht, weil ihre Gesetze dann leichter angenommen werden. (Machiavelli). Das belebende Prinzip jeder Regierung, ihre Grundlage und ihr Widerhalt, ist der feste Glaube der Regierten an ein Ganzes von anerkannten Doktrinen. Die rechtsförmige Herrschaft kann sich, wenn sie von den Beherrschten willig angenommen werden soll, nicht allein auf offenkundig willkürliche Entscheidungsmacht stützen. »Das Recht entlehnt seine bindende Kraft vielmehr dem Bündnis, das die Positivität des Rechts mit dem Anspruch auf Legitimität eingeht.« (Habermas). Jede stabile Herrschaftsordnung muß ihren Doktrinen die dauernde Anerkennung sichern. Aus Sicht einer Doktrin, also einer kohärenten Werteordnung, erscheint jede ihr entsprechende Aussage als wahr und jede ihr widersprechende als falsch.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 88-89).

„Soziologisch betrachtet sind Ideen, Gedankengebäude, Ideologien und Weltanschauungen nichts als Waffen im zwischenmenschlichen Machtkampf. Innerhalb eines Volkes gibt es verschiedene Menschen mit verschiedenen Interessen, Bedürfnissen und demzufolge Welt-Anschauungen. Im Kampf um Macht und Interessen führen diese Ideologien einen Stellvertreterkrieg. Scheinbar tobt der Streit um philosophische, metaphysische oder ethische Fragen. Tatsächlich verbirgt sich hinter der Geltung jeder Ethik oder Philosophie handfeste Interessenpolitik. Die soziologische Methode sucht den für bestimmte Ideen und intellektuelle Gestaltungen typischen Personenkreis, der aus seiner Interessenlage heraus zu bestimmten ideologischen Resultaten kommt. (Schmitt). Ethische Fragen begründen geradezu politische Machtansprüche und ihre Legitimität. Nach Max Weber durchdringen sich in sozialen Ordnungen Ideen und Interessen. Begünstigt ist, wer dem anderen seine Ideologie, seine Spielregeln, seine Ethik diktiert. Jeder Berufung auf angeblich höheres als das von Menschen gesetzte Recht oder auf eine metaphysische Gerechtigkeit setzen wir die skeptische Frage entgegen, wem sie konkret nützt. Wem die »Deutung der Orakel der Gerechtigkeit anvertraut ist«, wird erfahrungsgemäß »diese Göttin bewegen können, nichts zu antworten, was wider den eigenen Vorteil ist.« [32] So seufzte von Hippel resignierend, nach Verlorengehen der »höheren Rechtsstufen« des göttlichen und des Naturrechts seien »endlich nur noch der Rechtsbegriff als leere Form und Tarnung bloßer Interessen wie politischer Macht übrig« geblieben. (Hippel).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 89-90).

„Herrschaftsideologien sind abstrakte Ideengebäude und vermitteln Akzeptanz von Herrschaft: Solange die einen tatsächlich an sie glauben, gehorchen sie »freiwillig« den anderen. ... Normativisten wie Welzel irren, wenn sie dem Naturrecht ausreichende Kraft zuschreiben, dem Menschen eine innere Zuflucht vor grenzenloser irdischer Macht zu bieten. Wo eine Macht grenzenlos werde, müsse er ihr restlos anheimfallen: nicht nur physisch, sondern auch geistig. (Welzel). Die Erfahrung lehrt aber, daß gerade von der Indoktrinierung durch normative Wahrheiten die größten Gefahren ausgehen. Erst wenn der Mensch Befreiung aus der Knechtschaft noch nicht einmal mehr ohne Gewissensbisse denken kann, wird Herrschaft total. Die normativen Instrumente geistiger Verknechtung lassen sich nur wie Spinnweben zerreißen, wenn sie alle als Hirngespinste durchschaut werden. Gegenideologien helfen da nicht: Mit selbstgesponnenen Geweben allein lassen sich die Gespenster nicht dauerhaft bannen: So befreit uns das Naturrecht aus dem einen Gespinst nur, um uns in einem anderen wieder einzufangen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 91-92).

„Die ethischen Maßstäbe für die Gebote seiner Weltanschauung pflegt jeder nach seinem Eigeninteresse auszuwählen. Er hält gewöhnlich diejenigen Gesichtspunkte oder abstrakten Werte für ausschlaggebend für die Frage, ob zweierlei gleich sei, die gerade ihm nützen. Jeder erhebt seinen Machtanspruch also am wirksamsten, indem er eine Norm aufstellt und in ihrem Namen und für sie einen Geltungsanspruch erhebt. Der praktische Erfolg ist von der Transzendierung der Norm abhängig. Niemand gehorcht gern einem anderen Menschen, nur weil dieser das will. Einer Idee gehorchen Menschen dagegen gern, denn die gewünschte philisterhafte Selbstgerechtigkeit stellt sich erst ein, wenn man sich mit seinem Handeln im Einklang mit den Geboten eines verehrten Gottes oder einer Tugendlehre oder der Vernunft schlechthin glaubt. Wer seine Gesetze wohlbeachtet wissen und auch die Herzen seiner Untertanen zwingen will, muß die Gesetze im Namen Gottes verkünden und nach außen hin seine eigene Interpretationsmacht verschleiern. Wer real herrschen will, muß scheinbar der Norm dienen. (Kondylis). Den Zusammenhang zwischen dienender, vorgeschobener Norm und herrschendem, dahinter stehendem Normschöpfer muß er freilich verleugnen und verbergen. Er muß die normativistische Fiktion aufrecht erhalten. Um nicht als wertsetzender Macher einer heiligen Idee entlarvt zu werden, greift er in die übliche Trickkiste aller Moralisten, indem er etwa die Norm mit sich selbst begründet: Dann befiehlt es das Sollen selbst. Oder er schreibt ihre Letztgeltung auch einer universalen Vernunft zu: Wer möchte schon als unvernünftig gelten? Notfalls stopft der Verweis auf Gott jedem vorlauten Frager - »Ei, warum soll ich eigentlich?«  - den frechen Mund.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 92).

„Die normativistische Fiktion bedient sich immer derselben Methode, in Gestalt welcher konkreten Idee der Machtanspruch sich auch verkörpert. Um sie zu durchschauen, müssen wir uns einer empirischen Begriffsstrategie bedienen und die normative Komponente auf ihren konkreten menschlichen Urheber zurückführen. Wenn wir den normativen Schleier zerreißen und hinter ihm seinen menschlichen Urheber erkennen, wird dieser natürlich empört aufschreien, uns Ungläubige nennen und verurteilen - im Namen seiner Norm natürlich, und mit einem Wortschwall, der von ihm selbst ablenken soll. Das liest sich dann zum Beispiel bei Habermas so: Die »empirische Begriffsstrategie ... tilgt ... aus dem Konzept der Macht genau jene normative Autorität, die der Macht durch ihre interne Verbindung mit legitimem Recht zuwächst.« (Habermas). Es stellt allerdings eine Tautologie dar, auf die Legitimität eines Rechts hinzuweisen, das normative Autorität besitzt. Es ist gerade Merkmal der Legitimität, der bloßen Gesetzlichkeit - der Legalität - die höhere Weihe zu geben. Alle Normen sind legitim, an deren letzte Begründung durch heilige Prinzipien die Beherrschten glauben. So funktioniert jede dem Faustrecht entwachsene Herrschaft. Wenn die Untertanen erst einmal an den Gott glauben, in dessen Namen sie beherrscht werden, mag man die Herrschaft von Menschen über Menschen im Namen der normativen Autorität getrost als legitim bezeichnen. Die entscheidende Frage aber: Welche Techniken der Indoktrination und Beeinflussung von Massen sind es, die im 20.Jahrhundert Millionenscharen von Gläubigen in trunkenem Wahne ihre Heilsrufe ertönen ließen? - Diese Frage wird gewöhnlich erst nach dem Ende einer Herrschaft gestellt. Erst wenn alle lodernden Fackeln und brennenden Kerzen verloschen sind, wird der Kopf wieder klar. Warten wirs also ab!“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 93).

„Der echte Normendiener neigt zum ideologischen Fundamentalismus. Er glaubt wirklich, daß es seine Werte unabhängig von Menschen gibt, die sie denken. Darum wird ihm jeder radikale Dezisionist sofort verdächtig, der sich für die Normativismen nur entschieden hat und sie funktional benutzt, zugleich aber als Produkt seines eigenen Selbst erkennt. Dem Normativisten ist der Dezisionist also selbst dann verdächtig, wenn dieser dasselbe Gedankengebäude benutzt, an das er als Normendiener glaubt. Damit hat der Normativist zweifellos recht: Dem Dezisionisten ist die Anwendung der Ideologie des Normativisten im Grunde disponibel. Er ist ein unsichererer Kantonist als der wirklich an die Ideologie Glaubende. Pathetisches Anrufen höherer Mächte oder ewiger Werte reizt ihn zum Lachen und nicht zur Demut.“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 94).

„In der Lebenswirklichkeit vermag der Dezisionist den Normativisten zu führen. Durch die Herrschaft über die geglaubte Norm kann er den Normativisten lenken und beherrschen. So macht er sich die Norm dienstbar und den Normendiener indirekt zu seinem eigenen Diener. Es pflegt der Normendiener, wie Lenins »nützlicher Idiot«, dem Normenbenutzer unwillentlich zu folgen: Er muß das tun, sobald er an die vom Dezisionisten erfundene Norm glaubt. Was dem intellektuellen Erfinder nur eine Philosophie oder dialektische Übung ist, wird von den glaubenshungrigen Massen als Lehre aufgesaugt. Christus war ebensowenig ein Christ wie Marx ein Marxist. Das Erfinden von Normen, Religionen und Ideologien ist ein erprobtes Mittel der Herrschaftstechnik. Schon Machiavelli war aufgefallen, daß der Fürst nicht an die offiziellen Normen und Moralbegriffe glauben muß, er muß nur für gläubig gehalten werden. (Machiavelli). Durch den Glauben seiner Untertanen aber lenkt er sie in die von ihm vorgegebene und ihm nützliche Richtung. Für Monarchen empfiehlt sich der Untertanenglaube an die Legitimität der Dynastie, für Parteifunktionäre der Glauben an die jeweilige Parteidoktrin und für Stubengelehrte, die zu nichts fähig sind als zum Debattieren und Inzweifelziehen, der Glauben an die Wunderwirkung des Diskurses.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 95).

„Der Normenbenutzer entscheidet sich für eine ihm nützliche Ideologie und schart Mitstreiter um sich. Diese müssen an die Normen, für die der Normenbenutzer sich entschieden hat, wirklich glauben, sonst ist ihr Kampfwert gering. Normen erfüllen eine Funktion sozialer Disziplinierung. Daher herrscht, wer sie aufstellt, über den, der sodann an sie glaubt. Weil menschliches Tun zweckhaft, also sinnerfüllt ist, vermuten diese Glaubenden, daß die Naturgesetze zweckhaft geschaffene Teile einer normativen Wertordnung sind. An eine konkrete, als über-sinnlich verstandene Weltordnung zu glauben, entspricht dem inneren Bedürfnis der meisten Menschen. Darum lassen sie sich willig indoktrinieren, sind sie doch stets auf der Suche nach sinnstiftenden Angeboten. Wer aber über die sittliche Begründung seines Tuns frei entscheiden will, darf an keine übersinnliche Wertordnung als Realität glauben.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 95).

„Wer an das wirkliche Walten ihm vorgeschriebener Normen glaubt, aufgrund deren alle Menschen in eine übersinnliche moralische Ordnung gestellt sind und diese zu verwirklichen haben, liefert sich denjenigen aus, die sich auf sie berufen und zu ihrem Nutzen konkrete Verhaltensanweisungen auf sie stützen. Vor normativistischen Fiktionen ist Vorsicht geboten: Sie lassen ihren Interpreten getarnt im Hintergrund und rechtfertigen seine Macht über die Gläubigen. Wir dürfen uns die freie Entscheidung für eine unseren Bedürfnissen entsprechende Ethik nicht entwinden lassen. Gegen sie funktionalisieren Unfreiheit und Fremdbestimmung heute wie eh und je eine gegen uns gerichtete Moral, deren Sprachregelungen kalte, graue Begriffsnetze über uns werfen. (Nietzsche). Wir sollten feinfühliger darauf achten, ob wir durch eine Moral benutzt und fremdbestimmt werden. Wer die Fäden dieser Moral zusammenhält, geißelt uns mit Wahnvorstellungen von Sündhaftigkeit, Bösesein und Schuld: Begriffen, die es nur innerhalb seiner Glaubenslehre gibt. Ihr praktischer Sinn aber ist es, uns Gehorsam abzuverlangen, denn Sühne oder Buße, jedenfalls aber Gehorsam, verlangen sie alle.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 95-96).

„In solchen Wert- und Unwertsetzungen verkörpert sich in der gegenwärtigen historischen Lage Deutschlands der Machtanspruch derjenigen Menschen, die aus biographischen Gründen eine Urangst vor uns haben und die uns mit ihrer Moral fesseln und harmlos machen wollen; aber auch der Machtanspruch derjenigen, die uns aus Haß oder Rachsucht leibhaftig da sehen möchten, wo ihre Hölle am tiefsten ist, und die uns von Herzen wünschen, daß uns Angst, Scham und Verzweifelung nie wieder aus ihren Klauen lassen. Am heimtückischsten sind dabei jene pseudobiologistischen Lehren, die uns allein schon aufgrund unserer Abstammung eine metaphysische Schuld wie eine Erbsünde aufladen. Wer an einen Gott und seine Moral glaubt, in dessen Hölle der eigene Großvater bereits schmort, der allerdings ist wirklich selbst schuld und verstrickt sich unentrinnbar in einem Labyrinth von erster, zweiter und dritter Schuld. Hier hilft nur ein geistiger Befreiungsschlag: Wir dürfen nicht an jenen Gott und seine ganze alttestamentarische Schuldmetaphysik glauben. Schon Pufendorf hatte geargwöhnt: »Die Zahl der Sakramente wurde mit Bedacht vermehrt, damit die Menschen häufiger der Priester bedürfen. ... Ja ich glaube, auch das Fegefeuer ist nur zu dem Zweck angezündet, um diejenigen mit einer Abgabe belegen zu können, die der Tod sonst von allen menschlichen Dingen befreit.« (Pufendorf). Wir werden erst frei von jenen Abgaben sein, wenn alle moralischen Fegefeuer gelöscht sind.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 96).

„Die meisten Menschen wollen aus innerem Bedürfnis einfach glauben und lassen sich willig indoktrinieren, weil sie stets auf der Suche nach sinnstiftenden Angeboten sind, diese aus sich selbst heraus selten entwickeln können. Doktrinen »beanspruchen Verbindlichkeit, geben vor, in ihren zentralen Aussagen die Wirklichkeit selbst zu erfassen, ›ewige‹ Wahrheiten zu enthalten, vor allem einen Schlüssel für die Interpretation des Geschichtsverlaufes sowie die Deutung von Gegenwart und Zukunft zu präsentieren.« (Backes / Jesse). Eibl-Eibesfeldt hat aufgezeigt, daß jede Doktrin bei einer Hypothese ihren Anfang nimmt; doch der Weg von der Hypothese zur Doktrin ist kurz. Wir brauchen Hypothesen, um für die Erklärung des Unerklärten und damit für unsere Orientierung in der Welt einen Schlüssel zu finden. Meinen wir einen gefunden zu haben, gibt es uns ein Gefühl der Sicherheit, wenn er von Fall zu Fall zu passen scheint. Wir dürfen uns aber nicht zwanghaft an die Hypothese klammern und müssen, mit den Worten Lorenz’ jeden Morgen zum Frühstück bereit sein, eine Hypothese über Bord zu werfen. Sonst sieht Eibl-Eibesfeldt die Gefahr, daß die Hypothesen zu Doktrinen und damit zu Gefängnissen unseres Geistes werden.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 96-97).

„Letztlich müssen wir die Fixierung eines Weltbildes schon im Kindesalter als Grundbedingung dafür hinnehmen, uns in dieser Welt zu orientieren und wirksam handelnd ins Geschehen einzugreifen. Die Annahme einer jeden Doktrin ist eine Abstraktionsleistung des Gehirns, die schon das Kind benötigt, um sich zurechtzufinden. Manche werden nie erwachsen. Die Indoktrinierung begann bereits, als ein steinzeitlicher Vorfahre seinen Sohn vor einem niedlichen jungen Miezekätzchen warnen mußte, weil dessen säbelzähnige Mami nicht weit sein konnte. Jede Eingewöhnung in ein kulturelles Milieu ist mit elterlicher Indoktrinierung verbunden, wenn man darunter die kindlich unkritische Annahme bestimmter Erfahrungserwartungen von Erwachsenen versteht. Die Bereitschaft zum kulturell überlieferten Vorurteil hat sich als arterhaltend erwiesen. Im Zeitalter hochkomplexer Ideologien und Massenbeeinflussung ist sie aber ein problematisches Erbe. »Der Mensch ist erstaunlich indoktrinierbar. Das macht ihn besonders verletzbar. Denn durch Propaganda lassen sich in seinem Hirn Strukturen aufbauen, die ihn dazu bringen, gegen seine vitalen Eigeninteressen zu handeln.« (Eibl-Eibesfeldt). Wer an das wirkliche Walten ihm vorgeschriebener metaphysischer Normen glaubt, aufgrund deren alle Menschen in eine übersinnliche moralische Ordnung gestellt sind und diese zu verwirklichen haben, liefert sich denjenigen aus, die sich auf sie berufen und zu ihrem Nutzen konkrete Verhaltensanweisungen auf sie stützen. Wir dürfen uns daher die freie Entscheidung für eine unseren Bedürfnissen entsprechende Ethik nicht entwinden lassen. Fremdbestimmung beginnt mit der gegen uns gerichteten Funktionalisierung einer Moral, deren Bann uns fesselt und bereits unsere Sprache den Geboten seiner Rechtgläubigkeit unterwerfen will.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 97-98).

„Unser nüchterner Blick auf die konkrete Funktion allen Rechtes als von Menschen über Menschen gesetztes Recht muß alle diejenigen unbefriedigt lassen, die nicht die Funktion jeder Idee als Waffe im Vordergrund sehen, sondern aus dem Elfenbeinturm esoterischer Moral- oder Gotterkenntnis her argumentieren. Ihr Reich ist nicht von dieser Welt, und unsere Überlegungen sind unfruchtbar für sie. Wir haben nichts, um sie zu trösten. Bewußt hinterfragen wir hier jede metaphysische Letztrechtfertigung des Rechts, um die Anmaßung der herrschenden Ideologie zu durchschauen: Man verlangt uns den Glauben an ihre Moral ab und gründet darauf den Anspruch, an ihrem Recht dürfe in Ewigkeit niemals gerüttelt werden. Neugierig wagen wir kritisch zu hinterfragen: Warum eigentlich? Mit welcher höheren Weihe aus dem Arsenal der Herrschaftsideologien haben sie sich versehen? Und vor allem: Wem nützt ihre Herrschaft?“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 98).

„Der Preis dieser Desillusionierung ist manchem zu hoch: »Eine Zerstörung jeder übergreifenden Idee, jeder geschichtstranszendenten Norm,« seufzt der liberale Graf von Krockow, »die Zerstörung aller naturrechtlichen Universalismen kann folgerichtig nur zu einer Reduktion aller politischen und staatstheoretischen Probleme auf die ›Macht der Tatsachen‹ bzw. die tatsächliche Macht führen.« (Krockow). Wie Adam und Eva vom Baume der Erkenntnis aßen und sahen, daß sie nackt waren, läßt das Durchschauen aller naturrechtlichen Universalismen« deren Apostel in ihrer Machtausübung nackt dastehen, ihrer Herrschaftsideologie entkleidet nämlich. Nicht jeder verträgt den Verlust des trügerischen schönen Scheins und beginnt beim Erkennen seines Nacktseins zu frösteln. Es gehört zur Grundbeschaffenheit unseres sterblichen Seins, daß man an seiner völligen Erkenntnis zugrunde gehen könnte, »so daß sich die Stärke des Geistes danach bemäße, wieviel er von der ›Wahrheit‹ gerade noch aushielte.« (Nietzsche).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 98-99).

NACH OBEN Wieviel Freiheit?

„Freiheit ist schon begrifflich immer die Abwesenheit von etwas. Sie kann nie dem genügen, der etwas vom Leben haben will. Nur wer keinen Befehlen oder Normgeltungsansprüchen anderer Menschen unterworfen ist, ist frei von ihnen. Es gibt keine andere politische und persönliche Freiheit im zwischenmenschlichen Leben. Menschliche Freiheit ist immer die Freiheit, allein über das eigene Tun zu entscheiden und im allgemeinen selbst die Regeln aufzustellen, denen der soziale Kontakt mit anderen Menschen unterliegt. Sie ist die »Macht, entsprechend den eigenen Willensentscheidungen zu handeln oder nicht zu handeln.« (Hume). Der Freie unterliegt keiner sozialen Einordnungspflicht und keinem kategorischen Imperativ. Völlige Freiheit ermöglicht den nackten Selbstbezug auf das eigene Ich, die ungehemmte Selbsterhaltung sowie die Macht, den darauf gerichteten Willen auch durchzusetzen. Wenn es überhaupt ein natürliches »Recht« und eine natürliche Freiheit gibt, ist sie »die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zwecke geeignetste Mittel ansieht.« (Hobbes).“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 99).

„Zwischen der persönlichen Freiheit und der Macht eines Menschen besteht ein notwendiger Zusammenhang: Seine Freiheit besteht in der Abwesenheit fremder Entscheidungsmacht über ihn. Alle Macht ist eine Fähigkeit, und ihre Ausübung ist eine Tätigkeit. Von der Stärke dieser Macht und ihrer Ausübung hängt es ab, wie frei einer von fremder Macht ist und wie frei er dazu ist, anderen seinen Willen aufzuzwingen: Bei geringer Macht ist jemand nicht frei von der Zumutung, anderen zu willfahren. Ist er ebenso mächtig wie sie, so hat keiner Macht über den anderen, und beide können voneinander frei sein. Aber was hätten die Menschen davon, wenn jeder von jedem völlig frei und aller Bindungen und aller Macht über den anderen ledig wäre? Wir können uns die Abwesenheit jedweder Bindung aneinander und Gebundenheit des einen Menschen durch einen anderen Menschen allenfalls denken, wenn jeder Mensch wie Robinson eine Insel für sich hätte. Nur und erst dann wären alle völlig frei voneinander. Absolute Freiheit ist absolute Beziehungslosigkeit. Wozu sollte eine solche Freiheit gut sein? Wenn keiner mehr einen Einfluß auf den anderen ausüben könnte, wäre das die Asozialität schlechthin. Vom völligen Freisein allein besäße niemand etwas. Jeder wäre isoliert auf sich selbst beschränkt. Wer könnte eine solche völlige Freiheit wollen?“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 99-100).

„Das Zusammenleben führt zwangsläufig zu Beziehungen und Einflußnahmen. Schon indem einer der Anwesenheit eines anderen ausgesetzt ist, ist er nicht mehr frei von ihm. Sofort stellt sich die Frage, wie sie miteinander umgehen. Wollen beide zufällig in derselben Weise miteinander umgehen, braucht keiner dem anderen etwas nachzugeben oder aufzuzwingen. Friedlich nebeneinanderher grasende Lämmer sind frei voneinander. Will der eine unbedingt friedlich sein, der andere aber unfriedlich, entscheidet die Macht, ob der Friedliche dem Unfriedlichen den Frieden aufzwingt oder ob die Macht des Unfriedlichen größer ist. Je nach dem wird ihr weiteres Zusammensein sich nach friedlichen oder unfriedlichen Spielregeln richten. Wenn die angewandte Macht des einen stärker ist als die des anderen, ist der eine frei dazu, die Regeln zu bestimmen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 100).

„Weil die Freiheit von etwas bloß eine Abwesenheit ist, ein Nichts, hat von ihr allein niemand irgend etwas. Er hat zwar alleinige Selbstbestimmung, aber nichts sonst außer sich. Wer Fremdbestimmung abwehren will, muß dazu ausreichend mächtig sein. Die Freiheit zu einem zwischenmenschlichen Handeln erfordert aber mehr. Wer mehr will als Selbstbezug, greift damit in das soziale Leben ein. Frei zum willkürlichen Handeln im Zusammenleben ist jeder nur je nach dem Maße seiner ausgeübten Macht. Auf einer gedachten Plus-Minus-Skala wie bei einem Thermometer entspräche die Macht der Temperatur: Der Tiefpunkt im Minus wäre die völlige Unfreiheit. Mit steigender Macht steigt das Maß an Freiheit zum Nullpunkt, an dem man keiner fremden Macht unterliegt, aber nichts hat außer der Selbstbestimmung. Mit weiter steigender Macht wächst die Herrschaft über andere.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 100).

„Zwei ganz unterschiedliche Charaktere wollen die volle Freiheit für jeden Menschen: Die Anarchisten und die Egoisten. Die Anarchisten glauben, der Mensch sei ursprünglich und an sich eine Art friedlich grasendes Lämmchen, wenn kein Staat ihn ärgert. Ihrer Idee nach ist der Mensch an sich gut, und wenn man ihm freien Lauf läßt, wird sich eine Art harmonischer Ordnung von selbst einstellen. Anarchie führe nicht zum Chaos, sondern zur Ordnung ohne Herrschaft. Der Anarchist teilt diese Meinung mit dem fundamentalistischen, dem »libertären« Liberalen. Überhaupt nicht auto-nom sind die selbsternannten Autonomen. AutoV heißt selbst, und nomoV steht für geordnete Verhältnisse. Der Name Autonome ist eine Anmaßung. Um autonom zu sein, muß man zunächst »-nom« sein, also irgendeine konkrete Ordnung herstellen wollen. Die Anarchisten kämpfen im Namen einer eingebildeten idealen Ordnung real für das Chaos. Sie streiten das allerdings ab: Die Abwesenheit von Herrschaftsordnungen werde eine »freie Ordnung« (Autor eines Buches vom Anarchisten-Verlag Kramer, Berlin) ganz von selbst gebären. Der unauflösliche Widerspruch von Freiheit und Ordnung bleibt ihnen verborgen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 100-101).

„Aus ganz anderen Gründen bevorzugt die seltene Gattung des reinen Egoisten die Herrschaftslosigkeit. ... Wer nichts Höheres außer seinem Selbst anerkennt und auch im liebevollen, freundschaftlichen oder sonst geselligen Leben keinen Wert an sich sieht, wird den Staat ebenso ablehnen wie jede Bindung an irgendwelche selbstgesetzten oder gar anbefohlenen Werte. Er wird formulieren: »Ich bin zu allem berechtigt, dessen ich mächtig bin. Ich bin berechtigt, Zeus, Jehova, Gott u.s.w. zu stürzen, wenn Ich's kann; kann Ich's nicht, so werden diese Götter stets gegen Mich im Rechte und in der Macht bleiben, Ich aber werde Mich vor ihrem Rechte und ihrer Macht fürchten in ohnmächtiger 'Gottesfurcht'.« Auch über »mein Verhältnis zu den Menschen« entscheidet »meine Befriedigung«, so daß »ich auch der Macht über Leben und Tod aus keiner Anwandlung von Demut entsage.« - Umgekehrt gegenüber Hobbes sah Stirner die Geselligkeit als den menschlichen Naturzustand an, von dessen Fesseln er sich befreien wollte: »Nimm, was Du brauchst! Damit ist der Krieg aller gegen alle erklärt. Ich allein bestimme darüber, was ich haben will.« (Stirner). - Gegen diese Maxime hatte Hobbes mit Recht eingewandt: Wenn keine Macht der Willkür des Einzelnen Schranken setze, »so wäre das Leben der Menschen nebeneinander natürlich nicht bloß freudlos, sondern vielmehr auch höchst beschwerlich.« Der Krieg aller gegen alle müßte zum Ende jeder Kultur, Zivilisation und aller gesellschaftlichen Verbindungen führen; »statt dessen ein tausendfaches Elend; Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, ein einsames, kümmerliches, rohes, kurz dauerndes Leben.« (Hobbes).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 101).

„Die volle Freiheit führt ins soziale Nichts. Wer sich die Freiheit für schlechthin alles nimmt, eröffnet den Krieg Aller gegen Alle. Die volle Freiheit kann die Lösung nicht sein. Im sozialen Leben muß sie sich Beschränkungen gefallen lassen. Wer die holde Freiheit nicht offen einschränken möchte, stutzt sie einfach begrifflich zurecht: Freiheit bestehe bloß darin, »alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet,« so lautet Artikel 4 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das ist eine logisch absurde Behauptung. Wie dürfte sich als frei bezeichnen, wer anderen nicht schaden darf? Logisch möglich und als Sollensprinzip jeder menschlichen Gemeinschaft vertretbar wäre dagegen die Formulierung: Die Freiheit darf eingeschränkt werden, wo ihr Gebrauch einem anderen schadet.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 101-102).

„Kant formulierte das allgemeine Rechtsprinzip, wonach jede Handlung in abstracto Rechtens ist, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines Jeden mit Jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann. Ein uneingeschränkter Freiheitsbegriff kann aber nur lauten, daß Freiheit die Abwesenheit jedweden normativen oder dezisionistischen Imperativs ist. Ein solchermaßen universales Rechtsprinzip, das jedem vollständige Freiheit ermöglichen könnte, gibt es aber in concreto nicht. Formulierungen wie die von Kant bedeuten im Klartext tatsächlich: Die universale Freiheit der Willkür darf im gesellschaftlichen Kontext nur insoweit ausgeübt werden, als sie anderen nicht schadet. Es handelt sich also im engen Sinne nicht um eine Definition von Freiheit, sondern um eine normative Maxime, aufgrund deren die individuelle Freiheit im gesellschaftlichen Kontext notwendigerweise beschränkt werden muß.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 101-102).

„Das Freisein von sozialen Einordnungspflichten stellte sich die Aufklärung vor, wenn sie von einem natürlichen Urzustand sprach, in dem die Menschen sich vor Erfindung sozialer Gemeinschaften angeblich befunden haben sollen. Nun waren unsere Vorfahren, seit sie einst von ihren Bäumen geklettert sein mögen, nachweislich immer sozial lebende Wesen. Eines aber ist an der Vorstellung vom Naturzustand richtig: Wenn und sobald wir keinerlei soziale Normen beachten würden, fielen wir jedenfalls in einen asozialen Zustand. Daß dies eine praktisch irrelevante Vorstellung ist, wird angesichts der Zustände in gewissen Stadtteilen gewisser Städte niemand behaupten können.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 102).

„Alles soziale Leben richtet sich nach irgendwelchen Regeln. Jede Erweiterung des eigenen sozialen Freiraums geht auf Kosten der Freiräume anderer. (Eibl-Eibesfeldt). Wenn beide ebenbürtig sind und zufällig nach denselben Regeln miteinander verkehren möchten, bleiben beide frei vom Unterworfensein unter die Regeln des anderen. Wenn sich zwei Philosophen auf einer einsamen Insel treffen und beide nichts lieber pflegen als den herrschaftsfreien Diskurs, sind sie ebenso frei wie zwei Piraten auf derselben Insel, von denen jeder dem anderen den Schatz abjagen will. »Freiheit des einzelnen Menschen ist, wenn alle einzelnen frei sein sollen, nur soweit möglich, als sie mit der Freiheit der anderen zugleich bestehen kann.« (Jaspers). Frei von Fremdbestimmung könnten aber nur dann alle sein, wenn sie einmütig dasselbe wollen würden. Das können Menschen aber nicht. Wenn sich genügend viele, für sich oder kollektiv, für bestimmte Regeln des Zusammenlebens entscheiden, setzen sie damit durch ihr faktisches, an derselben sozialen Norm orientiertes Verhalten deren Geltung durch. Indem sie die Geltung ihrer Spielregeln durchsetzen, herrschen sie über die übrigen, die andere Vorstellungen haben.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 102-103).

„Mächtiger und somit freier ist immer derjenige, dessen Normen gelten, gegenüber demjenigen, der ihnen und damit dem Willen des Freien unterworfen ist. ... Unter der alleinigen Voraussetzung, daß die Legitimität einer Herrschaft von der freien Zustimmung ihrer Unterworfenen abängt, ist eine Herrschaftsideologie so tauglich wie die andere. Während sich nie nennenswert viele für das Asoziale schlechthin entscheiden, haben Menschen doch ganz verschiedene Vorstellungen vom konkreten Inhalt sozialer Normen. Stets streitet die politische Freiheit des einen zur Normsetzung und Gestaltung des sozialen Lebens gegen die der anderen. Nur wenn alle dasselbe wollten, wären alle gleich frei. Daß alle genau dieselben Regeln wollen könnten, ist eine Illusion. Wo alle derselben Meinung wären und dieselbe Entscheidung treffen würden, gäbe es keine Politik mehr. Diese setzt wenigstens zwei antagonistische Willen voraus. Wo sich nicht mehr ein Wille gegen den anderen durchsetzt, gäbe es auch keine Macht mehr. Sie wäre überflüssig. Wirkliche Willensübereinstimmung aller in allen konkreten Punkten gibt es aber in der sozialen Wirklichkeit nicht. Aus alledem folgt, daß es eine Freiheit, in der alle zugleich frei sind, nicht gibt: Eine solche umfassende Freiheit ist utopisch. Nur wer hinter jeder Regel die Regelungsmacht konkreter Menschen erkennt, beschreibt die soziale Wirklichkeit.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 103).

„Damit finden sich gewisse harmoniebedürftige Vertreter des Gedankens der Herrschaftsfreiheit nicht ab. Weil sie selbst nicht gern gehorchen, möchten sie unbedingt die Freiheit schlechthin für alle zur Sollensregel erheben. Schon eine prinzipielle Freiheit schlechthin gibt es nicht. Sie führt, wie in Schenkendorfs Lied, ihren »Reigen nur am Sternenzelt.« Die wirkliche Freiheit gibt es nur im Plural. (Marquard). Die des einen Menschen ist eine andere als die des anderen Menschen. Freiheit schließt als Möglichkeit immer die Unfreiheit des anderen ein. Alle wären nur dann frei, wenn sie einmütig dieselben Regeln ihres Zusammenlebens anerkennen würden. Die sogenannte Anerkennungstheorie möchte die Übereinstimmung aller zur Regel erheben. Wie jeder weiß, sind die historischen Gesetze aber keineswegs dadurch zustande gekommen, daß alle Beteiligten sich frei auf sie geeinigt hätten. Gesetze kämen durch allseitige Akzeptanz zustande, ist also eine Sollensregel, eine fromme Wunschvorstellung, oder es ist bloße Phantasterei. In Form der Fiktion vom Gesellschaftsvertrag wurde sie jahrhundertelang als Steckenpferd von Naturrechtlern geritten. Eine moderne Variante dieser Utopie ist die Theorie der kommunikativen Vernunft. Sie fordert, alle Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben sollten ihre ganz unterschiedlichen Vorstellungen dieses Zusammenlebens durch ständige Kommunikation einem immerwährenden Diskurs unterwerfen. In ihr verkörpert sich der Machtanspruch derjenigen Theoretiker, die den Diskurs und die Kommunikation zum alleinigen gesellschaftlichen Gesetz erheben möchten.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 103-104).

„Die Fiktion, alle Beteiligten hätten eine Regelung anerkannt und seien darum frei, erfüllt überdies in besonderem Maße das Bedürfnis jeder Herrschaft nach ideologischer Legitimierung. Die Zustimmung der Rechtsobjekte zur Geltung des jeweiligen von einem Rechtsetzungssubjekt gesetzten Rechts läßt sich in unterschiedlichen Varianten fingieren. Je nach polemischem Bedürfnis behauptet die jeweilige ideologische Fiktion eine ideelle Identität zwischen dem Willen des Rechtsetzers und dem der Rechtsobjekte. Gewöhnlich wird diese ideelle Verbindung dadurch hergestellt, daß angeblich der Rechtsetzer »im Namen« aller Rechtsobjekte handelt. Auf diesem Modell beruht der Gedanke der Repräsentation. An die Stelle der Zustimmung aller Vertretenen tritt der tatsächliche Rechtsetzungswille der Vertreter. Allen anderen wird durch die Fiktion, sie hätten das Recht selbst mit gesetzt, die Illusion der Freiheit geschenkt. So soll sich jeder, wenn er schon nicht tatsächlich zugestimmt hat, wenigstens so fühlen dürfen, als ob er nur selbstgesetzten Regeln unterworfen wäre.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 104).

NACH OBEN Die Tendenz des Liberalismus: Anarchismus Liberalismus-Anarchismus

„Tendenziell dem Prinzip Ordnung entgegen steht der Liberale, jedenfalls wenn man unter Ordnung eine verordnete, eine hergestellte Ordnung meint. Der inhaltliche Mittelpunkt seines egozentrischen Wertekosmos ist das autonome Individuum. Während jedem Egoisten aber immer nur das eigene Selbst der höchste Wert ist, bildet diesen für den Liberalen die Gedankenkonstruktion eines abstrakten Menschen schlechthin. Dessen Persönlichkeitswert ist - »mathematisch gesprochen - ein unendlicher, also nicht multiplizierbarer Wert.« (Radbruch). Der Liberale ist ein Egoist, der seine Forderung nach möglichster Freizügigkeit universalisiert hat. Um den unendlichen Wert seines Menschenabstraktums herum bastelte er eine spezifische Philosophie, die sich je nach Lage betroffen gegen alles und jeden wendet, der auch nur irgendwo auf dem Globus eines der verabsolutierten Egos in Frage stellt. Wenn in Peking ein Chinese, der mühsam seinen Namen malen kann, ein Protestschild nicht zeigen darf, wankt die liberale Weltordnung. Der Bedauernswerte muß nur Dissident sein, dann ist er für den Liberalen schon fast ein Heiliger, denn er leidet für die liberale Doktrin. Nur die Dissidenten des Liberalismus in dessen eigenem Lande sind das nicht: Sie sind Abtrünnige.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 104-105).

„Die liberale Philosophie beruht auf dem Gedanken der Balance. Sie kann nur in ihrer polemischen Funktion richtig verstanden werden, also in ihrer dem Zentralwert Ego dienenden Funktion. Diese besteht darin, systematisch alle anderen Wertträger, insbesondere eigenberechtigte Gemeinschaften, zugunsten des Individuums lahmzulegen und aufzulösen. So erhofft sich das absolute Ego größtmögliche Freiheit. Liberaler Meinung nach stellt gesellschaftliche Ordnung sich selbst her und braucht nicht von Menschen hergestellt zu werden. Allenfalls die Bedingungen dafür sind vom Staat zu schaffen. Mit dem Anarchisten gemeinsam ist ihm der Wunsch nach möglichst ungezügelter, prinzipiell unbegrenzter Freiheit, gegen dessen Gefährdung sich alles liberale Pathos richtet. (Schmitt). Auch Radbruch sah den Liberalismus folgerichtig in der Anarchie enden. Treffend formulierte den gemeinsamen Ausgangspunkt Proudhon: »Alle Menschen sind gleich und frei: Die Gesellschaft ist also, sowohl durch ihre Natur wie durch die Funktion, für die sie bestimmt ist, autonom, was soviel heißen will wie unregierbar. Die Sphäre der Aktivität jedes Bürgers ist zum einen das Ergebnis der natürlichen Arbeitsteilung und zum anderen das der Berufswahl, die er trifft; die sozialen Funktionen sind auf solche Weise eingerichtet, daß sie eine harmonische Wirkung erzeugen, die Ordnung ist das Ergebnis der freien Aktivität aller; hieraus ergibt sich die absolute Negation jeder Regierung: Jeder, der seine Hand auf mich legt, um mich zu regieren, ist ein Tyrann und Usurpator; ich erkläre ihn zu meinem Feind.« (Schmitt). Es handelt sich bei Proudhons Formulierung um die »klassisch-liberalistische Doktrin« (Kuehnelt-Liddihn) des autonomen, jede Einwirkung von außen ablehnenden Individualismus. Sie führt geradewegs zum Gedanken der Anarchie. »Logischerweise würde ein aus Rand und Band geratener Liberaler ein Anarchist, nie aber ein Sozialist werden.« (Schmitt). Diesen Weg ging konsequent Proudhon, und sein Epigone Habermas möchte ihn auch gehen, wenn er verschämt zugibt: »Jedes System entfesselter kommunikativer Freiheiten enthält einen anarchischen Kern.« (Habermas).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 105-106).

„Anarchismus und Liberalismus sind nicht nur eng verwandt. Sie gehen auf dieselben Ideen zurück, nur werden diese von wohlhabenden Vertretern dieser Ideen aus naheliegenden Gründen nicht absolut durchgeführt: Liberale nennen sich diejenigen Anarchisten, die Angst um ihr Eigentum haben und darum ein Minimum an staatlichen Funktionen beibehalten möchten. Doch »die revolutionäre Richtung dieser ökonomischen Schule«, erkannte Comte schon 1830 scharfsinnig, »ist nicht zu bezweifeln, denn sie heiligt den Geist der Vereinzelung und den regierungslosen Zustand.« (Comte). Während die Angst vor der Ordnung den Liberalen nach einem Bilde Carl Schmitts erst vom Staate wegtreibt, treibt ihn schnell die Angst vor dem Sozialismus wieder ein Stück weit zum Staate hin. »So schwankt er zwischen seinen beiden Feinden und möchte beide betrügen.« (Schmitt). Der Liberalismus gehört zu den Konstruktionen, die den Menschen als an sich gut voraussetzen, ohne konsequent anarchistisch zu sein. »Beim offenen Anarchismus ist es ohne weiteres deutlich, wie eng der Glaube an die ›natürliche Güte‹ mit der radikalen Verneinung des Staates zusammenhängt, das eine aus dem anderen folgt und sich gegenseitig stützt. Für die Liberalen dagegen bedeutet die Güte des Menschen weiter nichts als ein Argument, mit dessen Hilfe der Staat in den Dienst der ›Gesellschaft‹ gestellt wird und nur ihr mißtrauisch kontrollierter, an genaue Grenzen gebundener Untergebener ist.« (Schmitt).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 106).

„Wenn der Staat den Anspruch aufgibt, ein nicht nur ökonomisch verstandenes Gemeinwohl zu formulieren und durchzusetzen, führt dies zum Rückzug des Staates aus der Politik überhaupt. Er hofiert und bedient nur noch die jeweils stärksten Einzelgruppen und fragt nicht mehr danach, »ob und wie sich aus der Vielfalt der Interessen irgendeine Harmonie ergibt.« (Adam). Diese Gedanken des Liberalen zeugen nicht unbedingt von gefühliger Harmoniebedürftigkeit, sondern entspringen realistischer Einschätzung der größtmöglichen gesellschaftlichen Chancen des ökonomisch Starken in einer Gesellschaft, die nur dem ökonomischen Gesetz des freien Spiels der Geldmacht unterliegt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 107).

NACH OBEN Ordnung aus dem Nichts?

„Heute umgibt den Liberalismusbegriff ein von Kuehnelt-Leddihn so bezeichnetes »semantisches Chaos sondergleichen«. Ganz unterschiedliche historische Strömungen haben liberales Gedankengut aufgenommen und verstellen den Blick auf den gedanklichen Kern der liberalen Metaphysik: »der Präliberalismus eines Adam Smith, noch bevor das Wort im politischen Sinne aufgetaucht war; der Frühliberalismus, der katholisch und aristokratisch war; der wirtschaftlich stark interessierte Altliberalismus, der einem politischen Relativismus zuneigte und manchmal auch deistische Züge aufwies; der Neuliberalismus, der sich sehr wohl des Frühliberalismus erinnerte ...; und schließlich ein Pseudoliberalismus, der amerikanische Wurzeln besitzt und zunehmend auch in Europa sein Unwesen treibt.« (Dürig). Als »Pseudo-« bezeichnet Kuehnelt-Leddihn, was sich heute in den USA unter »liberal« tummelt, weil er als aristokratischer Frühliberaler mit den scheußlichen Linksliberalen noch nicht einmal den Sammelnamen gemein haben möchte.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 108).

„Gerade im Zeitalter des bürgerlichen Liberalismus waren viele unter anderem auch ein bißchen liberal, oder sie waren liberal, aber nur auf einem isolierten Gebiet wie dem der Ökonomie. Hier gilt es den Kern der Gemeinsamkeiten zu erkennen, der den philosophischen Liberalismus eigentlich ausmacht. Nur diesen idealtypischen, zu Ende gedachten Liberalismus meinen wir. In den liberalen Ideenkreis gehören alle Anschauungen, die allein aus prozeduralen Formprinzipien so etwas wie Wahrheit, Gemeinwohl oder Gerechtigkeit schöpfen möchten. Die liberale Orthodoxie läßt nach Donosos Bonmot die Gesellschaften sich selbst regieren durch Vernunft, die auf eine allgemeine Weise den Finanzstarken anvertraut ist und auf eine besondere Weise den Intellektuellen, welche diese unterrichten und leiten. Diese verkünden kraft des Dogmas von der Balance, daß die Wahrheit aus dem ewigen Gespräch und daß die politische Ordnung aus dem Chaos der gesellschaftlichen Kräfte ex nihilo hervorgeht, so wie die ungezügelten Einzelinteressen das Gemeinwohl erzeugen. Einer dieser Intellektuellen ist der US-Amerikaner Murray Rothbard gewesen. Sein Libertarianism »strebt die Maximierung der individuellen Freiheit an und gliedert sich grob in Miniarchismus (laissez-faire-liberaler Minimalstaat) und Anarchokapitalismus«, also »die Übernahme aller Staatsfunktionen wie Polizei, Gerichtshöfe etc. durch Anbieter auf dem freien Markt.« (Winterberger). Damit zeigt er idealtypisch die Tendenz liberaler Prämissen auf, und wohin diese führen, wenn man sie konsequent durchhält und absolut setzt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 108-109).

„Den weltanschaulichen Kern dieses Liberalismus bildet der Glaube, aus der freien Aktivität aller Kräfte und Gegenkräfte entstehe von selbst im allgemeinen jede Art von Harmonie, in der Diskussion die vollkommene Wahrheit und im Gesellschaftlichen das Gemeinwohl. (Schmitt). Kondylis hat diese Denkstruktur aus dem polemischen Bedürfnis des Bürgertums des 18. Jahrhunderts auf Teilhabe an der Macht abgeleitet: Es fand eine ständisch gegliederte Gesellschaft vor. Sein sozialer Erfolg stieg mit der ideologischen Durchsetzung einer Denkfigur, die ihm einen aussichtsreichen gesellschaftlichen Platz sichern mußte. Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Adelsgesellschaft hatte noch auf einer Hierarchie beruht, in der das Bürgertum nur einen machtlosen Zuschauerplatz hatte. Dagegen richtete sich polemisch sein neues Weltbild: In ihm bestanden zwar die Standesunterschiede substanziell weiter. Sie verfestigten sich aber nicht, sondern »gestalteten sich im Rahmen einer Konkurrenz, die ihrerseits nicht in dem Kampf aller gegen alle, sondern in ein dynamisches Gleichgewicht« münden sollten, in der das Bürgertum seinen festen Platz hatte. Die »synthetisch-harmonisierende« Denkfigur ist »grundsätzlich bestrebt, das Weltbild aus einer Vielfalt von unterschiedlichen Dingen und Kräften zu konstruieren, die zwar isoliert betrachtet sich im Gegensatz zueinander befinden (können), doch in ihrer Gesamtheit ein harmonisches und gesetzmäßiges Ganzes bilden, innerhalb dessen Friktionen oder Konflikte im Sinne übergeordneter vernünftiger Zwecke ausgehoben werden. Dieser Glaube gründet sich auf die teleologische Vorstellung einer Heterogonie der Zwecke. Wir haben sie bereits als unentbehrliches Requisit von Normativismen kennengelernt. (Kunze). Hier besagt er, »eine unsichtbare Hand verwandle das Chaos der an sich eigennützigen oder kurzsichtigen Handlungen der Einzelnen in ein harmonisches Gleichgewicht.« (Kondylis).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 109).

„Der Liberalismus ist ein umfassendes und konsequentes metaphysisches System. (Schmitt). Aus ihm folgt, daß aus dem »freien Kampf der Meinungen die Wahrheit entsteht als die aus dem Wettbewerb sich von selbst ergebende Harmonie.« Es darf kein einziger Meinungsbeitrag fehlen, sonst ist die Erkenntnis der Wahrheit in Gefahr. Der Wesensgrundsatz liberaler Ordnung besteht darin, schrieb Mercier de la Rivière 1767 ganz in diesem Sinne, »daß der Vorteil des Einzelnen niemals vom Vorteil Aller getrennt werden kann, und dies ergibt sich unter der Herrschaft der Freiheit. Die Welt läuft dann von selbst.«“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 109-110).

„Die Diskurstheorie behauptet als moderne Variante dieses liberalen Balanceglaubens, daß die Wahrheit aus dem freien Kampf der Meinungen, selbst der dümmsten, und daß die politische Ordnung aus dem Chaos der gesellschaftlichen Kräfte ex nihilo hervorgeht. Ein Wunder ist das nur für Ungläubige. Wer aber meint, daß aus jedem chaotischen Durcheinander und Gegeneinander eine normative Ordnung von allein entsteht, wenn man das Durcheinander bloß kausal frei walten läßt, wer also an eine ordnende Teleologie glaubt, an ein werthaftes Prinzip, das aus einem Nichts heraus ganz von allein unser Diesseits sortiert: dem klingt das vernünftig.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 110).

„Ob jemand daran glaubt, bei gehörigem Beten schwebe unsichtbar der heilige Geist durch die Decke und beehre uns mit seiner Anwesenheit, oder ob ein anderer glaubt, bei der Diskussion stelle sich die Wahrheit von selbst ein, erfordert quantitativ ein gleiches Maß an Glaubensstärke. Und ob einer glaubt, Gott habe die Welt ex nihilo geschaffen, oder ob ein anderer glaubt, das freie Kräftespiel erzeuge ex nihilo eine werthafte Ordnung: Das Prinzip Glauben ist dasselbe, ob man an ein substanzhaftes Jenseits glaubt oder an die »geheimnisvolle Urzeugung des Stoffs aus der Form.« (Kaufmann). Niemand kann sich aber durch einen Akt reinen Denkens einen Wert schaffen, der außer in seinem Kopf auch draußen wirklich vorhanden wäre. Es können darum auch nicht Viele durch gemeinsames Denken und Übereinkunft eine moralische Idee zu einem realen Ding machen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 110). MEHR

„Kant hatte sich dasselbe sogar allein zugetraut: Durch monologisches Nachdenken im stillen Studierstübchen wollte er wie mit einem ins Transzendente gerichteten Fernrohr die Tugend am Ideenhimmel erkennen. Er überschätzte menschliche Fähigkeiten ebenso maßlos, wie derjenige, der durch gemeinsames Nachdenken und schließlichen Konsens einen Wert schaffen möchte. Genau diese alchimistische Idee aber hatte Kant: Durch ein richtig angewandtes formales Verfahren lasse sich die Vorstellung von etwas substanzhaft Wahrem gewinnen. Richtig angewendete Verfahrensprinzipien schafften dasselbe, glauben die prozeduralen Gerechtigkeitstheorien. Kant meinte die Existenz allgemeingültiger Tugenden, ein substanzielles ethisches Was, allein aus dem prozeduralen Wie entwickeln zu können (KaufmannWelzel). Das Wie lautete in seiner »Kritik der praktischen Vernunft«: »Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung dienen könnte.« Am Anfang allen ethischen Nachdenkens steht danach nicht ein »inhaltliches moralisches Prinzip, sondern ein Verfahren.« (Ellscheid). Wie Athene dem Haupte des Zeus, so entspringt Kants Moral ex nihilo dem Prozeß des reinen Nachdenkens. Die Diskurstheorie brauchte daran nur anzuknüpfen und an Stelle des einsam seinen kategorischen Imperativ ausbrütenden Individuums eine fiktive Konsensfindungsgenossenschaft zu setzen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 110-111).

„Ohne mitgebrachte metaphysische Vorverständnisse sind die konkreten Inhalte aller kategorischen Imperative und die Resultate aller Diskurse aber inhaltlich beliebig. Kants Grundprämisse besteht schon darin, daß es da überhaupt ein substanzhaftes, transzendentes Was gebe: Eine Moral, die durch voraussetzungsloses Denken bloß erkannt und nicht erst geschaffen werden muß. Überdies durchschaute bereits Schopenhauer, daß Kants »kategorischer« Imperativ tatsächlich nur ein hypothetischer ist, weil er eine inhaltliche Voraussetzung mitbringt: Jeder solle zur Richtschnur seines Handelns machen, was zum allgemeinen Gesetz für alle vernünftigen Wesen gemacht werden könnte, hat nämlich einen egoistischen Zweck: Ich denke mir diejenige Regel aus, bei der ich in möglichst vielen Fällen am besten dastehe. Daß vorsichtshalber niemand einem anderen ein Leid antun soll, sagt mir darum meine Vernunft, nachdem ich von den beiden Voraussetzungen ausgegangen bin: Ich benötige eine möglichst allgemeingültige Regel zur Wahrung meines Eigennutzes, und ich könnte einmal der Schwächere sein. »Hebe ich aber diese Voraussetzungen auf und denke mich, etwan im Vertrauen auf meine überlegenen Geistes- und Leibeskräfte, stets nur als den aktiven und nie als den passiven Teil ..., so kann ich, vorausgesetzt daß es kein anderes Fundament der Moral als das Kantische gebe, sehr Ungerechtigkeit und Lieblosigkeit als allgemeine Maxime wollen und demnach die Welt regeln.« (Schopenhauer).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 111).

NACH OBEN Wem nützt Liberalismus?

„Das umfassende metaphysische Rechtfertigungssystem der in den westlichen Ländern herrschenden Personen und Gruppen ist der Liberalismus. (Schmitt). Sein Regierungssystem ist der Parlamentarismus, der uns in Deutschland heute als Parteienstaat vor Augen steht. Beide, das Phänomen Parlamentarismus und seine liberale Herrschaftsideologie, dienen letztlich der Aufrechterhaltung eines bestimmten Status quo, in dem sich faktische Machtpositionen normativ ausprägen (Jellinek) und stabilisieren. Es ist die Macht derer, die ihren ökonomischen Vorteil aus einer Wirtschaftsverfassung ziehen (Schmitt), in der ein freies Spiel der Kräfte weitestmöglich ist. Für sie hat sich die Bezeichnung Kapitalismus eingebürgert. Ihre Gesetzmäßigkeiten führen innerstaatlich und international zu analogen Wirkungen: Freie Geldwirtschaft begünstigt den ökonomisch Starken dadurch entscheidend, daß er alle anderen als ökonomische Kräfte wirksam aus dem Kreis der allgemein akzeptierten Spielregeln ausschließt. Der ökonomisch Schwache soll sich nicht mehr mit anderen als ökonomischen Mitteln wehren dürfen: vor allem nicht mit Gewalt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 111-112).

„Eine ideologische Fiktion dient dazu, ihm diesen Verzicht schmackhaft zu machen: Die Utopie der angeblichen government by discussion, der Regierung der aus der Diskussion geborenen Vernunft selbst. Diese war schon in der Frühzeit des Liberalismus bloße Idee, die »so zwar der Ideologie des liberalen Honoratiorenregimes, nicht jedoch dessen Praxis historisch entsprach. Denn auch zu einer Zeit, als der Parlamentarismus noch ... auf weitreichend homogener, sozial privilegierter Basis beruhte, ging es um handfeste Eigeninteressen, war »government by discussion« die Ideologie, »government by corruption« jedoch sehr häufig die Wirklichkeit.« (Kremendahl). Um ihre finanzielle Überlegenheit voll ausspielen zu können, mußten theoretisch alle entgegenstehenden Wertvorstellungen ausgeschaltet und nur die harmlose Diskussion übrig gelassen werden.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 112).

„Zur Disposition mußten konsequenterweise also alle diejenigen eigentlichen Wertinhalte gestellt werden, die sich nicht im formellen freien Kräftespiel von selbst einstellen. Doch welche Ideen schützen den Liberalismus noch vor seiner eigenen Abschaffung, wenn sich zum Beispiel der Respekt vor dem Privateigentum des anderen eines Tages einmal nicht aus der freien Diskussion ergibt? Ratlos seufzt Habermas: »In modernen Wirtschaftsgesellschaften spitzt sich dieses allgemeine Problem in besonderer Weise zu auf die normative Einbindung der aus traditioneller Sittlichkeit entlassenen strategischen Interaktionen.« (Habermas). Offiziell erklärt sich der Liberalismus für unzuständig, eine geistige und moralische Ordnung herzustellen. (Comte). Das Problem ist auf alleiniger Grundlage der liberalen Vorstellung einer Ordnung nicht zu lösen, die sich angeblich von selbst einstellt, wenn sie die »aus der traditionellen Sittlichkeit entlassenen« internationalen Finanzstarken machen läßt, was sie wollen. Sie kann man allenfalls durch eine staatliche Ordnung auf Grundlage von Ordnungsideen einbinden, deren zentraler Wert ein anderer ist als das freie Kräftespiel.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 112-113).

„Wem also nützt Liberalismus konkret? »Die liberalen Rechte, die sich, historisch gesehen, um die gesellschaftliche Stellung des privaten Eigentümers kristallisiert haben, lassen sich unter funktionalen Gesichtspunkten als die Institutionalisierung eines marktgesteuerten Wirtschaftssystems begreifen, während sie unter normativen Gesichtspunkten bestimmte private subjektive Freiheiten gewährleisten.« (Habermas). Diese normativen Freiheiten haben aber, wie alle Normen, auch einen funktionalen Zweck: Sie sind einerseits den marktwirtschaftlichen Prinzipien zugeordnet, andererseits besteht ihr materieller Wertgehalt darin, alle mit dem freien Kapitalmarkt unvereinbaren Prinzipien zu vernichten. So hält der normative Kern des bürgerlichen Liberalismus letztlich eine bestimmte Eigentumsordnung und eine Chancenverteilung aufrecht: Begünstigt ist beim Erwerb materieller Güter, wer bereits materielle Güter besitzt. Die liberale Ethik fordert so viel wirtschaftliche Privatautonomie wie möglich, und bewahrt gerade noch so viel Staat, wie nötig ist, um das Eigentum als solches und das marktgesteuerte Wirtschaftssystem zu erhalten.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 113).

„Der normative Kernbestand des Liberalismus läßt sich nur verstehen durch eine Gesetzmäßigkeit, der nicht nur der Liberalismus unterliegt: Ein komplexes soziales System läßt sich nur aufrecht erhalten, wenn seine funktionalen Voraussetzungen normativ aufgeladen werden. So wandelt sich das Geldhaben-Dürfen zum heiligen Recht des Kapitalisten, und alle konkurrierenden Wertprinzipien wurden zu Unwerten. Auf der anderen Seite des wirtschaftlichen Zyklus mußte dem Verbraucher ein ebenso heiliges Recht zugesprochen werden: Es dient funktional dazu, die Voraussetzungen der massenhaft produzierenden Industriegesellschaft zu sichern. Inhaltlich tritt es als Werthaltung auf, indem es den Begriff der Menschenwürde uminterpretierte: Mit ihm verbindet sich jetzt die Vorstellung egalitärer Teilhabe am Massenkonsum als Voraussetzung sogenannter Selbstverwirklichung. Die Menschenrechte sind also »entgegen dem teleologischen Geschichtsverständnis der Demokraten keine endgültige geistige und ethische Errungenschaft nach langen Jahrhunderten der Unterdrückung und der Finsternis, sondern« stellen »im Grunde die Funktions- und Überlebensweise der Massendemokratie dar« und sind mit ihr »auf Gedeih und Verderb verbunden.« (Kondylis).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 113).

„Die liberale Ethik des Parteienstaats dürfen wir als die Ethik derjenigen begreifen, die unter den konkreten Bedingungen des Parteienstaates wirtschaftliche und sonstige Vorteile genießen, weil sie Parteiungen angehören, die unter einem löcherig gewordenen staatlichen Dach ihre Schäfchen ins Trockene bringen. Sie setzen ihr spezifisches Recht eigennützig so, daß es sie und ihren weiteren Machterhalt begünstigt. Die Geldmacht ist angewiesen auf ein System, das funktional alle nicht ökonomischen Machtmittel ausschaltet, indem es sie in ihrem materiellen Wertgehalt negiert und tabuisiert. »Weil das Recht auf diese Weise mit dem Geld und administrativer Macht ebenso verzahnt ist wie mit Solidarität, verarbeitet es in seinen Integrationsleistungen Imperative verschiedener Herkunft.« (Habermas). Das Recht ist in einem politischen System, das den Regeln der Theorie der kommunikativen Vernunft folgt, aus demjenigen Grund mit Geld und administrativer Macht verzahnt, weil es das Geld und die administrative Macht kraft seiner eigenen Spielregeln zu den ausschlaggebenden, letztlich alleinige Geltung beanspruchenden Regeln erhebt. Demgegenüber ist die von Habermas beschworene Solidarität als weiterer Imperativ eine pure Fiktion in einem Gesellschaftssystem, welches die Prämie auf egoistisches und nicht auf solidarisches Handeln setzt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 113-114).

„Die liberale Theorie befaßt sich eingehend mit dem Problem der Herrschaft: »Wer soll regieren?«  Sie will innergesellschaftliche Konflikte regulieren und die Gesellschaft trotz aller Gegensätze zusammenhalten, weil sie das ganz einfach für »vernünftig« hält. Weiter reicht ihr Ehrgeiz nicht. Der Liberalismus stellt eine Theorie zur Minimierung staatlicher Funktionen dar. Natürlich gibt es ordoliberale Wirtschaftswissenschaftler und Manager wie den von Kommunisten ermordeten Alfred Herrhausen, die Marktwirtschaft und Gemeinwohlbezug miteinander verbinden. Es gab auch Ludwig Erhard, der den liberalen Gedanken der freien Marktwirtschaft mit dem Sozialstaat versöhnen wollte und die soziale Marktwirtschaft erfand (die zweite, denn die erste soziale Marktwirtschaft erfand Otto von Bismarck [Bismarck]). Männer dieses Schlages sind unideologische Pragmatiker. Weit entfernt vom libertären Fundamentalismus benutzten sie auch liberale Prinzipien, verabsolutierten sie aber nicht.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 114).

„Wie jede Idee muß aber auch die liberale darauf geprüft werden, wohin ihre absolute Dominanz über andere Prinzipien führt. Man kann sie wie jede Idee ideologisch einseitig aus einem Prinzip entwickeln: dem der Harmonie, die sich von unsichtbarer Hand aus dem Nichts einstellt. Dieses idealtypische Bild eines normativen Liberalismus muß in gedanklicher Klarheit entwickelt werden, um das Walten liberaler Vorstellungen zu erhellen und aufzuzeigen, wohin sie gedanklich konsequent führen. So können wir den libertären »Nur-Liberalen« skizzieren: Sein Wertegerüst ist denkbar mager. »Laß doch jeden machen, was er will!«, lautet sein Motto. Eine Gesellschaft der Wölfe schreckt ihn nicht. Für überindividuelle und nicht materiell verstandene Sinnfragen ist er vollständig blind, und zwar ganz bewußt. (NolteFest). Gegen eine multikulturelle Gesellschaft aus Muselmanen, Christen, Pornographen und Satansanbetern hätte der Liberale keine prinzipiellen Einwände, solange ihm niemand aus religiösen Gründen das Geldverdienen verbieten würde.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 114-115).

„Gesellschaftliche Bindungen und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft stören da nur. Man denkt sich dann ein Weltbild aus, das vom sozialen Wesen des Menschen nicht viel übrig läßt. (Adam). So werden sich potentielle Räuber, Plünderer, Mafiosi oder Finanzhaie nicht nach einer effektiven Staatsgewalt sehnen, die sie in ihrem Eifer nur behindern könnte. Ihre Ethik wird eine kriminelle, anarchische, autonome oder liberale sein, jedenfalls eine gemeinschafts- und tendenziell staatsfeindliche. Wer sich dagegen durch Räuber etc.pp. oder durch einen äußeren Feind bedroht fühlt, wird seinen Schutz unter einem starken Staat suchen und eine dementsprechende Gemeinschaftsideologie bzw. -ethik entwickeln. Der Liberalismus reduziert den Menschen auf Ökonomie und fungiert damit als Herrschaftsideologie der ökonomisch Starken gegenüber den ökonomisch Schwachen. Sie redet ihnen ein, das freie Walten rein ökonomischer Gesetze führe auch zu ihrem Vorteil, und diesen Vorteil sieht er ausschließlich im Geldverdienen: So bezeichnet Fukuyama ihn ganz richtig als dasjenige »Regelsystem, in dem das materielle Eigeninteresse und die Anhäufung von Reichtum als legitim gelten.« (Fukuyama).“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 115).

„Der Liberalismus ist die Ideologie des ökonomisch Starken nicht nur im privaten und innerstaatlichen, sondern auch im internationalen Maßstab. Seine Endzeitvision ist der globale Markt in der liberalen One World. »Der Erwerbssinn, die Hauptkraft der jetzigen Kultur, postuliert eigentlich schon um des Verkehrs willen den Universalstaat.« (Burckhardt). Dessen heutiger Verfechter Fukuyama, sieht die menschliche Entwicklung linear mit einem Anfangs- und Endzustand geradewegs ins Finale der reinen Ökonomie abrollen. (FukuyamaFukuyama). Im unmittelbaren Interesse der ökonomisch stärksten Macht liegt es, alle nicht ökonomisch vorgetragenen Angriffe dadurch unmöglich zu machen, daß die Ökonomie zum allein legitimen Austragungsort von Konflikten erklärt wird. Das ist die klassische Strategie der USA.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 115).

„Sie wird allerdings erst funktionieren, sobald alle unliberalen Störenfriede befriedet sind. Solange die Gegner des globalen Kapitalflusses mit anderen als ökonomischen Mitteln kämpfen, muß die Alleingeltung des Ökonomischen notfalls gewaltsam hergestellt werden; zum Beispiel durch einen kleinen Einmarsch in irgendeiner Bananenrepublik. Das Freihandelsprinzip verlangt freien Zugang aller Anbieter zu allen Märkten. Es begünstigt daher die Wirtschaftsmächte, welche aufgrund ökonomischer Stärke billiger anbieten und die Wirtschaft der ausländischen Konkurrenz zum Bankrott treiben können. Haben sie auf diese Weise ein faktisches Monopol errungen, können sie im wesentlichen frei über die Preise verfügen. Bei kriegswichtigen oder zivil unentbehrlichen Rohstoffen ist das Embargo dessen, der über den Rohstoff oder seine Handelswege verfügt, ein erprobtes Mittel gegen andere Staaten, die nicht über den Rohstoff verfügen. Unter Geltung rein handelsmäßiger Gesetze kann ein Staat so den anderen ruinieren oder zur Eröffnung militärischer Feindseligkeiten nötigen. Die Vorgeschichte des japanischen Angriffs auf Pearl Harbour ist nur eines von vielen anschaulichen Beispielen für eine Strategie, mit den scheinbar friedlichen Mitteln des Wirtschaftsboykotts und der Handelsblockade einen Gegner in die Knie oder zum Krieg zu zwingen.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 116).

„Durchgesetzt hat sich auch im internationalen Wettbewerb erst, wer seine Macht normativ begründet und seine Gegner zur Anerkennung derjenigen Normen bewegt, deren Geltung die Macht weiter stabilisiert. Wo ausschließlich ökonomische Gesetze herren, ist militärische Macht nutzlos; ebenso wie umgekehrt in einer von militärischen Gesetzen erfüllten Welt der bloße Händler machtlos ist und wie in einer von göttlichen Geboten erfüllten Welt der Ketzer nichts zu melden hat. Das Ende der Geschichte und die Heraufkunft einer »friedlichen« Handelsepoche auszurufen bedeutet also nichts anderes, als den Machtanspruch derjenigen konkreten Menschen und Menschengruppen anzumelden, die ihre Stärke und ihren Vorteil in einer Weltordnung sehen, die allein unter handelsmäßigen Gesetzen steht. In fortgeschritteneren Ländern vermag man ein anderes als das Händlerethos schon gar nicht mehr zu denken. Anders außerhalb der westlichen Wertschöpfungsgemeinschaft: Diese eignet sich offenbar hervorragend dazu, eine Zeitlang den materiellen Wohlstand von Industriestaaten zu sichern. Unter den Gesetzen eines globalen Marktes verwandeln sich die Güter aller Nationen in käufliche Waren. Darin liegt eine krämerselige Wertentscheidung, die philosophisch zum Liberalismus, wirtschaftlich zum Kapitalismus und politisch zum Parlamentarismus führt.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 116).

NACH OBEN Der verhausschweinte Konsument

Der Liberalismus wurde nach seiner massendemokratischen Umdeutung „die Weltanschauung des radikal selbstbezüglichen Nur-Individuums, des autistischen Hedonisten. Seinen methodischen Individualismus hat Adam treffend als neue Volksreligion bezeichnet. Diese redet Menschen ein, mit gutem Gewissen das zu tun, was sie sonst mit schlechtem getan hätten. Gemeinwohl ist nach dieser Lehre ein Phantom, ein ideologischer Tick, der die Leute dazu bringen soll, gegen ihre Interessen zu handeln. (Adam). Wer die Existenz eines Gemeinwohls bestreitet, stellt diese gerne als ideologisches Konstrukt dar. Ein Gemeinwohl zu behaupten, sei sogar möglicherweise totalitär. Dieselben Leute aber, die ungeniert und ohne ideologische Gewissensbisse ein gemeinsames Wohl aller Gewerkschaftler oder aller Beamten oder aller Stewardessen oder gar aller Frauen annehmen, bekommen die schlimmsten Bedenken bei der Vorstellung, ein ganzes Volk oder ein Staat könnte ein Gemeinwohl haben. Die Verbindung des Individualinteresses mit dem Wohl einer Personengruppe, welcher auch immer, ist der neuralgische Punkt jedes Liberalismus. Er sagt nur: »Ubi bene, ibi patria«, und wenn »die Kasse stimmt«, - seine Kasse! - stimmt auch die Moral. Bert Brecht sprach ihm aus der Seele: »Erst kommt das Fressen, dann die Moral.«“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 117).

„Gerade das Fressen wurde zur alleinigen die Moral des libertären Liberalen. Er beschritt bisher konsequent den Weg vom Prinzip Ordnung zur individuellen Beliebigkeit, die keine Ordnung über ihm anerkennt und damit auf das Prinzip Chaos zusteuert. Ziel dieses Weges ist ihm das Anhäufen von Eigentum. Er möchte es maximieren, um es dann ungestört zu konsumieren. Dieser Konsum ist letzter und alleiniger Lebenszweck, das finale Ziel und der innerste Beweggrund all' seines Handelns, Ziel seiner Wünsche und Traum seiner schlaflosen Nachmittage. Daß ihm jemand etwas wegnehmen könnte, quält ihn in seinen schlimmsten Alpträumen. Daher löst er systematisch die geistigen und staatlichen Ordnungen eben soweit auf, wie sie ihn an der Verwirklichung seiner hedonistischen Gelüste hindern. Er bildet sich statt dessen seinen eigenen Wertekosmos, in dessen Allerheiligstem die Schatztruhen seiner materiellen Güter wohlbewacht sind von einer Moral, deren Quintessenz im »Nimm mir bloß nichts weg!«  besteht. Der Weg der zunehmenden Liberalisierung brachte die Auflösung aller anderen metaphysischen und moralischen Werte und führte zu einer allgemeinen Ökonomisierung des geistigen Lebens. Damit beschränkte man sich auf eine Geistes-Verfassung, die in Produktion und Konsum die zentralen Kategorien menschlichen Daseins findet.« (Schmitt).“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 117-118).

„Um diesen Zustand endlich zu erreichen, müssen alle normierenden geistigen Ordnungen und menschlichen Kontrollinstanzen aufgehoben werden außer denen, die dem Haben und dem Konsumieren funktional zuarbeiten. ... Unabhängig geworden von den Institutionen staatlicher und moralischer Ordnung verfällt der homo oeconomicus hilflos den neuen gesellschaftlichen Machtträgern, die über die Ressourcen des Konsums verfügen. ... Die Grundhaltung des Nurverbrauchers wird begleitet von einer Wahrnehmungsverweigerung, die alle anderen möglichen Werte ergreift. Diese Wahrnehmungsverweigerung führt, wie bei jedem einseitigen Weltbild, zum gezielten Ausblenden störender Fakten aus dem Bewußtsein.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 118).

„Die beabsichtigte Selbstverwirklichung führte nicht zu einer Steigerung der geistigen, kulturellen, moralischen, religiösen oder schöpferischen Potenzen im Menschen. Sie befreite nur die stammesgeschichtlich sehr tief liegenden Antriebe auf unmittelbare Befriedigung animalischer Bedürfnisse. So geriet der von geistigen und kulturellen Bindungen emanzipierte Mensch ohne Umweg in die ebenso sichere Abhängigkeit von allen jenen atavistischen Gelüsten, deren Zähmung seit 2000 Jahren der Stolz der abendländischen Kultur war.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 119).

„Indessen setzt auch solcher Hedonismus ein metaphysisches Vorverständnis voraus. Wie jede Lebenshaltung muß sie nicht auf einer bewußten Wertsetzung beruhen, aber doch mindestens auf dem unreflektierten Beharren auf einer bestimmten seelischen Grundhaltung. Die industrielle Massengesellschaft bedarf für ihr Funktionieren »hedonistischer Einstellungen und Werte, die den wirtschaftlich notwendigen massiven Verbrauch der massenweise produzierten Konsumgüter teils psychologisch nahelegen, teils ethisch rechtfertigen.« (Kondylis). “ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 119).

„Es fällt nicht schwer, jemanden von der ethischen Richtigkeit eines Verhaltens zu überzeugen, das angeborenen lustbetonten Verhaltensmustern entspricht. Die Reifung und das Erwachsenwerden des Menschen und seiner nächsten tierischen Verwandten wird von einem Prozeß begleitet, der von der Fütterungsbereitschaft des infantilen, pflegebedürftigen Jungen wegführt zum aktiven, für sich selbst sorgenden Erwachsenen. Ein Mensch, der durch das Ausbleiben der Reifung sozialer Verhaltensnormen in einem infantilen Zustand verharrt, wird notwendigerweise zum Parasiten der Gesellschaft. (Lorenz). So gesehen ist es Merkmal einer von der Evolution nicht als Dauerzustand vorgesehenen Infantilisierung, wenn Erwachsene in einer Haltung verharren, in der sie vom Staat, »der Gesellschaft« oder anderen anonymen Kollektiven ständige materielle Zuwendung ohne eigene Anstrengung und Leistungsbereitschaft erwarten. Ihr Denken reduziert sich, wie bei den Schnabel aufsperrenden Jungvögeln im Nest, auf Dauernde Konsumerwartung. Wir sollten solchen Individuen nicht leichtfertig unterstellen, jemals eine bewußte Entscheidung getroffen zu haben, doch liegt der ausschließlichen Konsumbereitschaft eine Lebenseinstellung unreflektiert zugrunde, die das persönliche anstrengungslose Wohlleben zum zentralen Wert erhebt. Dieser hat nichts als die umgehende Befriedigung des elementaren Bedürfnisses nach dem Haben von Dingen zum Inhalt, das sich von Fall zu Fall auf materielle Güter richtet, auf den Konsum immaterieller Güter wie einen Film, auf menschliche Konsumobjekte, jedenfalls aber immer auf anstrengungsloses »Sichhineinziehen« irgendwelcher Produkte, wie das heute bezeichnenderweise heißt. Gehlen hat darauf hingewiesen, daß ein ethischer Wandel hin zu einem derartigen Ideal des Wohllebens seit der Neuzeit stattgefunden hat: »Nicht die bloße Abweisung von Not und Leiden, sondern das Erfüllungsglück selbst, das Wohlhaben und Wohlleben werden hier zu Sollforderungen erhoben.« (GehlenGehlen). Die »Ethisierung des Komplexes Lebensglück« führte zur moralischen und damit öffentlichkeitswirksamen Disqualifizierung aller dem Glücksanspruch entgegenstehenden Werte und Ansprüche. Besonders in der anglo-amerikanischen Tradition wurde ein so verstandenes individuelles Recht auf Glück zu einem Zentralwert, und der Staat wurde zum stets bereiten Diener und »Adressaten der Erfüllungswünsche und die Politik der Idee nach zu einer Technik des Glücks.« (GehlenGehlen). Nach Meinung liberaler Erzväter wie Bentham und Mill ist ihr letzter Zweck the greatest happiness of the greatest number - das größtmögliche Glück möglichst vieler Leute.“  (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 120).

„Der Liberale ist damit der politische Spießbürger, wie ihn Max Weber genannt und beschrieben hat: ein Menschenschlag, dem die großen Machtinstinkte fehlen, der charakterisiert ist durch die Beschränkung des politischen Strebens auf materielle Ziele oder doch auf das Interesse der eigenen Generation und durch das fehlende Bewußtsein für die Verantwortung gegenüber unserer Nachkommenschaft. (Adam). Die Reduzierung des Menschen auf den Konsumenten, in dem eine geldgierige Großindustrie mittels Reklame Konsumwünsche erzeugt, um sie schnell zu befriedigen, die ganze Lebensphilosophie des »Ich will Genuß - sofort!«  verwandelt ihn zum »zur Masse degradierten, naturentfremdeten, nur an kommerzielle Werte glaubenden, gefühlsarmen, verhaustierten,« politisch indoktrinierbaren und durch die Großindustrie manipulierbaren Einheitsverbraucher. (Lorenz). Sie ebnet den american way of life. Ihren logischen Endpunkt bildet der Typus des aus der Wirklichkeit fliehenden Süchtigen. Dem »Automatismus einer zunehmenden Glücksgefräßigkeit« (GehlenGehlen) verfallen, verschafft er sich mit minimalem Aufwand an »Stoff« ein Maximum an Lustgewinn und kann sehr böse werden, wenn man ihm sein Leckerchen vorenthält.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 120-121).

„Daß der liberale Verbrauchertypus teilweise unter Wahrnehmungsverlust leidet, erzeugt mittelbar ganz spezifische politische Einstellungen und Forderungen. Diese beschränken sich ebenso wie die »Metaphysik« des Liberalen auf bestimmte Phänomene und Vorstellungen. Beobachtungen und Wertungen, die anderen Menschen evident sind, leugnet der Liberale rundweg. Evidenzen gibt es immer nur innerhalb des eigenen weltbildlichen Rahmens. Was dem einen evident ist, kann der andere heftig leugnen. So hat Carl Schmitt darauf hingewiesen, daß ein direkter Zusammenhang besteht zwischen Regierungsform und theozentrischem oder gottlosem Weltbild (Schmitt): Das »Mittelalter« hat an ein Jenseits geglaubt, in dem eine hierarchische Ordnung der Ideen besteht. Das Gute ist die oberste Idee und regiert als Gott das Diesseits und das Jenseits. Wer das glaubt, dem ist unmittelbar evident, daß auch das Diesseits und daß die Gesellschaft von einer hierarchischen Ordnung erfüllt ist, an deren Spitze ein Monarch steht und sie regiert.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 121).

„Der Liberale leugnet aber nicht nur die konkreten Phänomene, Beobachtungen und Wertungen, die anderen Menschen evident sind. Er leugnet aus ideologischen Gründen die Möglichkeit der Evidenz an sich. Er verzichtet angeblich auf den Anspruch, die Wahrheit zu erkennen, und löst die Entscheidung für eine Wahrheit in einen nie endenden Wahrheitsfindungsprozeß auf. Daraus folgt die ideologisch generierte Unmöglichkeit des Liberalismus, etwas offenkundig Richtiges zu sagen und zu tun. Indessen liegt für ihn in seiner Vorstellung gerade im Verzicht auf das definitive Resultat, und im Verzicht auf die Entscheidung für eine Wahrheit und im immerwährenden Gespräch sucht er seine Wahrheit.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 121-122).

NACH OBEN Der Parteienstaat entsteht durch die den Staat sich einverleibenden Parteien der Gesellschaft

Schon längst hat „der herrschende radikale Liberalismus den Staat in den Dienst der Gesellschaft gestellt und ihr untergeordnet. Das Gemeinwohl nimmt aber Schaden, wenn der Staat mit seinen Institutionen nur mißtrauisch kontrollierter Untergebener gesellschaftlicher Parteiungen ist. Seine Diener tragen Parteibuch und Parteigesinnung. Der Liberalismus erhebt den Staat nicht zum fürchterlichen Leviathan, sondern erniedrigt ihn im Gegenteil zum gefesselten Gulliver. Ein System muß aber notwendig scheitern, das den Eigennutz zum alleinigen Prinzip erhebt und daher keine Sicherungen gegen Korruption hat.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 74).

„Sechs konservative Jahrhunderte mögen es gerade zwei Generationen erlauben, liberal zu sein. (Mohler). Ist der für den Zusammenhalt des Ganzen notwendige Grundbestand an Gemeinwohlorientierung durch Generationenwechsel aufgezehrt, kommen Führungseliten zur Macht, die den Staat nur noch als Selbstbedienungsladen ansehen. Diese Toskana-Fraktion drängt seit einigen Jahren massiv an die Schaltstellen der Macht und verdrängt die Restbestände älterer Politiker, die in ihrer Jugendzeit noch gelernt hatten, daß Gemeinnutz vor Eigennutz geht. Heute wird die fehlende Gemeinwohlorientierung allgemein beklagt. Der Bürger kann Entscheidungen von Amtsträgem nur akzeptieren, wenn er darauf vertrauen darf, daß diese auf dem Gemeinwohl und nicht auf privaten Interessen beruhen. Das Vertrauen des Volkes in seine Repräsentanten ist die entscheidende Legitimationsgrundlage und -voraussetzung einer repräsentativen Demokratie. Ohne dieses Vertrauen denaturiert sie zu einem inhaltslosen, technokratischen System. Diese Inhaltsleere und die ausdrückliche Weigerung des »pluralistischen« Liberalismus zu überindividueller Sinnstiftung haben den Weg in die Korruption unentrinnbar vorgezeichnet: Blind gemacht für die Belange des ganzen Volkes, wurde der Bürger in einer Jeder-gegen-jeden-Geseilschaft auf sich selbst zurückgeworfen. Massenhaft produzierte das System den Menschentyp, den es zu seinem Funktionieren braucht: den Steuerzahler, den Kunden, den Wähler, den Verbraucher - den Untertan. In einer anonymen Massengesellschaft anonymer Mächte, deren Walten er immer weniger begreift, fehlt ihm das Ethos, sich konstruktiv als bewußter Teil eines größeren Ganzen zu verstehen - und umso leichter wird er manipulierbar. Die Parteien haben ihre Beute so gesichert, daß werden muß wie sie, wer an ihr Anteil haben will. Das Sozialschmarotzertum (Hildebrandt), die Vorteilnahme auf Kosten anderer, wurde zur Existenzfrage für Millionen. Der Fehler liegt im System: Die heutige liberale Zerrform der »Demokratie« steht am Kulminationspunkt einer Schwingung (Lorenz), der sich auf die Formel »Du bist alles, dein Volk ist nichts« bringen läßt und dem das frühere »Du bist nichts, dein Volk ist alles« dialektisch gegenübersteht. Diese liberale Eigensüchtigkeit kann erst überwunden werden, wenn der im Egoismus als alleinigem Prinzip liegende Extremismus als solcher allgemein durchschaut wird. Das wird die Stunde der symbolüberwindenden Reformen im Sinne Scheuchs sein, in der das Feudalsystem »auf Bundesebene beseitigt« (Scheuch) und durch eine freiheitliche, dem Gemeinwohl und den Einzelinteressen gleichermaßen verpflichtete Volksherrschaft ersetzt wird, die zwischen den Extremen des Untertanenstaates und der totalen Feudalgesellschaft ein ausgewogenes Mittelmaß findet.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 74-76).

Die ökonomische Parallele: „Der extreme Liberalismus möchte den Staat gegen Null tendieren sehen, weil er auf die sich ausbalancierende Kraft des Wettbewerbs organisierter Gruppeninteressen baut. Sie sollen sich nach seiner »pluralistischen Harmonielehre« gegenseitig in Schach halten und auspendeln. (Arnim). Dieses Interessenvertretungsmodell behauptet scheinheilig, was den Sonderinteressen der jeweiligen Majorität förderlich sei, könne dem Gemeinwohl nicht schaden. Der Staat tritt hier nur noch als Agentur beim Ausgleich der widerstreitenden Interessen in Erscheinung und muß sich von Fall zu Fall besonders rechtfertigen, wenn er übergeordnete Gesichtspunkte zur Geltung bringen will. (Fest). Ja, man geht sogar so weit, so etwas wie ein Gemeinwohl überhaupt zu leugnen ....“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 76).

Unsere Politiker sind eben Feinde der Demokratie! „Unter demokratischen Prämissen kann Gemeinwohl nur bedeuten, als Bezugsgröße möglichst alle Angehörigen des Volkes zu wählen, nicht hingegen nur eine Teilgruppe oder gar Fremde. Durch Ausschaltung dieses Gemeinwohlbegriffs ist die Bundesrepublik Deutschland heute die institutionalisierte Arena aller derer, die sich machtvoll organisieren und die Unorganisierbaren als ihre Schäfchen in den trockenen Pfründenpferch treiben können. Es herrscht das Gesetz des ökonomisch Stärkeren und Listigeren. Wie sagte schon Schmitt: Heute - 1923 also (1923 (Schmitt)) - erscheine das Parlament selbst als riesige Antichambre vor den Büros oder Ausschüssen unsichtbarer Machthaber. Die Selbstrechtfertigung dieses Systems läßt sich vereinfacht auf die vulgärliberale Behauptung reduzieren, die Resultante des Interessendrucks sei identisch mit dem Gemeinwohl. Der inneren Logik des Liberalismus folgend soll das zuallererst auf ökonomischem Gebiet gelten. Einer Nachprüfung hält diese These allerdings nicht stand und erweist sich als ideologisches Vorurteil: Es führt bereits das Mit- und Gegeneinander der Parteien und Verbände keineswegs zu einer höheren Harmonie und Ausgewogenheit. »Mit Theodor Eschenburg gilt: ›Was nicht organisiert ist, ist ungeschützt.‹ Der Druck der organisierten Kräfte ist deshalb auch in der Summe alles andere als ausgewogen. Dieses Ungleichgewicht infiziert die gesamte politische Willensbildung. Die organisationsstarken Verbände haben nicht nur im Wege der Tarifautonomie direkte Rechtsetzungsmacht, sondern mittels Geld, Sachverstand und Wählerstimmen auch Einfluß auf die Politik.« (Arnim).“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 77).

„Anstatt das Wohl der Allgemeinheit durchzusetzen, bilden die Herrschenden kleine Machtgruppen zur Förderung des Wohles ihrer Mitglieder. Von ursprünglich politischem Wollen denaturieren sie mit der Zeit zu ökonomisch motivierten Kartellen zur Verteilung von Posten und Pfründen und werden zu eigenwirtschaftlichen Interessengruppen; ein dem schon in der Antike bekannten Verfall der Aristokratie zur Oligarchie vergleichbarer Vorgang. Auf den ökonomischen Sektor herabgesunken, treffen sich die oligarchischen Grüppchen mit den dort ohnehin schon vorhandenen Sonderinteressengruppen, mit denen sie personell von Anfang an teilidentisch sein können. (Ein großer Teil der Spitzenfunktionäre der Parteien sitzt in Aufsichtsräten von Großunternehmern oder in Führungspositionen von GewerkschaftenScheuch). So erzeugen die Alleingeltung des ökonomischen und das blinde Walten rein ökonomischer Gesetze in einer vom Liberalismus beherrschten Gesellschaft einen »modernen Feudalismus« (das fiel so schon 1837 der Zeitung Berliner Politische Woche, [»Der moderne Feudalimus«, in: Nr 23] auf), der die Armen schlimmer unterdrücken kann als sein wenigstens noch von christlichen Sittlichkeitsideen begleiteter mittelalterlicher Vorgänger. Der im politischen Raum festzustellende Gegensatz zwischen dem Allgemeinwohl und den Einzelinteressen findet seine verblüffende systematische Entsprechung in volkswirtschaftlichen Untersuchungen, die sich die Frage nach der Gemeinverträglichkeit eigennütziger Interessenorganisation gestellt haben. Die Mechanismen der Förderung des eigenen Wohls und die Organisationenbildung zur Durchsetzung von Gruppeninteressen gegen das Allgemeinwohl wirken sich volkswirtschaftlich in derselben Weise aus wie wie im politischen Bereich. Während diese Wirkungszusammenhänge im Politischen den Handlungsspielraum einengen und zu mangelnder Vertretung des Gemeinwohls zugunsten von Sonderinteressen führen, haben sie im Ökonomischen eine entscheidende Minderung von Wachstum und Effizienz der Volkswirtschaft zugunsten kleinerer Vorteile von Einzelinteressen zur Folge.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 78-79).

Mancur Olson (1932-1998) hat mit seinem Hauptwerk Aufstieg und Niedergang von Nationen und seinen späteren Studien „entscheidend dazu beigetragen, daß das Paradigma, für Unterentwicklung sei vor allem ein Mangel an Geld verantwortlich, abgelöst wurde durch ein neues: Entwicklung wird in erster Linie gehemmt durch schlechte Institutionen. Überall dort, wo kleine Interessengruppen die Macht an sich gebracht haben und dafür sorgen können, daß die große Mehrheit der Bevölkerung beim Verteilungskampf um die Ressourcen der Gesellschaft zu kurz kommt, wird Geld von außen nur dazu führen, daß diese schädlichen Strukturen weiter verfestigt werden.“ (Jörg Faust, in: E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit, Nr. 10, 2002). Olsons „Untersuchungen haben einen direkten Zusammenhang zwischen der Bildung von und Verfestigung ökonomischer Sonderinteressengruppen und sinkendem Wirtschaftswachstum ergeben. Dieser Ursachenzusammenhang war mutatis mutandis in allen entwickelten Ländern nachzuweisen ... Der Zweck von Interessenverbänden besteht darin, das Wohl ihrer Gruppenmitglieder zu fördern. Dafür bieten sich theoretisch zwei denkbare Wege an: nämlich eine Vergrößerung der gesamten volkswirtschaftlichen Verteilungsmasse oder die Erlangung eines größeren Anteiles an ihr. So könnten zum Beispiel 1 Mio. Angehörige einer Gruppe in das Gesamtwohl des z.B. 100 Mio. zählenden Volkes investieren. Jeder Handschlag, der das Vermögen der 100 Mio. vermehrt, zahlt sich für jeden Gruppenangehörigen zu 1/100 aus; ihm kommt also nur diese Quote persönlich zugute. Der zweite Weg ist der Kampf um eine höhere Quote an der volkswirtschaftlichen Gesamtverfügungsmasse, ohne diese selbst zu erhöhen, oder gar unter Inkaufnahme ihrer direkten Verringerung. Solche Anstrengungen zahlen sich für die Gruppenmitglieder direkt und voll aus. So vermehrt ein erfolgreicher Lohnstreik das Vermögen eines ÖTV-Müllwerkers selbst dann, wenn er als Haushaltsvorstand später selbst höhere Müllgebühren zahlen muß. Den Vorteil durch reines Verteilungsinteresse gelenkten HandeIns haben die Gruppenmitglieder voll, wohingegen sie etwaigen Nachteil für das Ganze nur anteilig als Angehörige der weit größeren Allgemeinheit tragen müssen. »Kurz gesagt, die typische Organisation für kollektives Handeln in einer Gesellschaft hat wenig oder gar keinen Anreiz, irgendein bedeutendes Opfer im Interesse der Allgemeinheit zu bringen ... Sie kann den Mitgliederinteressen am besten dienen, wenn sie nach einem größeren Anteil am Sozialprodukt für sie strebt ... In praktischer Hinsicht bestehen keine Schranken für die Höhe der sozialen Kosten, die eine solche Organisation im Zuge des Strebens nach einem größeren Anteil am Sozialprodukt der Gesellschaft aufzuerlegen für zweckmäßig erachtet.« (Olson). Die Interessengruppe wird daher ihre Anstrengungen und Geldmittel nicht daran setzen, die Volkswirtschaft als Ganzes effizienter und den Verteilungskuchen damit größer zu machen, obwohl ihre Mitglieder auch davon profitieren würden. Der anteilige Nutzen am Vermögenszuwachs des Ganzen läge aber für das Gruppenmitglied weit unter dem Aufwand, den es investieren würde. (Olson). Da die Konzentration auf Umverteilungsfragen die Bedeutung von gemeinsamen Interessen im Bewußtsein der Menschen verringert, machen sie das Leben zwieträchtiger; es kann niemand gewinnen, ohne daß ein anderer mindestens ebensoviel verliert. (Olson). Der bloße Zeitablauf führt bei stabilen Gesellschaften zu einer institutionellen Sklerose (Olson), also gewissermaßen einer Verkalkung der Gesamtgesellschaft, die immer unbeweglicher und ineffizienter wird. Die Anpassung an sich verändernde Umstände und neue Technologien verzögert sich. (Olson). Die unkritische Überzeugung, Koalitionsfreiheit, Selbstorganisation gesellschaftlicher Gruppen und die Institutionalisierung von Interessengruppen seien auch nach langer Lebensdauer per se nur nützlich für das Ganze, ist demnach falsch. (Olson). Es ist daher wenigstens so viel Staat erforderlich, daß die institutionelle Sklerose in gemeinverträglichen Grenzen gehalten und ein Gleichgewicht zwischen berechtigten Sonderinteressen und demAllgemeinwohl erzielt werden kann. Die ihrer Natur nach dem Gemeinwohl abträglichen ökonomischen Sonderinteressen dürfen sich nicht vollständig durchsetzen. Es ist die Grundüberzeugung der liberalen »Laissez-faire«-ldeologie, daß jene Regierung am besten ist, die am wenigsten regiert; die Märkte würden das Problem lösen, wenn die Regierung sie nur in Ruhe ließe. In den volkstümlichsten Darstellungen dieser Ideologie gibt es einen Monodiabolismus, und der Teufel ist immer der Staat. Wenn dieser Teufel in Ketten gehalten würde, gäbe es einen fast utopischen Mangel an Sorgen um andere Probleme. In Wahrheit findet aber oft auch dann kein freier Wettbewerb statt, wenn die Regierung nicht interveniert. Der Staat ist keineswegs die einzige Ursache von Zwang oder sozialem Druck in der Gesellschaft. (Olson).“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 79-82).

„Der staatsfeindliche Radikalismus wächst in dem gleichen Grade wie der Glaube an das radikal Gute im Menschen. (Schmitt). Je mehr Schlechtigkeit man seinen Mitmenschen hingegen zutraut, desto eher rechtfertigt man Gesetze und einen starken Staat über ihnen; denn Tugend, sagte schon Wilhelm Busch (Wilhelm Busch) so nett, will ermuntert sein; Bosheit kann man schon allein!“  (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 72).

„Nach der Doktrin des Liberalismus soll angeblich die Summe aller privaten Egoismen zum Gemeinwohl führen, wenn man ihnen freien Lauf läßt (die Tatsache antagonistischer Interessen, vor allem zwischen Einzelnutzen und Gemeinwesen, wird hier völlig übersehen). Diese pluralistische Harmonielehre, welche die Resultante des Interessensdrucks mit dem Gemeinwohl gleichsetzt, wird vom Liberalen wie ein Dogma aufrechterhalten. In dieser Grundüberzeungung vom Menschen zeigt sich ein übertrieben optimistisches und unrealistisches Menschenbild. In seiner Konsequenz duldet der Liberale den Staat allenfalls als in Diensten der Gesellschaft stehendes, mißtrauisch kontrolliertes, notwendiges Übel.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 72-73).

„Die Summe aller »privaten« kriminellen Übergriffe auf Leib, Leben und Eigentum der Bürger war und ist notwendig in liberalen Parlamentarismen höher als in anderen Staaten, weil der Staat bewußt ohnmächtig gehalten wird. Mit liberalistisch halbierter Vernunft wird dann entsetzt vermerkt, daß die Polizei bei einer Ringfahndung »unsere Daten« benutzt, als ob davon eine Gefahr ausginge; lieber läßt man die Verbrecher laufen. Der Staat soll nach Meinung des Liberalen alles können, aber nichts dürfen. Die sich dabei unvermeidlich einstellenden mafiosen Strukturen nimmt der Liberale in seiner einäugigen Fixierung auf die von der Staatsgewalt potentiell ausgehenden Gefahren hin und gelangt dabei vom Regen in die Traufe. So kann der erzliberale Nachtwächterstaat den inneren Frieden und die Freiheit der Bürger nicht wahren, wenn er ihnen nur hoch und heilig verspricht, ihnen auch gewiß nichts zu tun, und das Versprechen dadurch einlöst, daß er gar nichts mehr tut und zum impotenten Paiertiger wird. Das eigentliche Problem besteht also darin, daß der notwendige Schutz vor staatlicher Willkür in einem ausgewogenen Verhältnis stehen muß zu einem ausreichenden Maß an staatlicher Macht, um die Bürger voreinander zu schützen. Dieses Verhältnis ist heute tiefgreifend gestört. Wer die Bedrohung unserer Freiheit auf den Staat reduziert, muß sich monokausale, letztlich auf liberaler Ideologie beruhende Vereinfachung vorwerfen lassen. Diese liberale Ideologie ist, wie alles moralisch-normativistische Philosophieren, der Erzfeind jeder konsequenten, an der historischen Wirklichkeit orientierten historischen Betrachtung. Herrschaft von Menschen über Menschen wird es aber immer geben; und wo nicht ein neutraler Rechtsstaat herrscht, herrschen bestenfalls Verbände, Cliquen und Interessengruppen; schlimmstenfalls herrscht die Mafia. Die liberale Gesellschaft ist der ideale Nährboden für Mafias aller Art (Mohler), und zuweilen drängt sich die Frage auf, ob »Staat überhaupt noch existiere oder ob er zum Eigentum mafioser Politikgruppen geworden sei.« (Nolte).“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 88-89).

„Freiheit läßt sich wirksam nur als einheitliche gewährleisten, und aus einer unfreien Gesellschaft kann kein freiheitlicher Staat hervorgehen. Sofern Freiheit nicht nur die Freiheit der Mächtigen, gleich welcher Richtung, sein soll, bedarf sie vielmehr des Schutzes sowohl gegen staatliche als auch gegen gesellschaftliche Beeinträchtigungen; ihre Wahrung erfordert also eine Sicherung im Rahmen der Gesamtgesellschaft ... Insofern gewinnt gesellschaftliche Freiheit ... Wirklichkeit erst durch staatliches Tätigwerden.“ (Konrad Hesse, in: DÖV, 1975; S. 442).

Auch das Dogma der Wahrheitsfindung in parlamentarischer Debatte ist ein Witz mit bitterer Realität. Tatsächlich war schon zu Beginn der Weimarer Republik das Dogma der Entscheidungsfindung auf grund freien Gedanken- und Meinungsaustauschs gefallen. So notierte z.B. Carl Schmitt 1923 mit bis heute unveränderter Aktualität: „Die Parteien treten heute nicht mehr als diskutierende Meinungen, sondern als soziale oder wirtschaftliche Machtgruppen einander gegenüber, berechnen die beiderseitigen Interessen und Machtmöglichkeiten und schließen auf dieser faktischen Grundlage Kompromisse und Koalitionen. Die Massen werden durch einen Propaganda-Apparat gewonnen, dessen größte Wirkungen auf einem Appell an nächstliegende Interessen und Leidenschaften beruhen. Das Argument im eigentlichen Sinne, das für die echte Diskussion charakteristisch ist, verschwindet. ... Heute wirkt es wie eine Satire, wenn man einen Satz von Bentham (1748-1832; liberaler Jurist, Philosoph und Theoretiker des Parlamentarismus) zitiert: »Im Parlament treffen sich die Ideen, die Berührung der Ideen schlägt Funken und führt zur Evidenz.«“ (Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 1923, S. 11-12 ).

„Koalitionen sind in der Verfassung nicht vorgesehen und beeinträchtigen verfassungsrechtliche Kompetenzen von Staatsorganen, nämlich die Personalhoheit (Artikel 64 Abs. 1 GGArtikel 64 GG) und Richtlinienkompetenz (Artikel 65 GGArtikel 65 GG) des Kanzlers und die Ressortkompetenz der Bundesminister (Artikel 65 GGArtikel 65 GG). Koalitionsentscheidungen unterliegen, da im Gesetz nicht vorgesehen, keiner verfassungsrechtlichen oder sonst richterlichen Kontrolle. (3-6%). Wie drastisch die nach der Idee des Parlamentarismus und dem Willen des Bonner Grundgesetzes vorgesehene Entscheidung aller Fragen des Gemeinwohls durch demokratisch legitimierte Institutionen zur Farce geworden ist, schildert uns Waldemar Schreckenberger, der von 1982 bis 1989 Staatssekretär im Bundeskanzleramt war und es daher wohl wissen muß. Der heutige Professor an der Verwaltungshochschule in Speyer sieht die Koalitionsrunden als ein Symptom auf dem Wege zum Parteienstaat an. (Schreckenberger). Er berichtet aus seiner Erfahrung, daß die Entscheidungsverfahren in den staatlichen Gremien Bundestag und -kabinett zunehmend überlagert werden durch interne Beschlüsse der Parteien, den wirklichen Trägern der Macht. Zwischen Kabinett und Koalitionsrunde habe sich eine Arbeitsteilung ergeben, nach der die massenhaften Routinesachen dem Kabinett verbleiben, die wichtigsten Sach- und Personalfragen aber im Regelfall von der Koalition vorentschieden werden. Die nachfolgenden Kabinetts- und Parlamentsbeschlüsse erscheinen nur noch als Vollzugsakt vorausgegangener Parteivereinbarungen. Es entsteht zumindest der Schein, als sei die Regierung ein bloßes Durchführungsorgan oder das geschäftsführende Management der sie stützenden Parteien. Diese Beobachtung hatte Carl Schmitt schon 1923 gemacht: Die wesentlichen Entscheidungen fallen in geheimen Sitzungen der Fraktionsführer oder gar in außerparlamentarischen Komitees, so daß eine Verschiebung und Aufhebung jeder Verantwortlichkeit eintritt (Schmitt) und auf diese Weise das ganze parlamentarische System nur noch eine schlechte Fassade vor der Herrschaft von Parteien und wirtschaftlichen Interessenten ist. Und Schreckenberger folgert in diesem Sinne 1992 weiter, daß diese institutionalisierten Formen der Einflußnahme und des Zugriffs auf den Staat zwar für die Koalitionsparteien einen Machtgewinn bedeuten. Für eine nur dem Parlament verantwortliche Regierung bedeutet es dagegen eine Herabstufung zu einem Ausführungsgehilfen von Parteioligarchen. (»Oligarchie der führenden Politiker bei geringer Transparenz« nannte Schreckenberger das gegenwärtige Regierungssystem auch am 14.11.1993 bei einem Vortrag vor der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen. Die Koalitionsrunde sei die Magna Charta der Regierungstätigkeit.). Die Regierungsmitglieder fungieren damit als Repräsentanten von Gremien der Parteienkoalition, statt von demokratisch legitimierten Staatsorganen, was Schreckenberger »schwer erträglich« findet. Nicht weniger bedeutsam sei die Einflußnahme von Koalitionsparteien auf den parlamentarischen Entscheidungsprozeß: Wesentliche Regelungen eines Gesetzesentwurfs, die bereits die Billigung der Koalitonsrunde gefunden haben, lassen sich im Parlament nur noch schwer verändern. So wird der Staat nicht aus seinen verfassungsmäßigen Institutionen gelenkt, sondern aus Parteigremien ferngesteuert.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 27-29).

„Wie hatte es doch in einer Rede Hitlers auf dem Reichsparteitag Triumph des Willens geheißen?:  Nicht der Staat hat der Partei zu befehlen, nein, die Partei schafft sich ihren Staat. (»Nicht der Staat befiehlt uns, sondern wir befehlen dem Staate« [Adolf Hitler]Triumph des Willens). Und wie war es in den kommunistischen Diktaturen des Ostblocks?:  »Die Partei führt, der Staat verwaltet.« (Nolte). Nicht die Regierung war also Träger der Macht, sondern das hinter ihr stehende Politbüro, die Partei. Genau hier verläuft die Scheidelinie zwischen der heute so bezeichneten parlamentarischen Demokratie in Gestalt der bloßen Parteiendemokratie und einem Parteienstaat. Bei ihm ist die Macht des Volkes höchstens noch Fiktion und damit zur Fassade verkommen. Tatsächlich herrschen eine oder mehrere Blockparteien, die sich, wozu jede zur Macht gelangte Gruppe neigt, nach außen für das Allgemeine ausgeben (Nolte) und mit dem Staat identifizieren. Die Identifizierung von Staat bzw. Regierung und Parteien bedeutet aber schon begrifflich den reinen Parteienstaat. Wie drückte es Scheuch noch so schön aus: »Es organisiert sich ein parteiübergreifendes Kartell zur Postenverteilung auf Dauer.« (Scheuch[»Wie in der DDR! Wir haben noch mehrere Parallelen zur DDR.«]). »Die entscheidenden handelnden Personen«, ergänzt Schreckenberger »sind durchweg führende Politiker der Parteien. Sie nehmen gleichsam eine Intergrationsfunktion von Regierung, Parlament und Koalitionsparteien wahr. Wir können daher von einer Art Oligarchie der Spitzenpolitiker der Parteien ausgehen.« (Schreckenberger).“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 29-30).

Nicht besser steht es mit dem anderen parlamentarischen Grundaxiom, der Ausbalancierung der Gewalten, so Schreckenberger (Schreckenberger); denn im Parteienstaat gibt es praktisch auch keine Gewaltenteilung. Zum einen wird laut Artikel 63 GG (Artikel 63 GG) und laut Artikel 67 GG (Artikel 67 GG) „der Kanzler vom Bundestag gewählt und kann von ihm jederzeit durch einen anderen ersetzt werden. Durch diesen Zustand ist die Bundesregierung (vgl. die Zusammensetzung laut Artikel 62 GGArtikel 62 GG) technisch auf die Funktion eines Parlamentsausschusses beschränkt. Da auch der Kanzler selbst - nicht zwangsläufig rechtlich, aber praktisch - Parlamentsmitglied ist, rechtfertigt sich für dieses regierungssystem der Begriff Parlamentsregierung. (Dieses parlamentarische Regierungssystem ist nicht zu verwechseln mit der parlamentarischen Demokratie. Der erste Begriff ist eine extreme Unterform des zweiten.). Sie widerspricht der Lehre von der Gewaltenteilung und verzerrt diese bis zur Unkenntlichkeit. (Herzog). Zum zweiten sind Exekutive und Legislative dadurch machtmäßig verbunden, daß sie beide unter dem beherrschenden Einfluß einer Partei oder Parteienkoalition stehen und keine selbständigen Entschlüsse zu fassen pflegen. Regierung und Bundestag werden heute faktisch aus der Parteizentrale der Mehrheitspartei oder der Koalitionsrunde ferngelenkt, was jede Gewaltenteilung zur bloßen Fiktion werden läßt. Durch die verbindende Klammer der Mehrheitspartei(en) verschwindet zwischen den Gewalten jenes Spannungsverhältnis, das für das Funktionieren der Gewaltenteilung grundlegend und unverzichtbar ist. »Wenn sich in der politischen Wirklichkeit eines Staates nicht mehr wie bei Montesquieu Legislative und Exekutive als miteinander echt konkurrierende Gewalten gegenüberstehen, sondern einerseits ein Konglomerat aus Regierung und parlamentarischer Mehrheit und andererseits die Opposition als parlamentarische Minderheit, die zudem durch das Mehrheitsprinzip jederzeit überstimmt werden kann, kann von einer Gewaltenteilung vernünftigerweise nicht mehr die Rede sein.« (Herzog).“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 32-33).

„Das Grundgesetz kennt keine Vorkehrungen dagegen, daß ein und dieselbe Partei die Gesetze macht, anwendet und noch aus ihren Reihen Richter bestimmt, die über die Auslegung des Gesetzes zu wachen haben. Es ist gegenüber der Existenz politischer Parteien fast blind, und in Ausnutzung dieses blinden Flecks konnten diese die Macht über Exekutive und Legislative vollständig und über die Rechtsprechung im ausschlaggebenden Teilbereich der Verfassungsgerichtsbarkeit und der oberen Gerichte usurpieren. Das Grundgesetz nennt die Parteien nur nebenbei in Artikel 21 (Artikel 21 GG), nach dem sie an der politischen Willensbildung mitwirken sollen. Die Schöpfer der Verfassung hielten es für ausreichend, die drei Staatsgewalten institutionell für voneinander unabhängig zu erklären. Es soll keine Gewalt der anderen Anweisungen geben können. Die Fülle der Macht soll auf verschiedene Ämter und Institutionen verteilt und ein System der »checks and balances« geschaffen werden. Die Fülle verschiedener Ämter soll die Amtsträger in ihrer Machtentfaltung hemmen und gegenseitig ausbalancieren. Das für eine ausreichende Sicherung gegen Machtzusammenballungen anzusehen, ist aber naiv, weil es die parteilichen, ämterübergreifenden Machtstrukturen ignoriert und jeden Parteigänger im Amte als bloßen Einzelkämpfer ansieht. Die politischen Parteien spielen sich immer mehr selbst als Interessengruppen in eigener Sache auf. Weil sie die Gesetzgebung, die staatlichen Haushalte und die Exekutive beherrschen, unterlaufen sie die überkommenen Elemente gewaltenteilender Checks and Balances. (Arnim). Schon Montesquieu hatte dieses Konzept als unzureichend mit den Worten verworfen: »Die Ämterfülle mindert das Ämterwesen manchmal. Nicht immer verfolgen alle Adligen dieselben Pläne. Gegensätzliche Tribunale, die einander einschränken, bilden sich. Auf solche Weise hat in Venedig der große Rat die Legislation inne, der Pregadi die Durchführung, die Vierzig die Gerichtsbefugnis. Das Übel besteht aber darin, daß diese unterschiedlichen Tribunale durch Beamte aus der gleichen Körperschaft gebildet werden. So entsteht kaum etwas anderes daraus, als die eine gleiche Befugnis.« (Montesquieu). In Deutschland besteht heute dasselbe Übel: Alle Gewalten sind von Mitgliedern derselben Parteien besetzt. Sie konstituieren letztlich den Staat und zwingen allen seinen Teilenihre Gesetzlichkeit auf. (Arnim). Deren »fettfleckartige Ausbreitung« (Weizsäcker)über alle staatlichen und halbstaatlichen Einflußbereiche bringt es mit sich, daß wir uns - wie im Märchen vom Hasen und vom Igel - am Anblick der staatsparteien tagtäglich erfreuen dürfen, sei es im Bundestag, sei es in der parteiproportionierten Verwaltung, bei den parteiproportionierten Obergerichten oder im Medienbereich, dessen Chefsessel heißbegehrte Beutestücke der Parteien sind. (40-50% der ARD- und ZDF-Mitarbeiter sind Parteimitglieder [Stand: 1991/'92]Scheuch). Das Staats-Parteiensystem hat die klassische Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt, weil alle Gewalten gleichermaßen von partei(an)gehörigen Seilschaften durchsetzt sind, denen Parteiräson vor Staatsräson geht. (Scheuch). Der Parteienstaat läßt die Gewaltenteilung »unwirklich und fassadenhaft« erscheinen. (Arnim). Schon Montesquieu hatte das System der Parlamentsregierung mit den Worten verworfen: »Es gäbe keine Freiheit mehr, wenn es keinen Monarchen gäbe und die exekutive Befugnis einer bestimmten, aus der legislativen Körperschaft ausgesuchten Personenzahl anvertraut wäre, denn diese beiden Befugnisse wären somit vereint. Dieselben Personen hätten an der einen und der anderen manchmal teil -und somit könnten sie immer daran teilhaben.« (Montesquieu). Genau dieser Zustand kennzeichnet die Verfassungssituation des Grundgesetzes. Es gibt hier schon seit November 1918 (!) keine institutionell unabhängige Regierungsgewalt mehr: Die Regierung ist eben nur ein Parlamentsausschuß und kann vom Bundestag jederzeit abgewählt werden.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 33-36).

Wahlbetrug und Feudalismus kennzeichnen Parteipolitiker, Parteien, Parteienstaat. Die Parteien haben ein oligarchisches Feudalsystem gebildet. Damit verwirklichten sich exemplarisch die von Robert Michels schon 1911 beschriebenen Gesetzmäßigkeiten von Parteiorganisationen und die 1923 von Carl Schmitt geübte grundsätzliche Kritik am Parlamentarismus. „Robert Michels fand das »Eherne Gesetz der Oligarchie«, nach dem in jedem Herrschaftssystem nur wenige wirkliche Macht ausüben. Man hat errechnet, daß die Anzahl ... mit 3% - 6% (3-6%) der Bevölkerung immer annähernd gleich ist. Zentrales Problem ist aber, durch welches Ausleseprinzip welche Art von Menschen Zugang zur Funktionselite bekommt und dadurch an der tatsächlichen Ausübung der Herrschaft Teil hat. Daß in der heutigen Bundesrepublik die Art der Auswahl von Berufspolitikern und ihre Karriere die entscheidende Schwachstelle des politischen Systems ist, sieht der Soziologe Erwin Scheuich als nicht kontrovers an. Die Personalauswahl werde durch das Instrument der Wahlliste bestimmt, und hier dominieren Einflußcliquen und Seilschaften. Für den Berufspolitiker wird der Kampf um eine Wiederaufstellung zur persönlichen Existenzfrage, und darum wird er gnadenlos geführt. Hat der Abgeordnete seinen Listenplatz in der Tasche, ist die Wiederwahl meist nur noch Formsache. Was das Volk von ihm hält, kann ihm gleichgültig sein. Das Risiko des Mandatsverlust durch eine Wahl ist mit 2% - 3% der Abegeordneten außerordentlich gering. Die Eigenabsicherung auf einem sicheren Listenplatz wird nach zwei Richtungen durchgeführt. Nach innen richtet der Berufspolitiker seine Loyalität auf seine Seilschaft, allenfalls auf seine Partei aus: Ganze Personalpakete werden in kleinem Kreis informell abgesprochen und die Cliquenmitglieder darauf festgelegt, sich gegenseitig zu wählen. Nach außen wird die Wahl jedes Dritten verhindert. ... Auf Bundesebene und in einer Anzahl größerer Städte haben solche Seilschaften sich bereits zu voll ausgebildeten Feudalsystemen fortentwickelt. Grundlegend für jedes Feudalsystem ist ist der Tausch von Treue gegen Privilegien. Wer auch nur einmal ausschert, wird verstoßen. Wer aber mitspielt und sich der Cliquenräson beugt, darf mit seiner Wiederaufstellung rechnen, denn die Clique benötigt ihn als Baustein ihrer Einflußzone ebenso, wie er auf sie zu seiner persönlichen Existenzabsicherung angewiesen ist. ... Die Parteien haben Quasi-Kartelle gebildet und die Versorgungsposten des staatlichen und halbstaatlichen Bereichs wie eine Beutemasse unter sich aufgeteilt. Sie greifen direkt über sogenannte Wahlkampfkostenerstattungen und andere unmittelbare Zuwendungen in Höhe von mehr als 1 Milliarde DM jährlich in den gefüllten Steuertopf und erzielen damit 60% ihrer Einkünfte. Die Gesetze, die ihnen das erlauben, haben sie im Bundestag selbst beschlossen und reproduzieren den sie umhüllenden Nährspeck ständig selbst wie eien Spinnerraupe ihren Kokon. Rechnet man zu ihrer Beutemasse noch die staatliche Finanzierung ihrer Parteistiftungen mit jährlich 500 Millionen DM, die Fraktionszuschüsse mit 100 Millionen DM und sämtliche Dienstbezüge der unter Verstoß gegen das Leistungprinzip (Artikel 33 GGArtikel 33 GG) Protegierten hinzu, steigt sie ins Unermeßliche. Diese Dienstbezüge sind der wichtigste Gegenstand persönlicher Vorteilnahme. Durch Zugriff auf die Besetzung lukrativer Posten haben die Parteien sich die Ressource »Privilegien« unbeschränkt verfügbar gemacht, um sich der Treue ihrer Günstlinge zu versichern. ... Die Parteien haben den Zugriff auf die öffentlichen Ämter in kaum vorstellbarem Maße monopolisiert. Sie erweitern den zu ihrer Beutemasse gehörenden Kreis systematisch.“  (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 17-21). Kein Wunder, denn (wie schon gesagt): Parteipolitiker haben mit Volk und Demokratie nichts zu tun. Unsere Politiker sind Feinde des Volkes, Feinde der Demokratie, Feinde der Inländer, Feinde der Männer, Feinde der Kinder, Feinde der Paare, Feinde der Familie, Feinde der Nation, Feinde der Gemeinschaft.

Ein Parteienstaat wie der heutige hier, der seinem Volk sogar das freiheitliche Denken im Eigenheim verbietet und obendrein, z.B. wenn er mit seinen propagandistischen Medien hausieren geht, die Lüge verbreitet, er sei freiheitlich, ist der unfreiheitlichste, den man sich überhaupt vorstellen kann. Unsere Politiker vertreten nicht das Volk, das wie Stimmvieh ihnen nur zustimmen darf, sondern nur ihre Parteien aus ihrer Gesellschaft, die den Staat fressen und überhaupt immer mehr expandieren.

Unser politisches System ist der Parteienstaat als ein selbstreferentielles System - ein System, das nur auf sich selbst bezogen ist, nur auf Ereignisse und Veränderungen im eigenen Inneren reagiert -, das man auch Feudalsystem oder Blockparteiensystem (z.B. FDP/CDU/CSU/SPD/Grüne/Linke, abgekürzt: PUP-LinkePUP-Linke) nennen kann. Zu ihm gehört eine jede Partei als ein selbstreferentielles Subsystem, in dem ihre jeweiligen Spitzenpolitiker ein selbstreferentielles Subsubsystem bilden.

Das heutige bundesrepublikanische Blockparteiensystem funktioniert wie die kommunistische SED und die nationalsozialistische NSDAP, also wie ein Einparteiensystem. Und „was uns heute von liberaler Seite mit warnend erhobenen Zeigefinger als abschreckendes Beispiel für einen »starken Staat« vorgehalten wird, nämlich die Herrschaft eines »starken Mannes« von 1933 bis 1945, war aus Sicht der Etatisten das genaue Gegenteil: ein schwacher, ohmächtiger Staat unter der Kuratel einer totalitären Partei.“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 142). „Wer sich erinnert, weiß, daß im Dritten Reich - wie auch in der strukturell ähnlichen DDR - alles das in Reinkultur vorhanden war, was wir auch am Parlamentarismus nicht mögen: eine Art Feudalsystem mit Cliquen und persönlicher Bereicherung der Mächtigen, ein in sich geschlossenes System ohne Chancen für fähige Köpfe mit abweichlerischen Ansichten, kurz: die Herrschaft eines Teils über das Ganze. Wir erinnern uns noch einmal an Hitlers Rede auf dem Reichsparteitag »Triumph des Willens«: Nicht der Staat befiehlt uns - nein, wir die Partei, schaffen uns unseren Staat. Wir befehlen dem Staat und nicht umgekehrt. (»Nicht der Staat befiehlt uns, sondern wir befehlen dem Staate«  [Adolf Hitler]Triumph des Willens).“ (Ebd., S. 138). „Die Partei führt, der Staat verwaltet“, so die Kommunisten. Die Ähnlichkeit zwischen Kommunismus, Nationalsozialismus und Extremliberalismus ist kein Zufall. Wenn Systeme totalitär geworden sind, geht es ihnen nicht mehr um die ursprünglich durchaus gut gemeinten Ziele, sondern nur noch um sich selbst. Um weiterhin existieren zu können, müssen sie expandieren.

„Unser strategisches Ziel kann nur die selbstbestimmte und daher selbstorganisierte deutsche Staatlichkeit sein, deren Aufgabe es ist, die Fundamentalgarantie für den Frieden im Innern und den Schutz nach außen zu übernehmen, die jede Art von politischer Freiheit und Frieden erst ermöglicht. Objekt der Befriedung und des Schutzes ist das deutsche Volk als geschichtliche Größe ....“ (Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S. 152-153). „Das Demokratieprinzip als tragender, aber unverwirklichter Wert des Systems muß zur Angriffswaffe umfunktioniert werden, weil die systemimmanenten Abwehrmechanismen dann nicht greifen. Gibt das System nach und läßt die Volksgesetzgebung zu, öffnet es damit nämlich weit das Tor zu seiner eigenen möglichen Veränderung und Abschaffung durch das Volk. ... Gibt das System aber nicht nach, kann es als undemokratisch entlarvt werden, bis die Zahl seiner Verteidiger so weit abnimmt, daß es dem Veränderungsdruck nicht mehr standhält.“ (Ebd., S. 170-171). Es „genügt die Forderung, dem Volk möglichst umfassende Rechte zur Mitwirkung bei den Fragen einzuräumen, die sein Wohl und Wehe als Ganzes berühren. Volksinitiativen und Volksentscheide sind sowohl über Landes- und Bundesgesetze wie auch wegen administrativer Einzelfragen denkbar wie über die Nutzung der Kernkraft, der Größenordnung des erwünschten Ausländerzu- oder -wegzugs oder den Einsatz der Bundeswehr als Hilfstruppe der UNO bzw. der USA. In der Öffentlichkeit kann für solche Plebiszite das unbestreitbare verfassungsrechtliche Argument ins Feld geführt werden, daß das Grundgesetz in Artikel 20 Abs. 2 (Artikel 20 Abs. 2) einen ausdrücklichen, aber bisher nicht erfüllten Auftrag zur Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt enthält: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.« Die Parteien haben sich bisher gescheut, dem Volk durch Gesetz das in der Verfassung vorgesehene Recht der Abstimmung, also des Plebiszits, in die Hand zu geben. An der Vereinbarkeit dieses Rechts mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) kann es nicht nur keinen Zweifel geben; das Grundgesetz verlangt sogar ausdrücklich danach. Da alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen und dieses nicht nur durch Organe, sondern auch selbst handeln können soll, steht das Volk über seinen Organen, so daß kein Organ von vornherein und ohne triftige Gründe von einem Rückholrecht des souveränen Volkes ausgenommen werden sollte. Wo der Vertrenene selbst entscheiden will, muß der Vertreter zurückstehen.“ (Ebd., S. 176-177). Die Veränderung des Systems kann und muß also vom Volke ausgehen, denn vom System selbst wird sie niemals ausgehen.

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Schweine auf dem Bauernhof

NACH OBEN Anonymisierung politischer Macht im Parteienstaat

Im Parteienstaat wird die eigentliche politische Macht nicht offen demonstriert, sondern im Geheimen praktiziert. Das Parteiengetöse, der Wahlkampfrummel und das gegeneinander gerichtete Propagandafeuerwerk sind volksverdummende Ablenkungsmanöver. Die eigentlichen kapitalistischen Drahtzieher wirken hinter den Kulissen und lassen auf der Bühne ihre Puppen tanzen. Konkret wird diese hintergründige Macht ausgeübt durch Lobbyisten, „Pressure-Groups“, geheime Clubs und Logen sowie ein von der Öffentlichkeit abgeschirmtes Netzwerk von internationalen Absprache- und Lenkungsgremien, die wie geheime Politbüros des Kapitalismus agieren. Angesichts dieser internationalen Absprachegremien, die hinter verschlossenen Türen - streng abgeschirmt von der Presse wie einst die Zentral- und Politikomitees der Kommunisten - nicht über das Wetter reden, sondern entscheidende Weichen der Weltpolitik und Weltwirtschaft stellen, wirken die Geheim-Staatskabinette der Fürsten geradezu wie Institutionen einer landesväterlichen Fürsorge. Eine ganz wesentliche Rolle in diesem kapitalistischen Netzwerk spielen die Medien, deren Topmanager und Eigner sich regelmäßig mit führenden Politikern zu geheimen Treffen unter Ausschluß der Öffentlichkeit versammeln. Ferner gibt es internationale Treffen von Wahlkampfmanagern und Werbestrategen, die ihre Erfahrungen bei der weltweiten Manipulation der Völker auf globale Weise austauschen, abstimmen und perfektionieren.

Wer auf die geheimen Drahtzieher der Politik hinweist, muß sich häufig auch den ironischen Vorwurf der „Verschwörungstheorie“ anhören. („Verschwörungstheorien“ ). Auch die Ironisierung der Kritiker anonymer, d.h. scheinbar namenloser und ungenannter Herrscher in Politik und Wirtschaft gehört zum Geschäft dieser „Insider“. Die wichtigste Aufgabe einer Verschwörung (d.h. nichtöffentliche Geheimpolitik einer Minderheit gegen die Interessen der Mehrheit) besteht darin, dem Rest der Welt einzureden, daß es überhaupt keine Verschwörung gibt außer in den Köpfen von „Phantasten“ und „Psychopathen“. Die „Verschwörungshumoristen“ sollen in diesem finanzdemokratischen System der Drahtzieher und Kulissenschieber das gesunde Mißtrauen im Volke gegen undurchsichtige Machtverhältnisse und eine vielfach unerklärliche volksfeindliche Politik durch Ironisierung entwaffnen. Dies gelingt um so leichter, da anonyme Macht nahezu unangreifbar ist, weil genaue Fakten nur schwer zu erhalten sind. Die Anonymisierung politischer Macht stellt eine unerträgliche Beeinträchtigung der von den Parteidemagogen unentwegt beschworenen „Öffentlichkeit“ dar. Dies bestätigte in einem Gespräch am 15.03.1992 mit der Zeitschrift „Europa vorn“ der Parteienkritiker Erwin Scheuch mit folgenden Worten: „Es ist auch Bestandteil des Systems, daß einige ganz entscheidende Leute von den Medien nicht herausgestellt werden; sie verstecken sich. Eine bestimmte Anzahl von ihnen taucht nie in der vorderen Front auf.“ Sollte sich doch einmal der Volkswille in eine von den „Anonymen“ nicht gewünschte Richtung entwickeln, dann bieten vom Volke nicht gewählte sogenannte „Verfassungsgerichte“ die Gewähr einer Kurskorrektur. So las man am 04.10.1999 im Berliner „Tagesspiegel“ die folgenden aufschlußreichen Zeilen anläßlich des FPÖ-Wahlsieges in Österreich: „Spätestens die Gerichte würden die von Haider (FPÖ-Chef) versprochenen Gesetzesprojekte stoppen. Und selbst wenn sie versagten, blieben immer noch die Institutionen der Europäischen Union“. Mit anderen Worten: Es wird zugegeben, daß die Aushebelung des nationalen Wählerwillens durch nichtgewählte internationale Drahtzieher zum Instrumentarium des Parteiensystems gehört.

NACH OBEN Cliquen- und Klüngelwirtschaft im Parteienstaat

Die Vertrustung des Parteienkartells und die Anonymisierung der politischen Macht sind die entscheidenden Rahmenbedingungen für die alle Lebensbereiche des Volkes überwuchernde Cliquen- und Klüngelwirtschaft. Cliquenartige Seilschaften von Karrieristen und Postenjäger aus Politik und Wirtschaft teilen den Staat als Beute unter sich auf. Sie schieben sich gegenseitig die lukrativsten Posten zu. Man findet ihre Exponenten als Aufsichtsräte und Verwaltungschefs in Altenheimen, Krankenhäusern, Wohnungsbaugesellschaften, Kommunalbetrieben, Lottogesellschaften, Landesbanken, Rundfunk- und Fernsehgesellschaften sowie in der Privatwirtschaft. In die nähere Auswahl kommt nur der Kandidat mit dem richtigen Partei- bzw. Gesangbuch und / oder den entsprechenden Verbindungen zur Freimaurer-Loge und ihren diversen Vorfeldorganisationen. In den Parteien gibt es einen inneren Kreis, der durch manipulierte Kandidaten- und Delegiertenauswahl mittels Einheitslisten den einfachen Mitgliedern den Weg nach oben versperrt. An der Spitze dieser Cliquen und Klüngel steht in Deutschland ein „Einflußzirkel von 600 Personen“, der die Staatsgeschäfte, d.h. das Geschäft mit dem Staat untereinander abwickelt. Diese von der Parteienkritikerin Ursula Hoffmann-Lange genannte Zahl (vgl. Wolfgang Grunwald, Prinzip Verantwortungslosigkeit, in: Junge Freiheit, 12.12.1997) erwähnt auch der Parteikritiker Erwin Scheuch 1992 in einem „15-Thesen-Papier zu einer Erneuerung der politischen Führung“. Seiner Auffassung nach gibt es in Deutschland schon lange einen „zentralen Einflußzirkel von nicht ganz 600 Personen“: 40% Politiker, 12% Ministerialbürokraten, 8% Gewerkschafter, 8% Wirtschafts(verbands)führer, 8% Unternehmer. Das Feld beherrschen Berufspolitiker, die im Interesse ihrer Karriere drei Dinge benötigen:
1.) das Wohlwollen eines reichen Kapitalgebers,
2.)die Gunst der Medien,
3.)in der eigenen Partei eine Seilschaft aus Unterstützern durch diverse Gefälligkeiten (z.B. Vergabe staatlicher Aufträge an private Betriebe).
Diese Seilschaften haben sich auf Kommunal- und Bundesebene zu regelrechten Feudalsystemen entwickelt, also einem Tausch von Privilegien gegen Treue („Hörigkeit“, um es deutlich zu sagen). Häufig lassen sie an ihrer Spitze „Feudalherren“ entstehen, die sich eine eigene Klientel aufbauen. Für diese gilt, daß auch ein einmaliges Ausscheren mit Verstoßung geahndet wird. Wer aber „drinnen“ bleibt, hat ausgesorgt.

Ein großer Teil dieser Cliquen und Klüngel veranstaltet seine Kungel-Runden in Zirkeln, die ihre Wurzeln nicht mehr im Volke haben. Diese „moderne Elite“ verkehrt nicht in bodenständigen Turn-, Gesangs- oder Schützenvereinen. Sie bevorzugt statt dessen kosmopolitische Vereinigungen, die den „Duft der großen weiten Welt“ um sich herum verbreiten, auch wenn es sich nur um den fauligen Gestank der Korruption und Mauschelei handelt. Wer in diesen Kreisen einer sich weltbürgerlich spreizenden Politschickeria verkehrt, verliert zwangsläufig den Kontakt mit dem Mann und der Frau auf der Straße und am Stammtisch. „Stammtisch“ gilt in bundesrepublikanischen Politikerkreisen als Schimpfwort, obwohl die Eckkneipe den Volkswillen tausendmal besser widerspiegelt als jedes Parlament.

Eine der übelsten Formen der Cliquen - und Klüngelwirtschaft ist das Lobbyisten-Unwesen. Der Spiegel hat einmal festgestellt, daß jedem Abgeordneten in Bonn zwanzig Korrumpierer (Lobbyisten) gegenüberstehen. Sie sind die unsichtbaren „grauen Eminenzen“, die den Abgeordneten bei der Gesetzgebung die Feder führen. Vielfach sind sie als „Gutachter“ oder „Berater“ getarnt. 620 Anwaltsbüros und PR-Agenturen bearbeiten im Interesse in- und ausländischer Mandanten den US-Kongreß und mischen bei der Gesetzgebung mit. Über eine ganz besonders energische Lobby verfügen die jüdischen Gemeinden in Deutschland und in aller Welt. In den USA hat es die jüdische AIPAC als einflußreichste Lobby aller Zeiten geschafft, den gesamten Staat zu infiltrieren, Kongreß, Senat und Regierung mit ihren Vertrauensleuten zu unterwandern. Diese US-Macht dient allen Juden in der Welt als das wirkungsvollste Druck- und Drohmittel, um ihre Lobbys in den jeweiligen Ländern und damit auch und gerade den Staat Israel zu unterstützen. Deswegen hört man bei uns in den Medien mit Bezug auf Deutschland die antinational(istisch)sten Töne überhaupt und mit Bezug auf Israel die national(istisch)sten Töne überhaupt; denn Israel, also der Zionismus, d.h. der jüdische Nationalismus müsse unbedingt unterstützt und verteidigt werden, während Deutschland höchstens „am Hindukusch verteidigt“ werden dürfe (was natürlich nicht geht; gemeint ist also, daß es NICHT verteidgt werden dürfe). Bei uns herrschen nur noch Verbrecher. So ist es auch kein Wunder, daß zu den Cliquen und Klüngeln kriminelle Banden gehören. Einige Schlaglichter beleuchten die Kumpanei zwischen dem Parteienkartell und dem organisierten Verbrechen: In Italien ist in den letzten Jahren nahezu die gesamte politische Elite des Nachkriegsparteienstaats wegen ihrer Verstrickungen in ein kriminelles Netzwerk aus Mafia, Freimaurerei und Vatikanbank hinter Schloß und Riegel gelandet. Dies ist weniger ein Ergebnis einer „demokratischen Selbstreinigung“, sondern beruht auf Racheakten und Bandenkämpfen untereinander. Der Fall Marc Dutroux in Belgien beweist auf schlimme Weise, daß die mafiaartigen Strukturen innerhalb des Parteienkartells nicht rein wirtschaftlicher sondern auch sexuell abartiger Natur sein können. Die mangelhafte polizeiliche Ermittlungsarbeit im Falle der Kinderschänderbande um Dutroux und die offensichtlichen Vertuschungsversuche hoher politischer Stellen brachte die belgische Bevölkerung gegen das Parteien-Establishment in Brüssel zu wochenlangen Protestdemonstrationen auf die Straße. Bis heute sind die sexuell abartigen Seilschaften, die für die Vertuschung der sogenannten „Ermittlungspannen“ verantwortlich sind, weder enttarnt noch zur Verantwortung gezogen worden. Zur Beruhigung der Öffentlichkeit setzt man dann eventuell einmal Untersuchungsausschüsse ein, die sich unentwegt vertagen, um sich dann später im Vertrauen auf das schlechte Gedächtnis des Wählers ergebnislos aufzulösen. Ähnliche kriminelle Verstrickungen der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland in das organisierte Verbrechen können nur vermutet werden. Anhaltspunkte geben Beschwerden der Polizei, daß sie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität von der Politik im Stich gelassen wird. Durch liberales Straf- und Ausländerrecht und die Öffnung aller Grenzen ebnet die Politik dem organisierten Verbrechen alle Wege. Auch die Einführung des Euro (1999 als Buchgeld, 2002 als Bargeld) diente vornehmlich der beschleunigten Verschiebung von Gewinnen aus kriminellen Geschäften in alle Welt. So wie nachweisbar die Wirtschaft immer mehr zu einer Geldwaschanlage für Unterweltkonzerne verkommt, so bleibt auch die Politik von dieser Entwicklung nicht verschont, obendrein als die Parteien in ihrer wurzellosen Struktur jede Art von Korruption und Durchstecherei ermöglichen und begünstigen. Als der Chef des LKA in Düsseldorf, Hans-Werner Hamacher, 1967 erstmals über Ansätze organisierter Kriminalität sprach, bekam der von seinem zuständigen Innenminister einen Maulkorb verpaßt. Dagobert Lindlau kam in seinem 1987 erschienen Buch „Der Mob“ zu dem Ergebnis, daß die Polizei in der Bundesrepublik Deutschland aus irgendwelchen Gründen, die er entweder nicht kennt oder nicht nennen will, die Existenz einer aus den USA und Italien übergreifenden Bandenkriminalität vielfach bestreitet. Berüchtigt ist die offene Allianz zwischen Mafia und Roosevelt in der Zeit des 2. Weltkrieges. Die Mafia schlug Streikunruhen in us-amerikanischen Rüstungsbetrieben nieder, finanzierte Bombenflugzeuge (US-Piloten, die über Deutschland abgeschossen wurden, trugen auf ihren Bomberjacken die Inschrift „Murder Inc.“) und zogen mit der US-Armee 1944 in Italien wieder ein, aus dem sie einige Jahre zuvor von Mussolini ausgewiesen worden waren.

Da die Cliquen- und Klüngelwirtschaft mit ihrem dichten Netzwerk von Absprachen und Postenschieberei jede wechselseitige Kontrolle der politischen Ebenen (Gesetzgebung, Ausführung und Rechtsprechung) verhindert, bedeutet sie faktisch die Aufhebung der Gewaltenteilung. Wie soll z.B. ein Richterstand unabhängig von den Parteien über die Parteien urteilen, wenn er selbst durch die Parteien (siehe: Richterwahlausschüsse) seine Berufung erhält. Das Schlimme an dieser Cliquen- und Klüngelwirtschaft besteht darin, daß sich in diesem Sumpf aus Beziehungen und Bestechungen keine staatspolitisch wertvolle Führungselite entwickeln kann, sondern nur der Wildwuchs von geldgierigen und egoistischen Einflußcliquen ohne Vaterlandsliebe, die den Staat für ihre privaten Geld- und Machtmauscheleien mißbrauchen. Cliquen- und Klüngelwirtschaft bedeutet auch die Verfilzung von Wirtschaft und Politik, von Aufsichtsratsposten und Abgeordnetenmandat. Unter solchen Umständen befiehlt nicht mehr die Politik der Wirtschaft sondern die Wirtschaft mißbraucht die Politik für ihre privategoistischen Individual- und Konzerninteressen.

NACH OBEN Vermarktung des Staates und Globaldiktatur

Der Liberalismus ist grundsätzlich staatsfeindlich. Als Händlerideologie ist ihm der Markt wichtiger als der Staat, der den egoistischen Triebkräften des Marktes im Interesse des Gemeinwohls Grenzen zu setzen hat. Der Liberalismus muß daher den Staat im Markt auflösen. Diesen Prozeß erleben wir heute in Deutschland und anderen liberal-kapitalistischen Ländern der Erde als „Verschlankung des Staates“, „Entstaatlichung“, „Deregulierung“, bzw. „Liberalisierung“. Hinter diesen Schlagwörtern verbirgt sich die Auslieferung staatsregulierter Bereiche an private Spekulanten, Börsenjobber und Geschäftemacher. Die unter Otto von Bismarck (Bismarck) vollzogene Verstaatlichung von Eisenbahn, Post und kommunalen Versorgungsbetrieben („Gemeindesozialismus“) wird heute im Rahmen der sogenannten „Privatisierung“ rückgängig gemacht. Mit Recht bezeichnet der Volksmund diese Privatisierung als „Verschleuderung des Tafelsilbers“. Um kurzfristige Etatlöcher zu stopfen, verzichten die „Privatisierer“ auf langfristige Einnahmen aus den Staatsbetrieben. Sie gleichen damit einem Bauern, der Zahlungsschwierigkeiten durch den Verkauf seiner Acker überbrückt bzw. die Kühe verkauft, die ihm die Milch geben. Dieses Verhalten der Bundesrepublik Deutschland ist aber nur erklärlich, wenn man weiß, daß die staatlichen Etatschwierigkeiten nur der vorgeschobene Vorwand für den Verkauf des Staats- bzw. Volkseigentums sind. Bereits vor 1933 wollten auch die Berliner „Stadtväter“ die kommunalen Betriebe der internationalen Hochfinanz ausliefern. Die nationale Machtübernahme konnte die Durchführung dieser Pläne leider nur stoppen, aber aufgrund des verlorenen Krieges nicht verhindern.

Natürlich werden nur die Filetstücke verkauft. Die Zuschußbereiche, die von den Überschußbereichen finanziert wurden, verbleiben dem Staat. So erhält die Bahn AG den ICE und die Fernstrecken, der regionale Nahverkehr verbleibt wegen seiner defizitären Lage bei den Kommunen. Bei der Post ist es ähnlich. Der lukrative Telefonbereich wird AG, der defizitäre Paketbereich bleibt staatlich. Damit ist ein Lastenausgleich innerhalb der Staatsbetriebe aus sozialen Gründen nicht mehr möglich. Diese Zuschüsse müssen also die Steuerzahler übernehmen, die auch zusätzlich für die Leistungen der privatisierten Staatsbetriebe Mehrwertsteuer zahlen müssen, die bei einem staatlichen Betrieb als „Hoheitsbetrieb“ früher nicht erhoben wurden. Selbst die nun abzuführende Gewerbesteuer entspricht nicht früheren Gewinnabführungen an die Staatskasse. Die Gewinnausschüttungen an die Aktionäre mindern das Investitionskapital und führen wahrscheinlich auf lange Sicht zur Einschränkung flächendeckender Versorgung insbesondere der ländlichen Gemeinden. Die Sozial- und Gemeinnützigkeitsfunktion weicht dem Prinzip der privatkapitalistischen Rentabilität. Das Gefälle zwischen Stadt und Land vergrößert sich, weil moderne Kommunikationssysteme nur noch in Ballungsgebieten installiert werden. Zu den fanatischsten Verfechtern der Privatisierung gehören auch die Sozialdemokraten. So verkündete 1997 die Berliner SPD-Finanzsenatorin Fugmann-Heesing, sie sei glücklich über den Verkauf der Bewag an us-amerikanische Investoren. Damit werde Berlin wieder ein Stück internationaler und die US-Amerikaner hätten von Berlin aus die Möglichkeit, in den europäischen Energiemarkt einzusteigen. Mit dieser Position haben sich die Sozialdemokraten wieder einmal als willige Helfer der Wallstreet erwiesen. Das Wort „Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!“  aus der Weimarer Zeit hat seine Aktualität nicht verloren.

Als nächstes wird in Deutschland die Privatisierung der staatlichen Rentenversicherung und ihre Auslieferung an private Versicherungskonzerne erfolgen. Hier wird zunächst ein Stufenprogramm halbstaatlich- halbprivater Zwischenlösungen angepeilt. Die Auflösung der Pflichtinnungen und die Öffnung des Taximarktes für internationale Taxikonzerne und ausländische Lohnkutscher ist mit Sicherheit auch in nächster Zeit zu erwarten. Desgleichen die Liberalisierung des Handwerks durch Wegfall der Meisterprüfung. Auch die Privatisierung des Sicherheitsmarktes schreitet zügig voran. Schon heute ist die bewußt untergerüstete Polizei nicht in der Lage, der explodierenden Kriminalität Herr zu werden. Hier öffnet sich ein riesiges lukratives Betätigungsfeld für private Sicherheitsdienste. Selbst die Privatisierung von Gefängnissen ist geplant. Die Zurückdrängung des öffentlichen Nahverkehrs zugunsten des gewinnreichen Individualverkehrs im Interesse der Auto- und Mineralölfirmen ist in vollem Gange. Im Endeffekt bedeutet die Privatisierung des Staatseigentums die Kommerzialisierung sozial sensibler Bereiche, die Umwandlung öffentlicher Investitionen in private Aktionärsgewinne, die Vernachlässigung ehemals öffentlicher Versorgungs- und Transportnetze, Massenentlassungen von Staatsbediensteten und Betrug an den Konsumenten durch Preiserhöhungen und Leistungsverschlechterungen. Warnendes Beispiel sind die verrotteten Eisenbahnen in England und in den USA, der erbärmliche Zustand der elektrischen Überlandversorgung, die bei jedem Unwetter zusammenbricht und weite Teile der USA in Dunkelheit taucht.

Die Entmachtung des Nationalstaates durch ein Geflecht internationaler Abkommen und Institutionen führt letztendlich zur Abschaffung der letzten Reste an Demokratie. Eine funktionierende Volksherrschaft bedarf nationaler Grundbedingungen wie Überschaubarkeit des Territoriums und Homogenität der Bewohner. Die Demokratiedefizite, die wir heute schon auf nationaler Ebene am Parteienstaat kritisieren‚ können sich auf internationaler Ebene nur noch verstärken. Man stelle sich einmal eine 5%-Klausel auf kontinentaler bzw. globaler Ebene vor. Auch das machtlose Scheinparlament der EU ist auf sehr undemokratische Weise zustandegekommen. So vertritt z.B. ein luxemburgischer Abgeordneter im Euro-Parlament 40000 Wähler und ein deutscher Abgeordneter ungefähr 850000 Wähler (wenn ein deutscher Abegordneter auch nur 40000 Wähler verträte, müßten im Euro-Parlament statt 99 mindestens 2100 [!] deutsche Abegordntete vertreten sein, und wenn ein luxemburgischer Abgeordneter auch 850000 Wähler zu vertreten hätte, dann dürfte nur ein halber [!] luxemburgischer Abgeordneter im Euro-Parlament vertreten sein). Die EU-Mammutbürokratie ist eine weit entfernte, über den Völkern schwebende Raumstation, die sich jeder Kontrolle entzieht. Diese Art von zentralisierter internationaler Großbürokratie erleichtert kleinen herrschsüchtigen Minderheiten Korruption und Einflußnahme. Zentrale internationale Schaltstellen und Schlüsselstellungen vereinfachen die Unterwanderung der Politik durch das bewegliche Kapital. Die nationalen Staatsapparate müssen nicht mehr einzeln geschmiert werden - man kann nunmehr die politischen Institutionen im Paket erwerben. Übrigens: 80% aller europäischen Gesetze entstehen heute schon in Brüssel.

Die Welt wird heute von einem demokratisch nicht legitimierten und in keiner Verfassung vorgesehenen internationalen Netzwerk finanzkapitalistischer Art überzogen, das in massiver Weise die Kontrolle über die Völker an sich gerissen hat. Wir denken dabei an IWF, Weltbank, NAFTA, GATT, WTO u.v.a.. Während IWF und Weltbank die von internationalen Spekulanten ausgelösten Wirtschaftskrisen (wie 1998 in Asien) ausnutzen, um die Völker unter ihre Zinsknechtschaft zu zwingen (Mehr), dienen Freihandelsabkommen der Marktöffnung und dem Investitionsschutz der internationalen Konzerne. Endziel ist die Unterhöhlung der nationalen Wirtschafts- und Währungssouveränität und die Beseitigung nationaler Kultur- und Konsumgewohnheiten im Interesse eines einheitlichen Weltmarktes. Vor unseren Augen entwickeln sich mit rasender Schnelligkeit die Strukturen einer kommerziellen Weltdiktatur, in deren Mittelpunkt nicht mehr Völker und Nationen, sondern die Banken und Börsen stehen. In diesem enggeknüpften kommerzialistischen Weltsystem sind die Völker nicht mehr handelnde Subjekte sondern Objekte wirtschaftlicher Rentabilitätsberechnungen. Das Volk ist nicht mehr der „Souverän“, sondern eine dumpfe wirtschaftliche Verwertungsmasse.

Bereits die deutschen Romantiker (Vgl. Romantik) warnten Anfang des 19. Jahrhunderts vor dem Kommen einer „Weltrepublik der Händler“. Heute, 200 Jahre später, wird dieser Alptraum Wirklichkeit. Die bunte und vielgestaltige Welt der VIELEN VÖLKER verwandelt sich unter der Parole der „EINEN WELT“ in den einen und unteilbaren Weltmarkt der Kapitalfonds, Großbanken‚ Konzernmonster und Megaspekulanten (Soros). Deren totalitäre Marktmacht vernichtet die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Völker. Der Parteienstaat ist die entscheidende Etappe auf diesem Wege zur Weltdiktatur der Superreichen. Dieser Entwicklungsprozeß zu einem solchen „Weltimperium“ gehört zur Geschichte der abendländischen Kultur, zur Globalisierung der abendländischen Kultur, und findet seinen Höhepunkt als Abschluß der erst unlängst begonnenen Phase des Globalismus (Cäsarismus oder BefruchtungCäsarismus oder Befruchtung). Politökonomisch gesprochen heißt das leider, daß in dem System offener Märkte und Gesellschaften der Nationalstaat als sozialer Raum der wirtschaftlichen Sicherheit und demokratischen Selbstbestimmung der Völker nichts mehr zu suchen hat.

Erdkunde-Unterricht in der Zukunft
E r d k u n d e - U n t e r r i c h t  i n  d e r  Z u k u n f t  ( v i e l l e i ch t  s c h o n  2 0 5 0 ) ?
Die Übertragung der nationalen Währungs-, Wirtschafts-, Rechts- und Wehrhoheit an internationale Zentralen soll den Völkern im Falle einer Weltwirtschaftskrise die Heimkehr zu nationaler Autarkie und nationaler Selbsthilfe versperren. An die Stelle von nationaler Selbsthilfe tritt nun die Zinsknechtschaft durch Zwangskredite seitens der Weltbank mit dem IWF als Weltkonkursverwalter ganzer Völker und Kontinente. Die geplanten „Vereinten Staaten von Europa“ sind nur ein Baustein für den neuen Weltstaat. Es ist Unsinn, wenn uns hier von eingeweihter Stelle die Illusion einer „Festung Europa“ (wir brauchen zwar eine, aber sie muß gegen jegliche Eroberung errichtet werden„Festung Europa“) vorgegaukelt wird, die angeblich zu den USA in einem Konkurrenzverhältnis stehen soll. Dies wäre eine Neuauflage nationalsozialistischer Europa-Politik, die aber von den heutigen deutschen US-Vasallen kaum zu erwarten ist. Die wohlwollende Haltung der USA zu dem Pan-Europa-Projekt beweist zur Genüge, daß die USA einen Wirtschaftsblock nicht gegen, sondern mit Europa anstreben. Ein den USA überlegener autarker Großraum würde die USA nämlich zu einer insularen Randlage verurteilen und wäre für sie nicht hinnehmbar. Die heutigen Euro-Konzepte sind dagegen für die USA harmlos. Außerdem besteht die Zielsetzung, den Euro zum Bestandteil einer Weltwährung zu machen und die EU in eine transatlantische Freihandelszone (TAFTA) zu überführen. Die Zerstörung der Nationalstaaten in Europa erfolgt durch eine Zangenoperation aus supranationalem „Zentralismus“ und subnationalem „Regionalismus“. Die Zentralisierung erfolgt durch eine internationale Bürokratie (nach dem Beispiel „Brüssel“) und die „Regionalisierung“ durch sogenannte grenzüberschreitende „Euro-Regionen“.

NACH OBEN Parteienstaat als Repressionsstaat führt zu noch mehr Parteienverdrossenheit

Der Parteienstaat sperrt seine Gegner nur in den seltensten Fällen in Konzentrationslager (Beispiele: USA-Bürgerkrieg, Englands Burenkrieg, alliierte Internierungslager vor, während und nach der Weltkriegszeit [1914-1945]). Er nimmt sie nicht in Massen gefangen, sondern isoliert sie und erledigt sie hinterrücks. Dies nimmt den Opfern den Status des öffentlichen politischen Märtyrers. In seiner Isolierung kann das Opfer weder auf öffentliche Aufmerksamkeit noch auf die Solidarität von Leidensgenossen oder Sympathisanten hoffen.

Was einst für die „Heilige Inquisition“ der Ketzer war, ist heute der „Verfassungsfeind“. Beliebt ist auch der Spruch, der in der französischen Revolution die Herrschaft des Fallbeils begründete: „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!“ Wer oder was das auch immer sein mag, unterliegt der Definitionsmacht der etablierten Parteien.

An die Stelle des NS-Schlagworts vom „Untermenschen“ ist heute das demokratische Haßwort vom „Unmenschen“ getreten. Während das Wort „Untermensch“ das Menschsein - wenn auch in unterwertiger Form - nicht völlig abspricht, ist das Wort „Unmensch“ die totale Negierung des Menschseins überhaupt. Unmensch ist kein Mensch und daher irgendwann auch nicht mehr als ein solcher zu behandeln. Auch der Nonsens-Imperativ, daß man „Mensch sein“ solle, verrät lediglich, wie sehr diejenigen, die ihn propagieren (die Nonsens-Imperatoren) oder an ihn glauben, extrem antimenschlich sind, d.h. eine extrem gegen den Menschen gerichtete Politik verfolgen, denn er suggeriert den Glauben an die Existenz seines Gegenteils, obwohl die Einteilung der Menschen in Menschen und Unmenschen ein Widerspruch, eine Kontradiktion, eine Unmöglichkeit ist, denn kein Mensch kann Mensch und Unmensch zugleich sein!Ähnliche Beispiele

Das vernichtendste Urteil über den deutschen Parteienstaat - von seinen Führungscliquen euphemistisch als „Demokratie“ verherrlicht - fällte Hans Herbert von Arnim (Arnim) in seinem Buch „Staat ohne Diener“ (Arnim):
„Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen. Besonders kraß ist es auf der Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen.“ (Arnim).
Der Parteienstaat leidet nicht an Konstruktionsfehlern, denn er ist ja selbst ein Konstruktionsfehler. Sicher nicht im Sinne seiner liberalen Erfinder und kapitalistischen Nutznießer, wohl aber unter dem Gesichtspunkt einer umfassenden Vertretung des Volkes in allen seinen sozialen Schichtungen auf allen politischen Ebenen. Diese Volksrepräsentanz kann ein Parteienstaat niemals verkörpern.

Das Hauptübel des Parteienstaates sind die Parteien selbst: Die Parteien sind Vereine zur Privatisierung des Staates im Interesse ihrer kapitalistischen Geldgeber. Sie bilden ein untereinander verfilztes System der institutionalisierten Korruption. Die Parteien sind wurzellos. Sie haben keine Bindung an Volk und Heimat. Geschichtlich sind sie nicht unmittelbar aus dem Volke entstanden. Ihr Entstehen verdanken sie vielmehr der politischen Klüngelwirtschaft von Clubs und Logen, die vielfach auf übernationaler Ebene in „Internationalen“ miteinander verwoben und vernetzt sind. Die Parteien dieser „Internationalen“ werden auf gespenstische Art und Weise durch kapitalistische Geldgeber und Machthaber aus dem Hintergrund einheitlich gesteuert. Mithilfe dieses Parteiensystems gaukelt der politische Kapitalismus dem Volk Alternativen vor und fängt Proteststimmungen ein. Mithilfe dieses Parteiensystems kann das Kapital seine politische Macht aus einer Hand in die andere verlagern, ohne sie aus der Hand zu geben. Das westlich-liberal(istisch)e Parteiensystem ist ein Subsystem des Imperialismus der USA. Mit der Parole von „Demokratie und Marktwirtschaft“ wird es allen Völkern übergestülpt. „Demokratie“ bedeutet ein usa-höriges Parteiensystem (Parteienstaat) und „Marktwirtschaft“ offene Märkte für die Überschußproduktion der USA.

In allen Parteienstaaten wächst die Parteienverdrossenheit des „Wählervolks“, und zwar proportional zu den kapitalistischen Krisenerscheinungen. Wahlenthaltungen von bis zu 60% (auch und gerade in den USA) sind keine Seltenheit. Die Mitarbeit in den Parteien beschränkt sich auf kleine Minderheiten. Der größte Teil der Wählerschaft ist ohnehin der Meinung, daß die Entscheidungen an ganz anderer Stelle fallen und der „Konkurrenzkampf“ der Parteien nur ein vorgetäuschtes „Wahltheater“ darstellt, weil alle Entscheidungen bereits hinter den Kulissen gefallen sind. Mit jedem Tag wächst die Anzahl derer, die den Parteienstaat für unfähig halten, die gravierenden Probleme von Arbeitslosigkeit, Überfremdung, Verschuldung, Kriminalität u.s.w. zu lösen. Dabei kann man Lösungen von den Politikern des Parteienstaat schon deshalb nicht erwarten, weil sie als kapitalistische Erfüllungsgehilfen für diese Probleme verantwortlich sind und jede Alternative zu ihrer Katastrophenpolitik wütend und militant bekämpfen.

Der Liberalismus ist staatsfeindlich. Für ihn ist der Staat ein Relikt aus alter Zeit, der einer hemmungslosen Entfaltung des ökonomischen Eigennutzens hindernd im Wege steht und daher schrittweise abgeschafft werden muß. Wo der Staat noch in Überresten vorhanden ist, ist er Tummelplatz und „Clearing-house“ kapitalistischer Interessengruppen, die im Parteiensumpf im Trüben fischen. Der liberale Staat ist der Unstaat schlechthin. Wo er halbwegs noch funktioniert, da verdankt er dies ausschließlich vorliberalen Traditionen und Ordnungsvorstellungen. Als „Interessenbörse“ ist der liberale Unstaat zu großen Kultur- und Gemeinschaftsaufgaben nicht in der Lage. Er bündelt nicht, sondern spaltet und zersplittert.

Meinungsfragen ergeben einen immer höheren Prozentsatz von Deutschen, die das Parteiensystem nicht mehr für fähig halten, die Krise unseres Landes zu bewältigen. Das Verdikt (Strafurteil) trifft alle Parteien gemeinsam. Nicht das Parteiensystem befindet sich in einer Krise; das Parteiensystem ist die Krise und ursächlich verantwortlich für den desolaten Zustand, den es permanent anrichtet. Parteienverdrossenheit hat nichts mit Politik- oder Demokratieverdrossenheit zu tun. Mit Recht sehen sehr viele Menschen heute die Demokratie, d.h. das Demokratiechen, was von ihr noch übrig ist, durch die Parteienherrschaft bedroht.

Die heute überall spürbare Vertrauenskrise ist Ausdruck einer Glaubwürdigkeits- und Legitimationskrise. Das Volk glaubt nicht mehr an die Versprechungen und identifiziert sich immer weniger mit dem System: explosionsartige Zunahme von Schwarzarbeit und Steuerverweigerern (!), einer Überfremdungskrise, einer Wirtschafts- und Finanzkrise. Mit der Einführung des Euro (1999 als Buchgeld, 2002 als Bargeld) sind eine Währungskrise und der endgültige Abschied des Volkes von den Parteien quasi vorprogrammiert. Objektive Merkmale der Parteienverdrossenheit sind Massenaustritte aus den etablierten Parteien, Wahlenthaltung (Nichtwähler bilden in Deutschland die „stärkste Partei“, in den USA gehen über 50% der Bevölkerung nicht zu Wahlen), Distanz der Jugend zu einem als veraltet und unverständlich empfundenen System, Anwachsen parteifreier Zonen im Gemeindebereich durch Zunahme kommunaler Wählervereinigungen und die Wahl parteifreier, sachkompetenter einheimischer Kandidaten.

Obwohl das System sich selbst als das einzig wahre heiligspricht und auch mit Verfassungsschutzmethoden Kritiker mundtot machen möchte, äußern sich Parteienkritiker immer offener. Vielfach geht es ihnen nicht mehr um das bloße Anprangern von Mißständen, sondern auch um strukturelle Veränderungen, wie Direktwahl von Bürgermeistern und auch Ministerpräsidenten, die sich auf das Volk stützen können und daher nicht mehr auf die Personalwünsche von Partei und Fraktion Rücksicht nehmen müssen. Ein Sturz von Ministerpräsidenten z.B. durch das Parlament (man denke z.B. an die Ablösung von Jörg Haider als Landeshauptmann von Kärnten durch Parteiintrigen des Kärntner Landtages) wäre nicht möglich. Die Einflußnahme aller möglichen Interessentengruppen könnte verringert werden. Wesentlich an diesen Vorschlägen ist die zunehmende Ausschaltung der Parteien, die Sicherung einer direkten Einflußnahme der Bevölkerung ohne Verfälschung durch Parlamentsintrigen, die Versachlichung und Entpolitisierung der Verwaltung. Auch die Qualität der politischen Führung könnte sich verbessern, wenn ortsbekannte alteingesessene und bewährte Wahlkandidaten durch das Volk aufgestellt und gewählt würden.

Erstes Anzeichen eines Wandels vom Parteien- zum Volksstaat ist die Herausbildung „parteifreier Zonen“. Ihre Kennzeichen sind: Bildung örtlicher Wählervereinigungen, Durchsetzung von Direktkanditaturen, Initiativen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, eine orts- und bürgernahe Personalpolitik. Auf diese Weise kann der Parteiensumpf schrittweise ausgetrocknet werden. Parteienkritiker sollten sich zu Systemkritikern fortentwickeln. Die Idee eines „Kein-Parteien-Staates“ darf kein Tabu sein.

Mit der wachsenden kapitalistischen Weltkrise stellt sich die Systemfrage unerbittlich. Mag auch der US-Ideologe Francis Fukuyama in seinem gleichnamigen Buch den Liberalkapitalismus als das „Ende der Geschichte“ (Fukuyama) bejubeln, die Geschichte wird auch über ihn hinweggehen. Der Parteienstaat muß endlich beseitigt werden, denn er war und ist so überflüssig wie ein Kropf. Es lebe die Alternative zu diesem System, das gefährlicher als alle anderen Systeme vor ihm und nicht zuletzt auch für die Mehrheit (94-97%!Macht und Ohnmacht) der globalen Bevölkerung sehr gefährlich ist.

*

NACH OBEN Schlußfolgerungen

Machen wir uns nichts vor: Das gesamte Abendland hat erschreckend niedrige Geburtenraten, sogar Bevölkerungsrückgang ist hier (im ganzen Abendland!) schon längst eine Tatsache. Und wenn nun ein alter, d.h. überalteter Abendländer einem jungen, d.h. überjüngten Morgenländer ein liberalistisches Gespräch („Diskurs“, so Habermas) aufzwingen will, dann ist es kein Wunder, daß der Morgenländer nur aus Gründen der Taktik (vgl. Taqiyya) dem ja so weisen Abendländer zustimmt, denn anders als der liberalistische Abendländer, der sich weiterhin falsche Hoffnungen macht, weiß er ja ganz genau, daß er nur genügend Nachkommen zeugen muß, daß es eben seine Nachkommen sein werden, die nur noch warten müssen, daß endlich der letzte Abendländer sein letztes weisestes Liberalismus-Lichtlein, nämlich auf seine individuelle Art und Weise, ausmacht.

Falls das Abendland nicht doch noch langsam erwacht (erwache!), wird es noch mehr als jetzt schon Diener des Morgenlandes sein - d.h. bis zum Tod des letzten Abendländers. Einen Ausweg wird es bald nämlich nicht mehr geben. Und das wird dann der Preis gewesen sein für seinen auf extremistische (radikalistische, totalitaristische) Art übertriebenen Liberalismus: Anarchismus!

„Festhalten müssen wir nur, daß der Liberalismus mit seiner politischen Form: dem Parlamentarismus, seinem eigenen Selbstverständnis nach nicht funktionieren kann, wo nicht Meinungsfreiheit umfassend garantiert ist. Für dogmatische Liberale gilt es daher, die Meinungsfreiheit universal zu installieren mit dem Ziel, das Ende der Geschichte in einer weilweiten Kommunikationsgemeinschaft herbeizuführen, in der die verschiedenen Überzeugungen sich zum Wohle aller vernünftig ausbalancieren. Der Selbstwiderspruch in der reinen Lehre des Liberalismus besteht darin, daß er einerseits aus ideologischen Gründen eine Vielfalt von Meinungen benötigt, andererseits seine eigene Weltdeutung, nur Meinungsvielfalt führe zur Wahrheit, notfalls durchsetzen muß wie alle anderen auch: durchsetzen nämlich gegen seine Feinde, die nur ihre eigene Meinung gelten lassen möchten. Das liberale Dilemma besteht heute in diesem Spagat: Theoretisch möchte er, daß alles gesagt werden darf, praktisch muß er dann erlauben, daß Linke nach Tabus und Zensur gegen Rechts rufen oder Moslems gegen Schriftsteller wie Salman Rushdie. Würde der Liberale die Meinungsfreiheit Rechter verteidigen, die er doch überhaupt nicht liebt, dann sähe er sich selbst Moralkeulen schwingenden Angriffen ausgesetzt. In dieser doppelten Frontstellung weichen seit Jahren die liberalen Grundüberzeugungen auf. Es rächt sich die Paradoxie, die in der unerfüllbaren liberalen Forderung liegt, alle Ansichten hätten das Recht auf Gehör. Sie besteht darin, daß der Liberalismus auch die Freiheit verteidigen müßte, seine eigene Abschaffung zu fordern.“ (Klaus Kunze, Geheimsache Politprozesse, 1998, S. 246-247).

„Der heutige Linksliberalismus verzichtet lieber auf eine logisch haltbare »reine Lehre« zugunsten eines moralinsauren »Gutmenschentums« mit einem nur noch äußerlich liberalen Anstrich: Untereinannder sind die Linksliberalen liberal, ihren Gegnern gegenüber aber möchten sie gar nicht mehr liberal sein. Damit sind sie in Richtung umfassender Freiheit für alle kein Stück weiter, als es die Nationalsozialisten und die Kommunisten auch schon waren: Jeder Nationalsozialist und jeder Kommunist durfte im Dritten Reich bzw. in der DDR frei alles sagen, nur alle anderen durften das nicht. Daß heute der herrschende Linksliberalismus völlige Freiheit für alle Linksliberalen erlaubt, überrascht nicht. »Keine Freiheit den Feinden der Freiheit !«  riefen die Nationalsozialisten auch schon, doch der Zusatz lautete: »Wer Feind der Freiheit ist, bestimmen wir!«  Damals wie heute kommt es eben darauf an, wer bestimmt; was ein »Feind der Freiheit« ist. »Die Freiheit« gibt es nämlich nicht, sondern immer nur: eure Freiheit - oder unsere Freiheit!“  (Klaus Kunze, Geheimsache Politprozesse, 1998, S. 247).

Der Liberalismus liegt im Sterben. Wenn Liberalismus nur als etwas, das auch verteidigt wird, möglich ist, dann ist er heute, da ihm sogar seine Selbstverteidigung egal geworden ist, nicht mehr „liberal“, sondern nur noch anarchisch, chaotisch, d.h. in seiner letzten, dekadenten Form: extremistisch, radikal, totalitär. (Liberalismus). Es ist die westliche Kultur, die den Liberalismus predigt und dem Rest der Welt aufzwingt, es sind die Bevölkerungen der westlichen Kultur und die der von ihr bereits infizierten Staaten, die schrumpfen (!), und trotzdem maßen die aussterbenden Liberalisten des Westens sich an, den nichtwestlichen Bevölkerungen, die mindestens 80% (DemographieDemographie) ausmachen und wachsen (!), ihren aussterbenden Liberalismus einzuimpfen. Als „Liberaler“ durfte man noch sagen, daß man anderen Menschen auch den Liberalismus nichts vorschreiben darf, doch als „Liberalist“ muß man bereits sagen, daß man alles und jeden tolerieren muß, was aber in der Schlußfolgerung bedeutet, daß auch die riesengroße Mehrheit toleriert werden muß, die Gegner oder Feind dieses Liberalismus ist. Also ist der Liberalismus selbst der Grund für sein Verschwinden!

Es ist ein Witz und dennoch mehr eine Regel oder sogar ein Gesetz, daß ausgerechnet eine kleine Minderheit - obendrein dabei, noch schneller auszusterben als die Bevölkerung der Kultur, zu der sie gehört - einer riesigen Mehrheit ein System aufzwingt, unter dem diese riesige Mehrheit zu leiden hat, während jene kleine Minderheit davon profitiert (und das auch nur für eine relativ kurze Zeit). All das ist dieser Minderheit bekannt, sie weiß es. Der Grund dafür, weshalb das System Liberalismus mit all seinen Subsystemen (Liberalismus) durchgedrückt wird, ist - wie immer - die Macht; der Wille zur Macht ist bei allen Lebewesen, also auch bei Liberalisten zwar nicht ganz so wichtig wie z.B. das Atmen, das Trinken, das Essen, das Schlafen, aber eben doch genauso wichtig wie z.B. das Fortpflanzen, der Sex u.s.w., folglich stärker als z.B. das Sozialverhalten und viel stärker als z.B. die Vernunft oder der Diskurs. Die riesige Mehrheit wird beherrscht von einer sehr kleinen Minderheit der westlichen Kultur, und diese kleine Minderheit ist eine diktatorische Oligarchie (mit deutlich erkennbarer Tendenz zur Autokratie): Herrschende und ihr Bürokratie-Apparat von Beamten und Funktionären in Staat, Parteien, Medien, Justiz, Militär u.ä.; Reiche (v.a. Superreiche) bzw. Kapitalisten (v.a. Superkapitalisten), Finanziers (v.a. Großfinanziers), Unternehmer (v.a. Großunternehmer) und andere sehr einflußreiche Lobbyisten; Lobby-Ausländer im Ausland und im Inland (z.B. Zentralrat der Juden, Zentralrat der Muslime u.ä.), Lobby-Frauen (Feministinnen, Emanzen u.ä.), Gewerkschaftler, Wissenschaftler, Kirchenvertreter und andere einflußreiche Lobbyisten; Intellektuelle; Singles. (Mehr). Diese sehr kleine, vom Aussterben bedrohte Minderheit will einer sehr großen, immer noch beschleunigt wachsenden Mehrheit auf unserem Globus mehr vorschreiben als jeder Diktator vor ihr. Der Untergang des Abendlandes ist dann besiegelt, wenn es sich nicht mehr verteidigen kann, wie es jene kleine Minderheit fordert, weil sie selbst nur herrschen, ihre Macht weiter ausbauen will, dazu ihr Geld und ihren Reichtum nur von ihren bis an die Zähne bewaffneten engsten Vertrauten beschützen lassen und die zu beruhigende riesige Mehrheit der Bevölkerung propagandistisch verführen, ihr einreden muß, an den Liberalismus auch dann noch zu glauben, wenn er extremistischer geworden ist als alle anderen Extremismen vor ihm. Der kleinen herrschenden Minderheit, die sich auf den Liberalismus beruft, ist eigentlich der Liberalismus egal. Und zuletzt ist sogar selbst dem Liberalismus der Liberalismus egal. Das ist nur die Konsequenz, denn der Liberalismus muß gemäß seines Selbstverständnisses auch tolerant gegenüber denjenigen sein, die ihn abschaffen. Letztlich ist Liberalismus nur noch Anarchismus. (Liberalismus-Anarchismus). Wie gesagt: Der Liberalismus ist der Grund für sein Verschwinden!

NACH OBEN Anmerkungen:


Niccoló Machiavelli, Discorsi sopra la prima decade di Tito Livio, 1531, 1. Buch, 11. Kapitel, S. 45.

Niccoló Machiavelli, Il Principe, 1532, XVIII, S. 139.

Samuel von Pufendorf, Über die Verfassung des Deutschen Reiches, 1667, S. 259.

Thomas Hobbes, Leviathan, 1651, Kapitel XIII, S. 114.

Thomas Hobbes, Leviathan, 1651, Kapitel XIV, S. 118.

Charles-Louis de Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, 1748, S. 214.

Charles-Louis de Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, 1748, S. 218.

David Hume, Of the Original Contract, 1748.

David Hume, Untersuchungen über die Prinzipien der Moral, 1751, 8. Abschnitt, 1. Teil, S. 124.

Arthur Schopenhauer, Über das Fundament der Moral, 1841, in: Werke, postum, Band 7, § 7, S. 183ff..

Auguste Comte, Die Soziologie, 1830, S. 59.

Auguste Comte, Die Soziologie, 1830, S. 316.

Max Stirner, Der Einzige und sein Eigentum, 1844, S. 207ff., 357, 286.

Pierre Joseph Proudhon, Bekenntnisse eines Revolutionärs, 1849, S. 175.

Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen, postum, S. 37.

Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen, postum, S. 126, 65.

Friedrich Nietzsche, Jenseits von Gut und Böse, 1886, Nr. 39.

Friedrich Nietzsche, Jenseits von Gut und Böse, 1886, 1. Hauptstück, Kapitel 14.

Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 1911, S. 337ff..

Gustav Radbruch, Vorschule der Rechtsphilosophie, 1948, S. 145.

Nicolai Hartmann, Ethik, 1925, S. 576.

Hans Kelsen, Was ist die Reine Rechtslehre?,  1934, S. 152.

Karl Jaspers, Vom Ursprung und Ziel der Geschichte,  1949, S. 203.

Carl Schmitt, Politische Theologie, 1922, S. 57. „Nach Max Weber. Beiden folgt Kondylis, Macht und Entscheidung, 1984.“ (Klaus Kunze, Mut zur Freiheit - Ruf zur Ordnung, 1995, S. 89).

1923 ist das Jahr der Veröffentlichung des Buches Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus von Carl Schmitt.

Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 1923, S. 28.

Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 1923, S. 45.

Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 1923, S. 45ff..

Carl Schmitt, Politische Theologie, 1922, S. 59f..

Carl Schmitt, Politische Theologie, 1922, S. 77.

Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1927, S. 55.

Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1927, S. 60.

Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1927, S. 61.

Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1927, S. 66.

Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1927, S. 70.

Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1927, S. 83.

Zm Reichsparteitag Triumph des Willens von 1933 vgl. auch den Film von Leni Riefenstahl, Triumph des Willens, 1933.

Konrad Lorenz, Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit, 1973, S. 57.

Konrad Lorenz, Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit, 1973, S. 65.

Konrad Lorenz, Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit, 1973, S. 84ff., 94f., 96.

Arnold Gehlen, Moral und Hypermoral, 1969, S. 61.

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Hans Welzel, Naturrecht und materielle Gerechtigkeit, 1951, S. 169.

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Roman Herzog, in: Theodor Maunz / Günter Dürig / Roman Herzog, Grundgesetz - Kommentar, 1958, Artikel 20 GG (Artikel 20 GG), V, Rdn. 28.

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Hans Kremendahl, Pluralismustheorie,  1977, S. 108.

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Burkhardt Ziemske, Ein Plädoyer für das Mehrheitswahlrecht, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 1993, S. 369 (371).

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Uwe Backes / Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, 1989, S. 33.

Uwe Backes / Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, 1989, S. 43.

Uwe Backes / Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, 1989, S. 172.

Die Faustregel besagt: 3-6% der Menschen haben Macht über 94-97% der Menschen - immer und überall. Da das nicht oder nur dann zu ändern ist, wenn wir biologisch (!) zu neuen Wesen würden, kommt es z.B. auch und gerade dann, wenn wir unsere Beziehungen verbessern wollen, sehr wenig auf die Quantität und sehr viel auf die Qualität an. Wichtig ist also z.B. bei einer Revolution gar nicht so sehr die Anzahl der Mächtigen, die entmachtet oder gar getötet wird - denn irgendwelche Mächtigen wachsen sowieso immer wieder nach und sind noch grausamer als ihre Vorgänger (das bedeutet also: Revolutionen verändern an der Machtgliederung gar nichts!Revolutionen) -, sondern viel mehr die Art und Weise des Regierens der Mächtigen und darum die Frage, ob sich eine Revolution qualitativ (!) überhaupt lohnt. Mehr

Ähnliche Beispiele (* = Kontradiktion):  * Es regnet und es regnet nicht.  * Sie ist schwanger und nicht schwanger.

Taqiyya bedeutet im Islam die Erlaubnis, bei Zwang rituelle Pflichten zu mißachten und den eigenen Glauben zu verheimlichen, ja zu verleugnen. (Vgl. Ignaz Goldziher: Das Prinzip der Takijja im Islam, in: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. 1906, S. 213–226). Die Praxis der schiitischen Taqiyya entwickelte sich im 9. bis 10. Jahrhundert als Reaktion auf die Verfolgung durch die sunnitische Mehrheit. Der Koran erlaubt in Notsituationen die Verheimlichung oder gar Verleugnung des Glaubens – solange man innerlich glaubt (Sure 16, Vers 106), die vordergründige Freundschaft mit Feinden des Islams (Sure 3, Vers 28) und den Genuß verbotener Speisen (Sure 6, Vers 119). Die Koranverse, die Taqiyya erlauben, werden von der Tafsir-Wissenschaft (Tafsir = Erläuterung, Deutung, Interpretation) in Verbindung gebracht mit dem Fall des Ammar B. Yasir, der gezwungen worden war, Götter, nämlich altarabische Gottheiten, zu verehren. Überliefert wurde der Fall zweier muslimischer Gefangener des „falschen Propheten“ Musailima (Maslama), von denen einer den Märtyrertod wählte, der andere aber seine Leben rettete, indem er vorgab, dem Gegenpropheten zu huldigen. Der Prophet Mohammed erklärte bei der Nachricht des Todes: „»Der Getötete ist dahingegangen in seiner Gerechtigkeit und seiner Glaubensgewißheit und hat seine Herrlichkeit erlangt; Heil ihm! Dem andern aber hat Gott eine Erleichterung gewährt, keine Züchtigung soll ihn treffen.«“ (Rudolf Strothmann, Handwörterbuch des Islam, 1976). Da für die Ausübung der Taqiyya das Element der Furcht vor massiver Verfolgung maßgeblich ist, konnte sie, wie das ebenfalls ursprünglich in der schiitischen Tradition begründete Märtyrertum, lange Zeit in der vorherrschenden orthodoxen Sunna nicht in gleicher Weise Fuß fassen. Allerdings kommt die Taqiyya im Sunnismus gleichermaßen vor und ist keine konfessionell bestimmte Eigenart. Weil Sunniten Gebiete, die nicht unter islamischer Herrschaft stehen, verlassen sollen, wenn sie dort ihre Religion nicht ausüben können, kommen sie auch selten in Situationen, die die Taqiyya erforderlich machen würde. Doch das hat sich bekanntlich geändert. Dank ausgerechnet einer säkularen, nämlich der liberalistischen Gesetzgebung des Abendlandes!

 

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© Hubert Brune, 2001 ff. (zuletzt aktualisiert: 2014).